Krankengeld bei Übergangsgebührnisse Bundeswehr?

2 Antworten

Diese Übergangsgebührnisse bekommst du ja während der Arbeitsunfähigkeit weiter gezahlt. Das Krankengeld richtet sich nach deinem zuletzt verdienten Gehalt, von dem du ja auch deine Beiträge gezahlt hast.

Du solltest die Übergangsbezüge angeben und als solche benennen. Mir ist nicht bekannt, dass und inwieweit das Krankengeld überhaupt gekürzt werden kann.

Irgendwie sollen durch die Fragestellung doppelte Leistungen hinterfragt werden. Die Ü. wird zweckgebunden als Hilfe zur Integration ins Zivilleben bewilligt und ist nicht von zukünftigen Bedingungen abhängig.

fragen1981 
Beitragsersteller
 03.12.2021, 16:12

'' Die Ü. wird zweckgebunden als Hilfe zur Integration ins Zivilleben bewilligt und ist nicht von zukünftigen Bedingungen abhängig.'' das stimmt.

aber umgekehrt ist das Krankengeld and Bedingungen geknüpft und mit dem Übergangsgeld erfülle ich vll nicht die bedingung. und ja, ich werde es einfach angeben und gucken was raus kommt. ich würde eher darauf tippen, dass es wenig einfluss hat. aber ich kenne mich nicht aus. ich bin eh so ein mensch, der sich vor bürokratie scheut und ich kenne mich mit meinen rechten auch garnicht aus, egal um was es geht :O . aber so wie ich die übergangsgebührnisse verstehe ist es was ganz ganz spezielles und eine art ''bedingungsloses'' grundeinkommen. so sehe ich das. und es hat wenig einfluss auf andere anrechte, denke ich.