Kontopfändung wegen nicht eingereichter Lohnsteuererklärung

5 Antworten

Du hättest auf jeden Fall um Aufschub bitten sollen würde an deiner Stelle beim nächsten mal daran denken. Setze dich mit dem Finanzamt in Verbindung erkläre die Sachage und bitte um Aussetzung und Aufschub möglichst gleich morgen sonst kann es noch dazu führen, dass sie euch schätzen

Auf den Mahnschreiben und auch auf der Androhung von Zwangsgeldern steht immer drauf das man seinen steuerlichen Berater über dieses Schreiben zu informieren hat. Der StB hätte ganz einfach eine Fristverlängerung beantragen können.

Wer die Schreiben einfach ignoriert handelt grob fahrlässig und das Finanzamt ist im Recht wenn es Zwangsmittel einsetzt.

Die Kontenfreigabe kann der StB aber recht schnell und unkompliziert erwirken - also sofort informieren.

EnnoBecker  15.01.2011, 20:14

"Die Kontenfreigabe kann der StB aber recht schnell und unkompliziert erwirken"
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Ach ja? Und wie soll das gehen? Verrate mir den Trick und ich werde reich!

Mit Verlaub - wozu habt ihr denn einen Steuerberater wenn er sich um solche Dinge nicht kümmert, keine Fristverlängerung vereinbart und der einfach zusieht wie ihr - tschuldigung, aber dies kann man ja nicht anders sagen - Deppen androhung von Zwangsgeldern ignoriert und euch jetzt über eine Pfändung wundert.

Natürlich lässt sich da im Zweifel war machen, aber wie und was im Detail werden wir wohl kaum aus der Ferne lösen können, das soll mal euer Steuerberater in die Wege leiten.

Das wird schwer. Ihr hättet schon bei der Steuerschätzung Widerspruch einlegen müssen mit Antrag auf Aussetzung der Vollziehung.

Da aber wohl nciht passiert ist, kann das FA pfänden. Ihr müsst schnellstmöglich die Steuererklärung abgeben, damit der Bescheid abgeändert wird.

Frag doch mal den Steuerberater was man sonst noch machen kann.

eiduei 
Beitragsersteller
 25.11.2010, 09:05

Vielen dank für Eure Antworten, ich habe aber keine Steuerschätzung erhalten und einmal eine Androhung von Zwangsgeld. Die ich - wie ich schon sagte - ignoriert habe

gegen die Pfändung wird es schwierig anzugehen. Die Steuerpflicht ergibt sich aus dem Gesetz und bedarf keiner Aufforderung seitens des Amtes.

Im Gesetz steht auch, bis wann die Erklärung abzugeben ist. Dass das Amt bis dato tolerant war, heißt nicht, dass es das bleiben muss.

Unterlagen, die noch nicht da sind, kann man nachreichen, daran hindert die rechtzeitige Abgabe der Erklärung nichts. Nachreichen kann man 24 Monate.

Wenn ihr einen STeuerberater beauftragt habt, wundert es mich allerdings, dass er keine fristverlängerung beantragt hat (auch das kann man, aber das sollte man eben vorher, und nicht dann, wenn man längst über den Termin ist.