Mit kaputten Fuß auf Behinderten Parkplatz?
Hallo ihr lieben
mein Mann hat sich den Fuß gebrochen nun meine frage, er ist ja nun gehbehindert, dürfen wir auf einem behinderten parkplatz parken ? weil bei dem doc wo er in behandlung ist gibt es sehr schwer parplätze er müsste also ein ganzes stück laufen. da wir aber keinen ausweis haben wollte ich nun mal wissen ob das eine ausnahmesituation ist ? viele lieben dank
13 Antworten
Wenn er einen entsprechenden Behindertenausweis ausgehändigt bekommen hat, darf er auch dort parken. Dafür braucht er aber auch die entsprechenden körperlichen Voraussetzungen, um einen solchen zu bekommen und diesen Parkplatz nuitzen zu dürfen.
Er ist NUR für Menschen mit einer Gehbehinderung gedacht und nicht für anders kranke Menschen, wie z.B. ältere Menschen, die noch gut zu Fuß sind oder geistig nicht mehr ganz so fitte Personen.
Wenn er diesen unrechtmäßig nutzt, was er, soweit man es aus deiner frage entnehmen kann, tut, kostet das 35 Euro und er blockiert diesen für die Menschen, die diese Parkplätze wirklich brauchen.
Parken nur mit Behindertenausweis (mit Zusatz G) und entsprechender Plakette am Auto, macht ja auch irgendwie Sinn - wenn alle Fußkranken behindert wären.....
Nein dürft Ihr nicht. Man braucht einen Behindertenausweis um auf einem Behindertenparkplatz parken zu dürfen.
Genaugenommen braucht man einen Behindertenausweis mit den Merkzeichen aG oder Bl. Mit dem bekommt man dann beim zuständigen Amt (Meist Ordnungsamt) einen Blauen Parkausweis der einen Berechtig auf Behinertenparkplätzen zu parken. Man darf dort Parken nur wenn diese baue Parkausweis gut sichtbar ausgelegt ist und der Behinderte dabei ist, hingebracht oder abgeholt wird.
Um auf einem Behindertenparkplatz parken zu dürfen braucht man so weit ich weiß eine Bestätigung vom Amt, die man sich hinter die Windschutzscheibe klemmt. Woher soll ein Polizist denn sonst wissen, dass das leere Auto, das da scheinbar verboten steht jemandem mit Gehbehinderung gehört.
Wenns was längerwieriges ist lässt sich das vielleicht organisieren, aber ob sich das lohnt....
Nein! Behindertenparkplätze sind nur solchen Behinderten vorbehalten, die in Ihrem Fahrzeug eine Behindertenausweis mit "G" liegen haben. Merken Sie sich mal, dass man in Deutschland nur dann so richtig behindert ist, wenn das amtlich bestätigt wurde. Bis dahin ist auch Ihr Mann rein verkehrsrechtlich kerngesund und kassiert ein Knöllchen, wenn Sie sein oder Ihr Auto falsch parken!