Krank geschrieben, trotzdem am Wochenende raus gehen?
Ich war jetzt die komplette letzte Woche krank geschrieben (Fuß verstaucht) Die AU wurde bis einschließlich Sonntag ausgestellt. Dabei muss ich am Wochenende nie arbeiten. Jetzt zu meiner Frage: kann ich trotzdem raus gehen? Auf den Weihnachtsmarkt, Geschenke besorgen usw. Obwohl ich noch bis Sonntag krank geschrieben bin??
14 Antworten
Natürlich kannst Du das Haus verlassen.Es wurde doch keine Bettruhe verordnet.Was Du vermeiden solltest ist,auf Partys zu gehen und morgens erst nach Hause zu kommen.Irgendeiner sieht Dich immer und in Windeseile weiss auch Dein AG Bescheid.
Ich verstehe das alles schon und vom Grundanliegen her ist es auch alles völlig ok .Was dabei nervt ist doch immer die üble Nachrede.In meinem persönlichen Fall stand sogar der AG vor meiner Tür und hinterfragte mein Verhalten.In einem anderen Fall sah mich der AG in Arbeitsklamotten am Tage (bei Krankschreibung) und hatte sofort das ,,P'' in den Augen.Dabei kann man sich doch kleiden wie man möchte.Die Kommentare hier sind alle völlig verständlich und entsprechen absolut der Wahrheit.Aber man kann auch allen blöden und sinnlosen Nachreden aus dem Wege gehen und sich etwas zurückhalten bei einer Krankschreibung.
Wer ist denn bei "übler Nachrede" schuld, der Täter oder das Opfer?
Heutzutage werden erkrankte Arbeitnehmer allzu oft mal gerne in die Ecke von Betrug und vorgetäuschter Erkrankung gestellt, auch dann, wenn es keinen objektiven Grund dafür gibt. Es schleppen sich mittlerweile auch mehr kranke Arbeitnehmer in den Betrieb als solche, die ohne wirklichen Grund zuhause bleiben.
Bei diesem Druck, der immer wieder ausgeübt wird, ist es kein Wunder, wenn die Zahl der psychischen Erkrankungen im Arbeitsleben steigt.
Ich gebe dir recht, dass man immer selbst abwägen muss, wie man mit solchen Dingen umgeht. Ich finde nur, wer ständig kuscht und den Arbeitgeber noch bestärkt in seinem Misstrauen, der tut sich auf Dauer auch keinen Gefallen.
Partys zu gehen und morgens erst nach Hause zu kommen
Wo liegt das Problem? Auf einer Party kann man sitzen und gehen wann immer nötig (Kann man auf Arbeit nicht) und wann ich nach Hause komme hat keinen Einfluss auf meine Genesung
Ich sehe da auch kein Problem.Es wird aber leider unter Kollegen und dem AG anders aufgefasst.Wenn man sich so lange ,,rumtreiben'' kann,dann kann man auch arbeiten gehen.Das Gequatsche kennt man doch zu gut ;-)
Und das gequatschte interessiert mich inwiefern?
"Es wird aber leider unter Kollegen und dem AG anders aufgefasst."
Das mag sein, aber was hat das mit rechtlichen Grundlagen zu tun? Der Arbeitgeber möge sich bitte an rechtliche Gegebenheiten halten und nicht daran, was ihm gefällt oder nicht.
"Wenn man sich so lange ,,rumtreiben'' kann,dann kann man auch arbeiten gehen."
Das tut er dann am Montag ja auch. Was er am Sonntag macht, ist nicht Sache des Chefs.
Du darfst an sich alles machen, was einer Heilung nicht im Wege steht. Bei einem verstauchten Fuß heißt das ja meistens SCHONEN.
Geschont habe ich jetzt schon die ganze Woche über. Deswegen muss ich jetzt einfach mal raus aus den 4 Wänden.
Dann könntest du ja auch arbeiten.
In meinem Job ist Arbeiten mit einem verstauchten Fuß nicht möglich.
Du solltest vermeiden heute auf den Weihnachtsmarkt zu gehen bzw. am Wochenende und Montag auf der Arbeit zu fehlen. Kollegen die dich dann sehen und die Zeit vorher deine Arbeit mit erledigen mussten werden da ganz schnell sehr ungehalten und gehen ggf auf "petzen". Das kann unter Umständen eine Abmahnung oder gar Kündigung nach sich ziehen.
Klar. Alles was der Heilung nicht schadet darfst du machen.
Ich war mit kaputtem Knie mehrere Wochen krank geschrieben. Dennoch war ich öfters mal in der Stadt und allgemein unterwegs. Der wichtige unterschied zur Arbeit: ich kann jederzeit eine Pause machen, mich absetzen, mein Tempo laufen, auch mal das Bein hochlegen und am wichtigsten... Heimgehen wann immer nötig
Zudem muss man manchmal raus. Zum Arzt oder in meinem Fall mehrmals die Woche Physio
Auf Deiner AU-Bescheinigung steht: ..arbeitsunfähig bis voraussichtlich.....
Wenn Du jetzt wieder gesund bist, kannst Du selbstverständlich auf den Weihnachtsmarkt gehen.
Du darfst bei einer bestehenden AU nur nichts tun, was die Genesung verlängert oder gar verhindert. Gehst Du am Montag wieder zur Arbeit, ist alles in Ordnung. Viel Spass
Auch ich war mal wegen einer Verletzung krank geschrieben und ging weg zu einer Feier im Freien! Da man ja nicht im Bett liegen muss bei so einer "Krankheit", kann man schon raus! Es sei denn, man würde irgendwo etwas arbeiten und dabei gesehen werden! Das passierte einem Bekannten vor Jahren! Dummerweise wurde er dabei gesehen und entlassen!
"Irgendeiner sieht Dich immer und in Windeseile weiss auch Dein AG Bescheid."
Wenn der Fragesteller aber am Montag auf der Arbeit erscheint, kann ihm niemand was wollen. Dann ist nachweislich nichts geschehen, was die Heilung verzögert hat.