Wer hat Erfahrung mit amtsärztlicher Attestpflicht, angeordnet durch die Schule?
Hallo,
wenn die Schule eine amtsärztliche Attestpflicht anordnet, habe ich folgende Fragen:
- Gilt diese Attestpflicht nur für das laufende Schuljahr?
- Steht diese Attestpflicht auch in der Schülerakte?
- Darf man auch zum Amtsarzt am Wohnort gehen, wenn der Amtsarzt, denn die Schule angibt weiter weg ist?
- Kann man sich dagegen wehren, wenn man meint, diese Anordnung besteht zu Unrecht?
Danke im Voraus für Eure Antworten
3 Antworten
Schulen werden soetwas nur anordnen, wenn sie begründete Zweifel am wiederholten Fehlen eines Schülers haben. Sie schützen damit die Kinder davor, dass sie einmal ohne Abschluss sein werden. Das Schulministerium fordert ausdrücklich, dass Lehrer dem nachgehen, wenn Schüler ständig fehlen, denn die Schulabbrecher nehmen zu und ohne Schulabschluss mit 50 Fehltage im Zeugnis ist der Weg in negativer Weise vorgezeichnet. Besteht wirklich längere Krankheit, müssen Fördermaßnahmen eingeleitet werden. Chronisch kranke Kinder haben ein Recht auf Krankenhaus oder Heimunterrich.
Allerdings brauchst du keine Angst haben, dass Diagnosen an die Schulen weitergegeben werden. Auch der Amtsarzt steht unter Schweigepflicht. Er wird nur bestätigen, ob das Kind entschuldigt fehlt oder nicht. Der Rest wird mit den Eltern abgesprochen- also ob irgenwelche medizinische oder psychische Therapien nötig sind.
In der Schülerakte landen Fehlzeiten- auch so schon, ohne Amtsarzt. Jedes Fehlen wird das ganze Schuljahr über das ganze Schulleben hinweg dokumentiert. Auch, ob es entschuldigt war oder nicht. Ärztliche Diagnosen landen dort nicht, die hat die Schule im Allgemeinen nicht.
Wehren kannst du dich nicht dagegen. Es passiert dir schließlich nichts. Wie lange es gilt, entscheidet die Schule nach ihrem Ermessen.
Hi,danke für den Stern. Anrufen müssen sie nicht, es ist Elternpflicht dafür zu sorgen oder es zu entschuldigen. Da hätten Lehrer schon viel zu tun, wenn sie jedem hinterhertelefonieren- sie haben ja auch die Aufsichtspflicht in der Zeit über die anderen Schüler, die können da nicht mal eben weg. Auch nicht in der Pause, da haben sie auch Aufsicht oder stehen am Kopierer oder bereiten auf anderer Weise die nächste Stunde vor.
Wenn du allerdings eine Entschuldigung abgegeben hast und die Lehrer haben die verbummelt, kann ich deinen Ärger verstehen. Das geht wirklich nicht. Aber bist du sicher, dass sie nicht anders verlohren gegangen sind? Etwa in der Schultasche deines Kindes? Lässt sich in etwa nachweisen, wenn man andere Eltern mal fragt, ob bei denen auch Entschuldigungen nicht ankommen.
Da Du ja scheinbar bisher alles nicht so ernst genommen hast besteht auch kein Grund das ab jetzt zu tun. Die Schule wird sich freuen, wenn Du diese Regeln nicht einhälst, da sie dann in Kürze einige Schwierigkeiten weniger hat.
Ich fühle mich schon etwas angegriffen, was heißt hier .... scheinbar bisher alles nicht so ernst genommen....?
- Da musst du mal bei den Lehrern nachfragen. Attestpflichten können soweit ich weiß sowohl auf unbestimmte als auch auf bestimmte Zeit verhängt werden. Sprich es ist möglich, dass die Pflicht bis zum Ende der Schulzeit geht, aber auch vielleicht nur für paar Monate bis sie wieder aufgehoben wird.
Danke für deine Antwort. Ja, ich habe keine Angst vor dem Amtsarzt. Mein Sohn war 28 Tage auf Kur und 9 Tage so krank. Ich habe jedes Mal in der Schule am Morgen angerufen und ihn entschuldigt. Danach habe ich ihm auch noch eine schriftliche Entschuldigung mitgegeben. Im Sekretariat hat man mir zwar meine Anrufe bestätigt, aber gemeint, dass einige schriftliche Entschuldigungen nicht angekommen sind und so diese Tage als unentschuldigt gelten. Dies ist auch der Grund für den Amtsarzt. Hätte ich meinen Sohn nicht entschuldigt hätte doch die Schule bei mir anrufen müssen, wo er bleibt. Dies war aber nie der Fall. Wenn nun die Lehrer die Entschuldigungen mit sich rumtragen, ärgert mich das schon, wenn dies als unentschuldigtes Fernbleiben nun gewertet wird.