Zahnarzt Rechnung bei Wohngeld?

5 Antworten

Als gesetzlich Versicherte*r übernimmt die Krankenkasse anteilige Kosten. Du musst bei der Techniker Krankenkasse den Heil-und Kostenplan der Zahnarztpraxis einreichen. Dort wird dann geprüft wie viel die Krankenkasse übernimmt, und wie hoch dein Eigenanteil ist. Darüber hinaus gibt es oft die Möglichkeit, einen Antrag auf Härtefallregelung zu stellen. Etwa dann wenn man wirklich Mittellos ist.

Abgesehen davon gibt es bei einigen Zahnärzten, die Möglichkeit den Eigenanteil, in monatlichen Beträgen abzubezahlen. Also da dann am besten mal erkundigen, ob das bei dir möglich ist. Des weiteren würde ich dir für die Zukunft, eine Zahnzusatzversicherung ans Herz legen. Die gibt es schon mittlerweile relativ günstig. Solltest du dann in Zukunft noch einmal solche Probleme haben, musst du dur weniger Gedanken machen.

Vorschlag: Du lässt dir einen Kostenvoranschlag vom Zahnarzt machen, reichst den bei der TK ein mit der Bitte um Stellungnahme, welche Kosten erstattet werden und ob man weitere Unterlagen braucht. Dann hast du es ganz genau und schriftlich.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Einen gewissen Zuschuss, 50-60% auf die Basisversorgung bekommst du in jedem Fall. Bei besonders geringem Einkommen (weniger als 1.218€ brutto für Kinderlose, mit Kindern etwas mehr) kannst du bis zu 100% auf die Basisversorgung bekommen.

Bei einer vernünftigen Versorgung wirst du allerdings trotzdem noch Etwas zuzahlen müssen, weil sich der Zuschuss immer nur auf eine Basisversorgung bezieht, die eigentlich nicht mehr zeitgemäss ist.

Man kann sogar drüber diskutieren ob eine Brücke überhaupt noch zeitgemäss ist. Vorallem bei gesunden Nachbarzähnen sollte man lieber die Finger davon lassen und lieber eine Implantatversorgung wählen, auch wenn sie teurer und unangenehmer ist.

lyneberl 
Beitragsersteller
 17.03.2019, 18:20

ich bekomme bald als Rentnerin leider nur €1.100 brutto, vielen Dank

Das du Wohngeld bekommst interessiert deine KK - nicht, du bekommst da deine zustehenden Zuschüsse und einen evtl.Restbetrag musst du selber zuzahlen, es gibt beim Wohngeld ja auch keine Befreiung für Rundfunk, den muss man da auch selber zahlen.

Wohngeld berechtigt nicht zur Ermäßigung. Warum auch, es dient doch einem völlig anderen Zweck.