Welche KDU (Kosten der Unterkunft) gelten bei ALG - 1 - Empfängern (Alleinstehend) als angemessen und werden übernommen?
Hallo.
Momentan bin ich (noch) ALG - 1 - Empfänger.
Nun bin ich aber ab dem 01.04.2017 in einer bezahlten Probearbeit beschäftigt, nach welcher ich vielleicht auch übernommen werde.
Da ich das mit dem Übernommen werden aber leider noch nicht mit Sicherheit weiß, aber ganz gerne in der Probezeit (da ja bezahlt) umziehen würde, möchte ich mich auch hier schon mal vorsorglich diesbezüglich informieren.
Würde ich nicht übernommen werden, würde ich doch erneut ALG 1 beziehen?
Welche KDU würde gesetzt dem oben genannten Falle für mich (Alleinstehend, 22 Jahre alt und wohnhaft in Mecklenburg - Vorpommern) als angemessen gelten und dann auch übernommen werden?
Über ernsthafte und hilfreiche Antworten würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank im Voraus für alle guten Antworten!
7 Antworten
Beim Arbeitslosengeld I gibt es keine angemessenen KdU. Die Höhe richtet sich nach dem vorher erzielten Arbeitsentgelt, nicht nach einem Bedarfssatz. Solltest du kein Arbeitslosengeld I mehr erhalten können (oder Arbeitslosengeld I deinen Bedarf nicht decken), dann könntest du Arbeitslosengeld II beantragen. Da richten sich die angemessenen KdU nach den Regelungen der jeweiligen Kommune. Dazu müsstest du bei dem dann evtl. zuständigen Jobcenter mal nachfragen. Theoretisch kann eine Wohnung in einer Stadt als angemessen gelten und in der Nachbarstadt schon als viel zu teuer.
Ob du noch weiter Arbeitslosengeld I beziehen kannst, falls du nicht übernommen werden solltest, hängt davon ab, ob dein Anspruch erschöpft ist oder nicht. Das solltest du am besten direkt bei der Agentur für Arbeit erfragen. Die Regelungen sind da bundesweit einheitlich; du kannst also bei der jetzt zuständigen oder bei der demnächst evtl. zuständigen Agentur nachfragen.
Meiner Meinung nach ist das so = Solange du ALG I beziehst, kannst du ohne Mitwirkung und Kürzung von Bezügen seitens der Arge in deine eigene kleine Bude ziehen. Sollte dieses nicht ausreichen, kannst du zusätzlich Wohngeld beantragen, ohne dass dadurch dein ALG I beeinflusst wird. Allerdings solltest du dir für den Fall, dass du später auf ALG II herab gestuft wirst, gleich eine passende Wohnung suchen.
Wird Wohngeld abgelehnt, gibt es zur Not ALG II als Aufstockung. In diesem Fall wären ggf. auch Zuschüsse für eine Erstausstattung drin.
ALG1 richtet sich immer nach deinem bisherigen Einkommen und wird auch nur eine begrenzte Zeit gezahlt. Du kannst umziehen und wohnen wo du willst, wenn das Geld dafür reicht.
Auf Wohnungsgröße bzw Kosten kommt es erst an wenn du ins ALG2, sprich Hartz 4 rutscht
es ist völlig egal wie teuer die wohnung ist, da du nur das an alg1 bekommst, was du vorher verdient hast - daran bemisst sich die höhe deines alg1. davon musst du dann deine wohnung bezahlen. sollte das geld nicht reichen, musst du aufstockende leistungen alg2 beantragen.
dort kann dir jemand sagen was eine wohnung maximal kosten wird
Bei Bezug von ALG I werden keine Kosten der Unterkunft übernommen. Die trägst Du selber.