Kraftfahrbundesamt Zulassung für Scheinwerfer?
Hallo. Ich habe mir aus Korea Scheinwerfer für mein Auto bestellt. Diese gingen erstmal zum TÜV und dann zum Kraftfahrbundesamt zwecks einer Prüfung, ob diese 'zugelassen sind. Es handelt sich jedoch um US-Scheinwerfer (also mit den dauernd leuchtenden Blinkern und dazu Angel Eyes).
Heute habe ich dann vom Amt einen Brief bekommen (bzw. vom Zoll) dass meine Scheinwerfer der VO (EG) 765/2008 entsprechen. Diese Verordnung besagt, soweit ich das verstanden habe, dass Gegenstände den Ansprüchen in Deutschland entsprechen. Im Beispiel zum Kraftfahrbundesamt, dass die Scheinwerfer keine Gefahr im Strassenverkehr darstellen und eine ordnungsgemäße Installation möglich ist.
Heißt das jetzt, dass diese Scheinwerfer im Strassenverkehr zugelassen sind?
3 Antworten
OHNE E-NUMMER ist das für den Mülleimer !
Es muss so eine Prüfnummer auf dem Glas stehen :E1 9792, E1 9794 z.B.
VO (EG) 765/2008 das sagt nur aus das es legal ist mehr nicht mehr, für ein Fahrzeug das damit angetroffen wird hat somit seine Zulassung verloren weil das Teil keine hat . Es wird Stilllegt und abgeschleppt .
Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 339/93 des Rates
Das gilt für alle Fahrzeugbeleuchtungen es muß eine E und die Länderzahl drauf stehen für das Land für was es bestimmt ist nicht das Herkunftsland
E1 Deutschland ,E2 Frankreich ,E3 Italien,E4 Niederlande ,E5 Schweden,E6 Belgien,E7 Ungarn,E8 Tschechien E9 Spanien ,E10 Serbien,E11 Vereinigtes Königreich,E12 Österreich,E13 Luxemburg,E14 Schweiz .
ECE-Prüfzeichen für Scheinwerfer und Heckleuchten (alle ECE-Prüfzeichen sind in der gesamten EU zugelassen):
E1 Deutschland
Lichttechnik.
Nach §§ 49a - 54 StVOZ // 93/92 EWG
Scheinwerfer-Ausführung: A Begrenzungslicht
B Nebellicht
C Abblendlicht
R Fernlicht
CR Fern- und Abblendlicht
C/R Fern- oder Abblendlicht
HC Halogen-Abblendlicht
HR Halogen-Fernlicht
HCR Halogen-Fern- und -Abblendlicht
HC/R Halogen-Fern- oder -Abblendlicht
DC Xenon-Abblendlicht
DR Xenon-Fernlicht
RL Tagfahrlicht
DC/R Bi-Xenon
Ohne E-Nummer keine Zulassung möglich .
Bezeichnungen/Symbole auf aktiven lichttechnischen Einrichtungen,die nach StVZO vorgeschrieben oder zulässig sind:
...AS ...Scheinwerfer der Klasse „A“ für symmetrisches Abblend-und Fernlicht
...BS ...Scheinwerfer der Klasse „B“ für symmetrisches Abblend-und Fernlicht
1, 1a, 1b, 11 nach vorn wirkende Fahrtrichtungsanzeiger
2a, 2b, 12 nach hinten wirkende Fahrtrichtungsanzeiger
Ich fange erstmal ganz oben an - der Scheinwerfer hat eine original E Nummer.
Und puh, den Rest muss ich mir ganz durchlesen, Moment :D
Salue
Grundsätzlich ist es so, dass Lichter und Lampen, aber auch andere Teile an einem Auto den EU-Vorschriften entsprechen müssen. Die Hersteller lassen deshalb solche Teile durch den TüV oder eine andere berechtigte Organisation "typenprüfen".
Bei Kontrollen oder bei den periodischen Kontrollen des Fahrzeuges will man nicht jedes Mal abklären, ob die Teile legal sind. So versieht der Hersteller diese mit einem e-Prüfzeichen.
Wenn Du nun Lampen ohne jegliche Kennzeichen importierst, muss nachgewiesen werden, dass diese den EU-Vorschriften genügen. Offensichtlich wurde dies getan und die Prüfung ist positiv verlaufen.
Dies sieht man aber nicht, da das e-Zeichen ja nicht eingeprägt werden kann. Vorgeschrieben ist es ja auch nicht. Vorgeschrieben ist nur, dass die Lampen der EU-Gesetzgebung entsprechen.
Also wird die Zulassungsbehörde, mit dem Nachweis der Legalität den Du erhalten hast, diese Lampen in den Fahrzeugpapieren speziell eintragen.
Es grüsst Dich
Tellensohn
Ja, wenn die in ein in Amerika zugelassenes Auto eingebaut werden, dann sind die im Strassenverkehr zugelassen. Wenn Du die aber in ein europäisches Auto einbaust und wenn dieses Auto in einem Land in Europa zugelassen ist, muss es mit Scheinwerfern ausgerüstet sein, die den Vorschriften in der EU entsprechen.