KOSTENPFLICHTIGER behindertenparkplatz, ist das rechtens?
Mein Vermieter will 10 Euro im Monat für einen Behindertenparkplatz.
Ist das Rechtens oder hab ich als Gehbehinderter mit 90% und AG im Ausweis und auch den blauen Rollstuhlausweis, ein RECHT auf einen KOSTENFREIEN PARKPLATZ?
Man muss dazu sagen, dass dieser evtl. neue Parkplatz NICHT auf eine öffentlichen Strasse errichten werden soll.
Bitte zeigt mir auch den Paragraphen wo die Antwort steht, egal ob ja oder nein.
Vielen Dank schon mal.
7 Antworten
Nein, das ist ja ein ganz normaler Mietvertrag zwischen dir und dem Vermieter. Der Vermieter vermietet dir auf seinem privaten Grundstück einen Parkplatz. Dafür will er Miete haben. Daran gibt es nichts auszusetzen. Es gibt keine besondere gesetzliche Regelung, die den Vermieter zwingt, dir kostenfrei (oder überhaupt auf seinem Privatgundstück!) einen Parkplatz zu geben - daher auch kein Gesetz, dass ich dir jetzt sagen könnte. Gesetzlich festgeschrieben ist nur, dass ggbf. auf öffentlichem Grund ein Platz für dich eingerichtet wird - das müsstest Du aber mit dem örtlichen Verkehrsamt klären. Und der wäre dann sicher weiter weg.
Auch wenn sich der Slogen auf eine soziale verbundenheit bezieht, wird hier nichts garantiert in diesem Slogen. Der wirtschaftliche Faktor steht immer im Vordergrund, die sind ja nicht die Caritas.
Die GmbH ist zwar eine Firma, aber dennoch ein Privatunternehmen. Es handelt sich also um deren Privatgrundstück aufdem sie Mietswohnungen anbieten. Demnach haben sie das Recht auf Gebühren für einen reservierten Parkplatz.
Ein Supermarkt oder jede andere öffentliche Gelegenheit hat die Pflicht eine Mindestanzahl an Behindertenparkplätze zu stellen (mind. 2 Stück) die für jeden Berechtigten zu nutzen sind. Dies steht gesetzlich geschrieben. Ein Privatbauherr der keine staatliche Unterstützung oder staatliche Förderung erhält und das Wohngelände privat für Mieter zur verfügung stellt muss diese Mindestanzahl an Behindertenparkplätzen nicht bieten.
Es gibt aber eine Möglichkeit:
Grundsätzlich mussen vor öffentlichen Einrichtungen und zentralen sozialen Treffpunkten, sowie vor essentiellen Einrichtungen ausreichende Behindertenparkplätzevorhanden sein, d.h. Vor zum Beispiel vor Supermärkten, Arztpraxen, Theater, Museen, Kino, Restaurants, Bus- und Bahngeländen, aber auch vor der eigenen Haustür. "Eigene" Behindertenparkplätze können in der Regel bei der kommunalen Straßenverkehrsbehörde beantragt werden. Die kommunale Straßenverkersbehörde prüft die Notwendigkeit für den Behinderten, die örtlichen Gegebenheiten & die vom Geländeeigentümer bereits unternommenen Schritte. (von mir: unter "bereits unternommene Schritte" fand ich leider nicht, ob das angebot von einem mietbaren Parkplatz mit eingeschloßen ist)
Gemietete Sonderparkplätze: Werden Sonderparkplätze durch Stellmiete zur verfügung gestellt bleibt das Parken auf diesen Plätzen demjenigen unter Vorbehalt der eine entsprechent, vorher festgelegte Gebühr zahlt. Diese Gebühr kann im Mietverhältnis mit eingebunden oder gesondert in einem Vertrag geregelt sein. Unter Sonderparkplätzen zählen Anwohner-, Mieter-, Händler-, und gesondert beantragte Behinderten Parkplätze. Sonderparkplätze sind dementsprechend mit einer Ausschilderung von Titel der Parkberechtigten oder Kennzeichen des Mieters kenntlich zu machen.
Demnach: mietest due einen B-Parkplatz steht der mit Kennzeichen deines Wagens nur dir zu und keinem anderen Behinderten, selbst wenn dieser durch einem entsprechenen Ausweis berechtigt wäre.
Was zahlen die anderen Mieter für ihren Parkplatz? Haben die überhaupt einen? Wenn der Parkplatz extra eingerichtet werden muss würde ich mich über 10€ nicht beschweren.
Ich frage mich sowieso ob der Vermieter überhaupt dafür sorgen MUSS, dass ein behinderter Mieter einen Parkplatz hat. Würde mich wundern wenn es so wäre.
"...Ich frage mich sowieso ob der Vermieter überhaupt dafür sorgen MUSS, dass ein behinderter Mieter einen Parkplatz hat. Würde mich wundern wenn es so wäre." <-- Dem ist auch nicht so. ;-)
Es ist immer noch Sache des Vermieters ob und wem er einen Parkplatz einrichtet und vermietet. Meist sind das auch die, die zahlen wollen. ;-P
Ja, freu dich dass Du nur 10 zahlen sollst. Privater grund ( egal ob Einzelperson, Gemeinschaft oder AG) hat das Recht eine übliche Miete zu verlangen ! Mit Recht.
Auch auf den öffentlichen Blau markierten Plätzen darfst du nur 3 std. stehen, oder in Lieferzonen. Nur auf normalen Parkplätzen interessiert dies Zeitfenster nicht.
Dein auto wird nur seltener Abgeschleppt. Feuerwehrzufahrten, darfst auchdu nicht Parken. - Grüße
Zahlen alle anderen Mieter auch 10€? Dann wäre das doch in Ordnung. Bei uns im Haus mussten wir sogar 30€ im Monat zahlen. Er könnte auch einfach sagen, dass der Parkplatz umsonst ist, aber die Miete eben 10€ höher, deine Aussichten stehen also eher schlecht, den Parkplatz gratis zu bekommen.
Es geht ja wohl eher darum, dass der Parkplatz nah am Eingang/Ausgang ist. Speziell zu deinem Fall konnte ich jetzt auch nichts finden - vll wendest du dich mal an das Amt und fragst da nochmal nach. (Also das Amt, was auch die Ausweise ausstellt.)