Tempomat marke Eigenbau nachgerüstet - Eintragungspflichtig?
Hey alle,
ich fahre einen Golf 3 TDI, Motorkennbuchstabe 1z. Dieser ist bereits elektronisch gesteuert und mit elektronischem Gaspedal ausgerüstet, daher ist die Nachrüstung eines Tempomats sehr einfach, denn dieser ist bereits bis zum Stecker in der ZE vorgerüstet. Da ich mir aber zu schade war bei einem 800€ Auto 100€ für den Lenkstockschalter auszugeben, habe ich mit 2 Tastern, einem Schalter, ein paar Kabeln und einem Schaltplan mir das ganze selber gebaut und in einer freier Blende in der Mittelkonsole untergebracht. Danach in die Werkstatt und freischalten lassen, wunderbar funktioniert! Erhöht den Komfort extrem, vor allem da ich jedes Wochenende ca. 800km Autobahn fahre.
Nun wurde ich aber von einem Bekannten (der hinundwieder gerne etwas übertreibt) darauf angesprochen, dass ohne eintragung doch die Betriebserlaubnis meines KFZ erlischt. Vorstellen kann ich mir das nicht, da der Tempomat ja (serienmäßig!) bereits in das Fahrzeug integriert ist und nur die Schalter und die Freischaltung fehlen.
Kann mir jemand sagen ob ich das nun eintragen muss oder nicht? Am besten wäre es, wenn ihr einen entsprechenden Gesetzesauszug o.ä. dazu habt!
Gruß,
metalforever!
8 Antworten
Im Zweifel kann Dir natürlich der TÜV diese Frage beantworten. Bevor ich also den nächsten Termin dort zur Hauptuntersuchung habe, würde ich vorab mal besser nachfragen, bevor Du eine unangenehme Überraschung bei der Hauptuntersuchung erlebst.
Nein, das ist kein Problem, denn Du hast keinen Tempomaten nachgerüstet, der in deine Fahrzeugregelung eingreift, dieser ist geprft und bereits ab Werk vorhanden. Was Du gemacht hast, ist, Du hast eine Bedienung für den Tempomaten selbst gebaut. Es gibt nurgedwo eine vorschrift, daß Du Schalter und Bedienelemente im auto nicht selbet bauen darfst, Du kannst auch jeden anderen Schalter beliebig austauschen. Alle BAuteile, die für die sichere Steuerung Deines Tempomaten vonnöten sind, sind Original VW. Z.B. muß der Tempomat abschalten, wenn Du die Bremse oder die Kummpung betätigst und bei Kickdown muß er trotz Begrenzer oder Tempomat beschleunigen. Alle diese Sicherheitsrelevanten Steuerelemente sind in deinem auto original ab Werk vorhanden und besitzen eine Betriebserkaubnis. Was Du lediglich gemacht hast, ist eine Handbedienung zum einschalten des Tempomates und zur Vorwahl des Sollwertes selbst gebaut. Du hast also nur eine Sollwertvorgabe gebaut um Dem Steuergerät deinen Wunsch mitzuteilen, alles steuerungstechnische was in die elektronik Deines fahrzeuges eingreift und sicherheitsrelevant ist, ist original und bedarf demnach auch keiner Abnahme.
Beim Renault Magane (ab Bj 2003) machen das auch viele, dort ist es genauso, es fehlen nur zwei Taster für schneller/langsamer memory und aus, sowie der EIN-Schalter mit dem man den Begrenzer oder den Tempomaten einschaltet.
Bei der HU würde ich allerdings den unwissenden Prüfer nicht damit belästigen, der hat sich vermutlich mit der fragestellung noch nie auseinandergesetzt und ist im ersten Moment mit der Frage überfordert.
Aners verhält es sich ber, wenn Dein Auto diese Funktion nicht hat und Du einen Tempomaten von Waeco oder ähnlich nachrüsten mußt, der dan aber aktiv ins Fahrgeschehen eingreift.
Ich hatte das selbst bei meinem Renault.
Von Deinem Umbau geht j auch keine Gefährdung (§19(2) StVZO) aus, denn wenn Deine Sollwerte nicht stimmen, schaltet jede Betätigung von Kupplung Gas und Bremse Deinen Tempomaten wieder aus, alle Sicherheitsfuntionen sind original und werden nicht geändert.
JA, und wenn einer fragt: "Der Tempomat ist original ab Werk, ich habe nur als Bedienelement andere schalter verwendet, die Sicherheitsabschaltungen an Kupplung, Gas und Bremse swoe die Tempomatsteuerung sind original ab Werk verbaut", Du hast also keinen Temomaten selbst gebaut, auch wenn Dich die aussage stolz machen würde ;o)
Hallo
das ist eine Situation im Grenzbereich....
Die ABE gilt für einen geprüften/zertifizierten Gesamtaufbau bei dem ein Hersteller für alle Komponenten des Systems verantwortlich ist und auch für eine fachgerecheten Einbau sorgen muss (Dafür reicht eine Anleitung für genau das Fahrzeugmuster). Wenn dass dann durch Fachpersonal eingebaut wird ist keine Abnahme durch denn TÜV erforderlich. Bei dem Einbau durch Laien sieht das schon anderst aus bei komplexen Umbauten wo ein Laie nicht erkennen kann wenn er "Mist" baut wäre eine Abnahme durch eine Sachverständigen erforderlich.
Sobald man eine Komponente des Systems modifiziert/ändert oder durch andere Bauteile ersetzt erlischt die ABE (Partiel bzw bei Eingriffen in erstrangige Fahrsysteme komplett die darf man eigentlich nur per Hänger zum TÜV bewegen).
