Kostenrückerstattung - Gesundheitszeugnis für den Arbeitgeber
Hi, ich habe mich letztes jahr beim finanzamt beworben, wurde dort auch angenommen. Jetzt sollte ich eine amtsärztliche untersuchung bezüglich der arbeitstauglichkeit durchführen. Habe das hinter mir und wurde dann noch vom amtsarzt an einen örtlichen augenarzt zur sogenannten "G 37 erstuntersuchung" verwiesen. Laut der finanzverwaltung übernimmt das land nrw nun die kosten für die untersuchungen. Dabei kommt folgende frage auf: wenn ich denen jetzt die rechnungen in einem brief (wie angeordnet) zuschicke, wie erstatten die mir das geld zurück? Auf den papieren und rechnungen die ich bekommen habe, konnte ich nirgends meine kontodaten hinterlassen, wird das geld per brief geschickt?
lg
4 Antworten
Du solltest ein kurzes Anschreiben beilegen. (Sehr geehrte Damen und Herren, in Anlage sende ich ihnen die Rechnungen ......) Gib dann deine komplette Adresse sowie die Bankverbindung an. Unterschrift nicht vergessen, dann klappt es schon mit der Überweisung.
Eine Behörde versendet grundsätzlich kein Bargeld in einem Brief! Denn die Erstattung von Kosten muss innerhalb der Behörde nachvollziehbar sein - beispielsweise durch eine Über-weisung auf ein Girokonto. Wenn Du denen also die Belege (per Post) zukommen lässt, teilst Du denen am besten direkt Deine Bankverbindung mit und bittest die Behörde um eine entsprechende Überweisung! Eventuell erhälst Du auch einen Verrechnungsscheck.
Hallo , Du wirst doch HOFFENTLICH einen Brief dazuschreiben um was es sich handerlt, warum Du die Rechnungen einsendest und wohin sie die Gelder überweisen sollen. Das ist doch das Mindestete.
Du wirst ja nicht nur die Rechnungen einschicken.Ein kurzes Anschreiben gehört dazu und da bittest du,dir deine Auslagen auf das Konto..............zu erstatten.