Kosten der Unterkunft Kulanzregelung?

6 Antworten

Kulanz ist freiwillig, daher kann hier keiner sagen, wozu DEIN Jobcenter bereit ist.

10% sind übrigens nicht nur "geringfügig teurer" sondern eine ganz schöne Hausnummer. Vielleicht kannst du nochmal mit dem Vermieter sprechen - "inoffiziell" lässt sich manchmal die Grundmiete "senken", wenn dafür höhere Nebenkosten abgerechnet werden...

Nimm nachher einen Begleiter mit (ist dein gutes Recht, und Gespräche laufen mit "Zeugen" meist sehr viel zivilisierter ab) und stelle deine schwierige Situation noch einmal detailliert dar: wie oft wurde dir abgesagt, wie wenig Wohnungen gibt es im KdU-Limit, warum hast du es schwerer als andere (Kinder, Krankheit, Behinderung...), warum brauchst du unbedingt jetzt sofort diese Wohnung (keine Möglichkeit, anderswo unterzukommen/ du schläfst schon seit Wochen bei Freunden auf der Couch, du bist auf eine bestimmte Lage angewiesen)...

Mach dich darauf gefasst, dass du die 10% aus eigener Tasche zahlen musst, und keinerlei Anspruch darauf hast, dass das Amt die Wohung überhaupt genehmigt. Spar dir nach Möglichkeit Äußerungen wie "Die Hotline hat es versprochen! Das ist doch mein gutes Recht! NUR 10%!" usw.

Sei angemessen dankbar, das man dir entgegenkommt und die Sache bespricht! ("Guten Morgen, Herr/ Frau X, vielen Dank, dass Sie so kruzfristig Zeit für mich haben!"). Frag nach, statt anzugreifen, und weise sachlich auf deine "Argumente" hin, statt zu jammern.

Überlege dir auch, ob du im Fall der Fälle ohne "Amtshilfe" umziehen könntest (du zahlst den Umzug und die Kaution selbst/ leihst dir das Geld von Freunden/ Verwandten) - in dem Fall kannst du im Anschluss die Mietübernahme bis zur bisherigen Höhe (falls dir gekündigt wurde auch bis zum Höchstsatz) beantragen, solange du "den Rest" aus eigener Tasche zahlst.

Das ist durchaus möglich, wenn es tatsächlich nachweisbar keinen angemessenen Wohnraum gibt, du wirst wohl abwarten müssen was bei dem persönlichen Gespräch rauskommt, denn ohne die Zusicherung zur Kostenübernahme würdet ihr unter anderem auch kein zinsloses Darlehen für die Kaution bekommen !

  1. Damit die Unterkunftskosten vom Jobcenter vollständig übernommen werden, müssen diese angemessen sein.
  2. Angemessene Unterkunftskosten für Hartz-IV-Empfänger können nicht pauschal angegeben werden, da sich diese je nach Region und örtlichem Mietspiegel stark voneinander unterscheiden. Die KDU dürfen in Berlin bei einem 2-Personen-Haushalt beispielsweise maximal bei 472,20 Euro liegen. In Hamburg betragen die angemessenen Kosten der Unterkunft für einen Haushalt mit zwei Personen hingegen 577,20 Euro.
  3. Als Kosten der Unterkunft werden vom Jobcenter nur die Richtwerte übernommen. Liegt die Miete darüber, muss der Hilfebedürftige die Differenz aus eigener Tasche zahlen.

https://www.hartz4hilfthartz4.de/kosten-der-unterkunft/

Manoman427 
Beitragsersteller
 12.10.2018, 08:11

Die Differenz sind tatsächlich nur 9€. Die selber zu tragen ist kein Problem. Nur bekomme ich dann auch eine Kaution? Denn rein auf dem Papier ist die Wohnung ja nicht angemessen.

Deepdiver  12.10.2018, 08:14
@Manoman427

Nach seiner Auskunft ist das Jobcenter verpflichtet, dem Hartz 4 Bedürftigen ein Darlehen für die Mietsicherheit zu gewähren wenn im Vorfeld die Wohnung als angemessen anerkannt und der Umzug genehmigt wurde. Die wenigsten Sachbearbeiter werden aber damit hausieren gehen und einem Bedürftigen diese darlehensweise Leistung sofort gewähren und erst einmal darauf hinweisen, dass die Mietkaution aus eigenen Mitteln zu finanzieren ist, beispielsweise „auf Pump“ von Freunden und Familie.

https://www.hartziv.org/mietkaution.html

Ich denke mal, das ihr die selber aufbringen müsst

Ich habe davon auch schon gehört, finde aber im Moment nichts dazu. 

Falls die jetzige Miete nicht bewilligt wird:

Bitte den Vermieter, die Miete (Grundmiete) bis auf die angemessenen Kosten zu senken (falls es nicht zu viel ist).

So konnte ich in meiner Wohnung bleiben (wohnte aber schon darin). Bei uns darf man bei zu hoher Miete gar nicht erst einziehen.

Wie schon genannt, müssen die KdU angemessen sein, was angemessen ist bestimmen die Kommunen vor Ort, aber diese Werte sind Richtwerte, keine feste Grenze und somit haben die SachbearbeiterInnen schon einen kleinen Spielraum, heißt aber auch du bist dann doch wieder von den Gnaden deines Sachbearbeiters abhängig. Du könntest damit argumentieren, dass schon seit Jahren die Mieten stark steigen und Anpassung der Richtwerte da nicht immer Schritt mit hält, ebenso kannst du hinweisen, dass je nach Stadtteil die Mieten unterschiedlich sind.

Sofern die KdU übernommen werden, muss das Jobcenter auch die Kaution bezahlen, es sei denn du kannst die selbst auftreiben, was aber kaum möglich sein wird.