Kosten für Behandlung bei Fremdverschulden?
Hallo,
am Wochende habe ich einen Freund bei einer gemeinsamen Aktion verletzt, sodass er im Krankenhaus behandelt werden muss. Meine Frage nun: Wer trägt die Kosten für seine Behandlung? Wenn es meine Krankenkasse ist, kann diese dann die Kosten auf mich als Privatperson abwälzen? Mich also selbst zur Kasse bitten? Ich habe noch eine private Haftplfichtversicherung, hilft dies in diesem Fall vielleicht auch etwas?
Gruß
5 Antworten
am Wochenende habe ich einen Freund bei einer gemeinsamen Aktion verletzt, sodass er im Krankenhaus behandelt werden muss.
Diese Schilderung ist mir zu ungenau.
Wie hast du deinen Freund verletzt?
Die Kosten übernimmt zuerst einmal die Krankenversicherung des Freundes. Diese kann allerdings den Schadensverursacher (also dich) in Regress nehmen.
Ob dies dann deine Privathaftpflichtversicherung übernimmt, kommt auf den Schadenshergang an. Unter Umständen zahlt diese jedoch nichts, wenn du dies absichtlich (also vorsätzlich) verursacht hast. Dann darfst du diese Kosten von deinem Ersparten zahlen.
Bei einem Unfall ist SEINE Krankenkasse sogar verpflichtet, den Schadensverursacher in Regress zu nehmen.
Es geht schließlich um das Geld der Beitragszahler.
Nach der genauen Verletzung habe ich doch gar nicht gefragt.
Meine Frage lautete, wie hast du deinen Freund verletzt!
Also wie hat sich der Unfall zugetragen!
Es war ein Unfall, an dem ich aber mit Schuld trage.
Unter Umständen, sogar die alleinige Schuld der Verletzung des Freundes.
Nur die Schadensschilderung bist du noch schuldig!
Ja ich habe ihn verletzt, es war aber keine Absicht. Schuld am Hergang tragen wir aber beide.
Wenn du mir die Schadensursache nicht schildern willst, kann ich dir deine Frage auch nicht beantworten!
Es handelt sich um eine Sportverletzung beim gemeinsamen Sporttreiben (Boxen)
Ich hab ihn getroffen, er sich dabei verletzt.
Wenn du deiner Haftpflicht den gleichen Müll auftischst wie uns hier und nicht bereits bist den Schadenhergang VERNÜNFTIG und DETAILLIERT zu schildern, bleibst du eben auf den Kosten sitzen.
Stationäre Behandlung, ggf. Verdienstausfall, etc. kann teuer werden, stell dich mal auf einen mittleren 4-stelligen Betrag ein!
Und wo fand das Boxen statt.
Im Boxverein - dann sind die Teilnehmer über den Boxverein /Verband versichert.
Privat - dann besteht die Absicht den anderen zu verletzen. Nennt man dann auch Vorsatz und wird darauf hinaus laufen, dass der Schadensverursacher - also du selbst, für die Kosten aufkommen muss.
Wer als Boxer außerhalb des Verein boxt, nimmt jedenfalls Verletzungen eines anderen billigend in Kauf.
Das nennt man dann bedingten Vorsatz. Damit ist die private Haftpflicht raus aus der Nummer.
Was verstehst du unter einer "gemeinsamen Aktion"?
Wenn du an seiner Verletzung eine (Mit)schuld trägst, wird die Krankenkasse versuchen, dich in Regress zu nehmen.
Bei einer absichtlichen Handlung wird deine private Haftpflicht dir die Deckung verweigern.
Wie schon richtig geschildert, trägt die Krankenversicherung des Freundes (nicht deine) erstmal sämtliche Behandlungskosten. Diese können aber von einem Verursacher (also evtl. dir) als Regress zurückverlangt werden. Dies wiederum deckt gegebenenfalls deine Privathaftpflicht, je nach Schadenhergang.
Wer trägt die Kosten für seine Behandlung?
Seine Krankenkasse.
Ich habe noch eine private Haftplfichtversicherung, hilft dies in diesem Fall vielleicht auch etwas?
Kommt auf die Umstände an. Es kann sein, dass die Krankenkasse deines Freundes dich in Regress nimmt und deine Haftpflicht dies übernimmt.
Die Kosten trägt seine Krankenkasse. Er könnte Dich höchstens (zivilrechtlich) auf Schmerzensgeld verklagen.
Die Krankenkasse wird aber von einem Verursacher die Behandlungskosten als Regreß zurückfordern.
Das macht die Krankenkasse ganz alleine.
Es war ein Unfall, an dem ich aber mit Schuld trage. Die genaue Verletzung tut doch hier nichts zur Sache