aufbewahrungsfrist eines gesundheitszeugnisses v. gesundheitsamt

3 Antworten

Schau mal in die Paragraphen 9 - 12 des Bayrischen Datenschutzgesetzes. Findest Du zum Beispiel hier : http://www.tumorregister-muenchen.de/laws/BayDSG.pdf

nasob 
Beitragsersteller
 22.01.2013, 07:49

Guten Morgen andy2104,

Bei dem beauftragten für Datenschutz habe ich auch schon biss l geschaut, aber bin nicht so wirklich fündig geworden. Ich danke dir schonmal für deine Antwort. Nun hab ihn mir die Artikel mal so durchlesenm klingt ja alles ganz nett, aber ich denke es ist /wäre sehr schwierig der Behörde nachzuweisen das sie meine Daten nicht gelöscht haben und nun frage ich mich ob es so schlau wäre da noch mehr Wirbel zu machen, hab ich eh schon etwas getan mit meinem Einspruch. Ich denke das es besser wäre einfach bissl zu warten...

Ich danke dir dennoch für deine mühe

Wer genau speichert die Daten?

  • Das Amt muss vermutlich eine gewisse Zeit lang darüber Rechenschaft ablegen, was es da bescheinigt hat, z.B. um zu überprüfen, ob ein vorgelegtes Gesundheitszeugnis echt ist. Die Aufbewahrungsfrist müsstest Du beim Amt erfragen können, vermutlich sowas wie 10 Jahre.

  • Arbeitgeber benötigen das Zeugnis, solange der Arbeitsvertrag besteht und der Mitarbeiter (möglicherweise auch in Zukunft) einer Tätigkeit nachgeht, die das Zeugnis voraussetzt.

  • Der Betreffende kann das Zeugnis ohnehin solange aufheben, wie er will - ich würde es zumindest solange aufheben, wie es gültig ist.

Wir denn in Bayern überhaupt noch untersucht? Ich kenne zumindest für den Umgang mit Lebensmitteln nur noch die "Belehrung".

nasob 
Beitragsersteller
 22.01.2013, 11:15

Hallo casilein,

Es geht hierbei nicht um das gesundheitszeugnis zwecks Lebensmitteln, sondern um eine Untersuchung für eine verbeamtung auf Lebenszeit, aber eben eine Untersuchung vor ausbildungsbeginn. Kurz und bündig : es erfolgt ein einstellungstest, daraus wird eine Rangliste erstellt, dann bekommt man Angebote, hat eventuelle extra Tests durch die einstellenden Behörden, wenn das positiv ausgeht muss man zum amtsarzt und dort wird man untersucht. Bei Person A war da Endstation , kurz vorm Ziel. Deshalb frage ich mich ob die da wirklich alles aufheben. Bei Teilnehmern Bayernweit um die 8000 Personen wäre das ziemlich viel Papierkram für die gesundheitsämter.

casilein  24.01.2013, 21:59
@nasob

Ja, aber andererseits stehen die Bayern ja tendenziell immer auf umfangreiche Datensammlungen... Frage beim Amtsarzt nach. Normale Ärzte haben eine Aufbewahrungspflicht von 30 Jahren für Patientenakten, sogar wenn sie die Praxis aufgeben und sogar dann, wenn sie sterben (dann geht die Pflicht auf die Erben über).

Hi nasob,

vermutlich löscht dort keiner diese Daten. Falls es irgendwann mal zu einer berechtigten Nachfrage kommen sollte, können diese Untersuchungsergebnisse zur Abwehr oder als Beweislast genutzt werden. Und dieses liegt genau im Bereich des Zweckes zur Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung. Grüße.

nasob 
Beitragsersteller
 21.01.2013, 13:10

Hi kleinewanduhr ,

Danke für deine Antwort. Du meinst also die behalten die Daten , auch wenn keine Einstellung erfolgte? Aber irgendwann wird das doch viel wenn die alle Daten behalten, auch wenn man nicht eingestellt worden ist. Mhh, wenn Person A in 5 Jahren z.b. wieder dort hin muss, dann ziehen die alte Daten wieder raus?

Lieben dank nochmal für deine Antwort