Kostgeld in Anträgen akzeptiert oder nicht?
Hallo,
wenn man im Haus der Eltern mit wohnt und dafür Kostgeld abgibt, kann dieses dann anstelle von den Mietkosten in irgendwelchen Anträgen auch angegeben werden? Rein logisch müsste ich mir diese Frage mit NEIN beantworten, denn es gibt ja keinen Vertrag oder sowas. Aber wie kann man das denn auf eine offizielle Ebene bringen, ohne dass die Eltern Steuern drauf zahlen müssen. Wie ist denn Kostgeld überhaupt einzustufen?
Danke für die Antworten
3 Antworten
Du wirst es nicht glauben, aber auch Menschen, die Miete zahlen, müssen sich was zu Essen kaufen. Und genau deshalb sind in den Lebenshaltungskosten in Anträgen etc. neben der Miete auch noch Barbeträgte in vorher festgesetzter Höhe berücksichtigt, die das "Kostgeld" darstellen.
Im Übrigen kann man sonst auch immer mit seinen Eltern einen Untermietvertrag abschließen, wenn man auch noch Mietzahlungen nachweisen will.
Das Kostgeld wird doch für die Verpflegung bezahlt.
Du zahlst,Deine Eltern kaufen für Dich ein und machen Dir Dein Essen.
Es ist also keine Bereicherung,also müssen Deine Eltern es auch nicht bei den Steuern angeben.
Ist doch egal ob Du einkaufst oder Deine Eltern, essen musst DU. :-)
Kostgeld ist unter Verpflegung einzustufen.
kostgeld ist ja zum essen da. das ist ja im regelsatz enthalten. du kannst aber je nach größe deines reiches zuhause einen wohnkostenzuschuss geltend machen. 50 € auf jeden falll..
lg, anna