Kraftfahrbundesamt Zulassung für Scheinwerfer?

3 Antworten

OHNE E-NUMMER ist das für den Mülleimer !

Es muss so eine Prüfnummer auf dem Glas stehen :E1 9792, E1 9794 z.B.

VO (EG) 765/2008 das sagt nur aus das es legal ist mehr nicht mehr, für ein Fahrzeug das damit angetroffen wird hat somit seine Zulassung verloren weil das Teil keine hat . Es wird Stilllegt und abgeschleppt .

Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 339/93 des Rates 

Das gilt für alle Fahrzeugbeleuchtungen es muß eine E und die Länderzahl drauf stehen für das Land für was es bestimmt ist nicht das Herkunftsland

E1 Deutschland ,E2 Frankreich ,E3 Italien,E4 Niederlande ,E5 Schweden,E6 Belgien,E7 Ungarn,E8 Tschechien E9 Spanien ,E10 Serbien,E11 Vereinigtes Königreich,E12 Österreich,E13 Luxemburg,E14 Schweiz .

ECE-Prüfzeichen für Scheinwerfer und Heckleuchten (alle ECE-Prüfzeichen sind in der gesamten EU zugelassen):

E1 Deutschland

Lichttechnik.

Nach §§ 49a - 54 StVOZ // 93/92 EWG

Scheinwerfer-Ausführung: A Begrenzungslicht

B Nebellicht

C Abblendlicht

R Fernlicht

CR Fern- und Abblendlicht

C/R Fern- oder Abblendlicht

HC Halogen-Abblendlicht

HR Halogen-Fernlicht

HCR Halogen-Fern- und -Abblendlicht

HC/R Halogen-Fern- oder -Abblendlicht

DC Xenon-Abblendlicht

DR Xenon-Fernlicht

RL Tagfahrlicht

DC/R Bi-Xenon

Ohne E-Nummer keine Zulassung möglich .

Bezeichnungen/Symbole auf aktiven lichttechnischen Einrichtungen,die nach StVZO vorgeschrieben oder zulässig sind:

...AS ...Scheinwerfer der Klasse „A“ für symmetrisches Abblend-und Fernlicht

...BS ...Scheinwerfer der Klasse „B“ für symmetrisches Abblend-und Fernlicht

1, 1a, 1b, 11 nach vorn wirkende Fahrtrichtungsanzeiger

2a, 2b, 12 nach hinten wirkende Fahrtrichtungsanzeiger

hiihrdadraussen 
Beitragsersteller
 21.02.2018, 00:26

Ich fange erstmal ganz oben an - der Scheinwerfer hat eine original E Nummer.

Und puh, den Rest muss ich mir ganz durchlesen, Moment :D

Salue

Grundsätzlich ist es so, dass Lichter und Lampen, aber auch andere Teile an einem Auto den EU-Vorschriften entsprechen müssen. Die Hersteller lassen deshalb solche Teile durch den TüV oder eine andere berechtigte Organisation "typenprüfen".

Bei Kontrollen oder bei den periodischen Kontrollen des Fahrzeuges will man nicht jedes Mal abklären, ob die Teile legal sind. So versieht der Hersteller diese mit einem e-Prüfzeichen.

Wenn Du nun Lampen ohne jegliche Kennzeichen importierst, muss nachgewiesen werden, dass diese den EU-Vorschriften genügen. Offensichtlich wurde dies getan und die Prüfung ist positiv verlaufen.

Dies sieht man aber nicht, da das e-Zeichen ja nicht eingeprägt werden kann. Vorgeschrieben ist es ja auch nicht. Vorgeschrieben ist nur, dass die Lampen der EU-Gesetzgebung entsprechen.  

Also wird die Zulassungsbehörde, mit dem Nachweis der Legalität den Du erhalten hast, diese Lampen in den Fahrzeugpapieren speziell eintragen.

Es grüsst Dich

Tellensohn   

Ja, wenn die in ein in Amerika zugelassenes Auto eingebaut werden, dann sind die im Strassenverkehr zugelassen. Wenn Du die aber in ein europäisches Auto einbaust und wenn dieses Auto in einem Land in Europa zugelassen ist, muss es mit Scheinwerfern ausgerüstet sein, die den Vorschriften in der EU entsprechen.