Krankengeld bei Übergangsgebührnisse Bundeswehr?
Hallo,
ich bekomme noch wenige Monate ''Übergangsgebührnisse'' von der Bundeswehr.
Ich melde mich zum ersten mal in meinem Leben im zivilen Krank, weil es mir sehr schlecht geht. Die Versicherung verlangt informationen über ''Beziehen Sie eine Rente oder rentenähnliche Leistungen?''
Sind Übergangsgebührnisse eine solche Leistung? Und wenn ja, inwieweit wird das dann angerechnet? Ich verdiene 1400 € Netto plus eben diese Übergangsgebührnisse von 1200 €, ist zusammen echt megaviel, aber ich muss auch ''für andere'' hohe Kosten mittragen, was aber ''nicht offiziell'' ist :( .
Ich hätte Anspruch auf 90% meines Nettolohns in form von Krankengeld. Aber gilt das dann auch dann, wenn ich immernoch 1200 € Übergangsgebührnisse jeden Monat bekomme? Oder wird so gerechnet 1400€ Netto x 90% = 1260 € Krankgeldanspruch. Aber weil ich schon 1200 € Übergangsgebührnisse bekomme wird das abgerechnet, ganz oder teilweise? Bsp 1260 € - 1200 € = 60 €, also fast garkein Anspruch auf krankengeld? Oder nur teil des Krankengeldes?
Kennt sich da jemand aus?
Wenn Übergangsgebührnisse nicht als Rentenähnliche leistung gilt, dann haben sich meine Sorgen schon erledigt, oder? Dann müsste ich das ja nicht angeben. Aber ich weiß, dass meine GKV Kontakt zu Stellen in der Bundeswehr haben, die mir das Geld überweißen. Oder so ähnlich. Die werden das sicher prüfen. Aber wenn Übergangsgebührnisse keine Rentenähnliche Bezüge sind, dann will und muss ich das doch nicht angeben und wenn doch, dann muss ich wissen, inwieweit das Angerechnet wird.
Danke schonmal.
2 Antworten
Diese Übergangsgebührnisse bekommst du ja während der Arbeitsunfähigkeit weiter gezahlt. Das Krankengeld richtet sich nach deinem zuletzt verdienten Gehalt, von dem du ja auch deine Beiträge gezahlt hast.
Du solltest die Übergangsbezüge angeben und als solche benennen. Mir ist nicht bekannt, dass und inwieweit das Krankengeld überhaupt gekürzt werden kann.
Irgendwie sollen durch die Fragestellung doppelte Leistungen hinterfragt werden. Die Ü. wird zweckgebunden als Hilfe zur Integration ins Zivilleben bewilligt und ist nicht von zukünftigen Bedingungen abhängig.
O.K. Alles Gute!
'' Die Ü. wird zweckgebunden als Hilfe zur Integration ins Zivilleben bewilligt und ist nicht von zukünftigen Bedingungen abhängig.'' das stimmt.
aber umgekehrt ist das Krankengeld and Bedingungen geknüpft und mit dem Übergangsgeld erfülle ich vll nicht die bedingung. und ja, ich werde es einfach angeben und gucken was raus kommt. ich würde eher darauf tippen, dass es wenig einfluss hat. aber ich kenne mich nicht aus. ich bin eh so ein mensch, der sich vor bürokratie scheut und ich kenne mich mit meinen rechten auch garnicht aus, egal um was es geht :O . aber so wie ich die übergangsgebührnisse verstehe ist es was ganz ganz spezielles und eine art ''bedingungsloses'' grundeinkommen. so sehe ich das. und es hat wenig einfluss auf andere anrechte, denke ich.