- Entweder derjenige der modifiziert ist eine Fachkraft (Also Ingenieur oder KFZ Meister) also dazu "Befugt" und übernimmt damit das Risko bei "Inverkehrbingung" dann muss es nicht zur Abnahme vorgeführt werden.
- Oder derjenige der das Einbaut ist "Laie" oder nur KFZ Mechaniker. Der muss dann entweder einen KFZ Meister oder Ingenieur mit der Änderung konfontieren also übergibt die Verantwortung an einen Fachmann der das dann prüfen muss. (So läuft das normalerweise in einer Werkstatt der Meister muss das Überwachen und "Abnehmen"). Oder wenn man es selbst macht dann muss man zum TÜV und der dortige Ingenieur muss das "abnehmen" und denn Einbauer aus der Verantworung entlassen.
Anderst gesagt im aktuellen Zustand hast du weil du dir ein paar Euro für einen orignalen Schalter gespart hast (weil das Auto ja nix Wert ist dabei geht es ja nicht um denn Wert deines Autos sondern um denn Wert dessen was du deswegen ausser deinem Auto und deinem Leben zerstören kannst) die vollumfängliche Verantwortung für Sach- und Personenschäden durch eine Fehlfunktion des Billigschalters übernommen.
Und nicht jeder "Handwerker" hat das Glück in Österreich zu leben wo selbst maximaler Pfusch von "Profibastlern" nach einer Katastrophe dem Hersteller eines Heizlüfters angelastet wird um Schadenersatzforderungen gegen einen Staatsbetrieb abzuwenden.
Im Prinzip bist du aber aus der Verantwortung weil derjenige der den Tempomat Freischaltet hätte die Einbausituation prüfen oder klären müssen und durch dessen freischalten hat er jetzt die Haftung übernommen. Nur inzwischen kann "jeder" freischalten der sich die Software dazu kaufen kann und es gibt sogar einen Markt für Freischaltungen von Funktionen die nicht zulässig sind nur weil es im Ausland zulässig ist oder "machbar"
Die Haftungsfrage ist völlig unabhängig davon ob die Leistung gegen Rechnung, Schwarz oder Kostenlos erbracht wurde (Nur im Bereich des Bankwesens ist Haftung "Auslegungsache" weil Geldverlust ist ja kein Risiko für Laib und Leben)
Mal kurz gesagt solange man bei "Basteleien" im Auto nur relativ risikolose Umbauten für Stereoanlagen, Telefon oder irgendwelche Lichtschlangengimmiks betrifft dann haut es eben die Sicherung raus und wenn selbst da gepfuscht wurde brennt halt das Auto ab dann ist die Gefahrenquelle aus dem Verkehr gezogen evtl. mit dem Verursacher der das nicht überlebt... falls doch dann hat er hoffentlich was draus gelernt.
Aber bei einer Fehlfunktion im Tempomat ist das Risiko höher obwohl man eigentlich zur Not einfach eine Vollbremsung hinlegen oder die Zündung ausmachen kann gab es durch Fehlfuntion bei Tempomaten früher Tote (zb gab es bei Opel Omega A eine Fehleranhäufung durch Bauteileinsparungen) wenn auch die meisten der Fehlfunktionen nach dem Unfall nicht entdeckt wurden (Unfallursache überhöhte/nicht angepasste Geschwindigkeit passt immer oder Pilotenfehler) weil keiner genau nachgesehen hat bzw es ja Serienbauteile waren. Sobald Nichtserientele entdeckt werden wird da genauer hingesehen (Vor allem seit die Versicherungen Ihre Haus-Gutachter durchdrücken)
Und beim Thema Renault und Tempomat in Verbindung mit der nicht ziehbaren "Zündungsscheckkarte" gab es wohl auch eine unbekannte Anzahl an Todesfällen. Es gab wohl um 30 Überlebende die das Auto meist in den Graben oder an einer Leitplanke setzten und Renault auf Schadenerstz verklagt hatten. Und eine unbekannte Anzahl bei Renault gemelderter Störfälle in Deutschland waren es um 500 fürs KBA relvante Fälle.
Andererseits ist/war Renault so clever die Schalter für die Tempomaten zu codieren so das man denn nicht einfach nur freischalten kann (Es gibt aber cleverles die dafür die Radiofenbedienung passend umcodieren oder 2 Schalter in die Mittelkonsole einbauen)
Opel und Renault hatten damals Glück das die nicht im US Markt vertretten waren (Der Cantera basierte auf dem Omega B) Aber auch Daimler hatte einige "Tempomatprobleme". Nur hat Daimler gleich zurückgerufen (US Markt). Der Grund bei Daimler war das der Lieferent beim Tempomatschalter noch ein paar Cent rauskratzte wodurch der prellen konnte. (kann man per Software "löschen")
VW TDI, direkt die Einspritzpumpe zu anzusteuern. kurze Zusammenfassung an benötigten wie vorhandenen Signalen: Eingang: - Geschwindigkeitsimpuls - Set, setzen der Geschwindigkeit und beim Halten Beschleunigen - Reset, erneutes Wiedersetzen der schon gespeicherten Geschwindigkeit - Ein/Aus - Unterbrechung (Bremse/Kupplung) Ausgang: - Spannung zum Modul der Einspritzpumpe hast Du das alles gemacht oder beachtet es muß so gemacht werden sonst LEBENSGEFAHR
Du greifst an einer Stelle ein, die direkten Einfluss auf die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs hat. Das musst Du eintragen lassen oder zugelassene Originalbauteile verwenden. Sonst kann Dir die Polizei oder der TÜV die Kiste stilllegen.
Danke! das ist eine Antwort die schlüssig und gut erklärt ist und mir auch weiter hilft! dann kann ich ja ohne sorgen weiter fahren! =)