Wieviel Seiten hat der Steuerbescheid, den man vom FA zurückkriegt?
Hallo!
Ich erhalte ein Stipendium. Für die Berechnung der Höhe der Leistungen, möchte die Stiftung logischerweise Nachweise über die finanzielle Lage meienr Familie. Hierfür wird der Steuerbescheid (Seite 1-4) verlangt. Das Problem ist jetzt, dass meine Eltern sagen, vom FA bekäme man lediglich EINE Seite zurück, den Einkommensteuerbescheid.
Auch im Internet finde ich, wenn ich nach den verschiedenen Seiten der Steuerbescheide suche nur Hinweise, wie ich eine Steuererklärung ausfülle. Das verwirrt mich jetzt! Muss ich nicht Nachweise zur Stiftung (oder zur Bafög-Stelle, müsste ja analog gelten) schicken die vom FA kommen, und nicht meine selbst ausgefüllten Unterlagen?
VIelleicht hat hier shcon jemand Erfahrungen sammeln können, und kann mir guten Rat geben :)
Danke und liebe Grüße
7 Antworten
Beim "richtigen" Einkomensteuerbescheid steht oben rechts
"Bescheid für
über
E i n k o m m e n s t e u e r
und
Solidaritätszuschlag
< es könne auch noch weitere Angaben wie z.B. Arbeitnehmersparzulage stehen>
z.B. "sowie Feststellung der SteuerermäBigung nach § 10a Abs.4 EStG"
Ein "richtiger" Einkomensteuerbescheid hat mindestens 4 Seiten:
Seite 1 im unteren Drittel die Einkünfte und Werbungskosten
Seite 2 Sonderausgaben, Berechnung der Steuer und des Solidaritätszuschlags
Seite 3 Erläuterungen zur Feststezung und Vorläufigkeitsvermerke
Seite 4 Rechtsbehelfsbelehrung
U.a. bei mehreren Einkunfstarten kann der Einkomensteuerbescheid auch mehr als 4 Seiten haben.
Wer Einkommen aus vielen verschiedenen Quellen hat, und viel geltend macht, hat meist auch mehr auf seinem Steuerbscheid stehen...
Die Steuerbescheide sind inzwischen bundeseinheitlich. Alleine Kopfteil, Anrechnungsverfügung, die Bemerkungen und die Rechtsbehelfsbelehrung benötigen fast 2 Seiten.
Mein Steuerbescheid hat also nie weniger als zweieinhalb Seiten, der von meinem Vater dreieinhalb.
Unter 4 Seiten geht es bei einem Einkommensteuerbescheid kaum ab. Einen Einkommensteuerbescheid bekommt man, wenn man vorher eine Einkommensteuererklärung abgegeben hat. Haben Deine Eltern das überhaupt?
Vielleicht meinen sie nur das einseitige Papier "Lohnsteuerbescheingung" vom Arbeitgeber, in dem er bescheinigt, welche Daten er ans FA übermittelt hat.
"Das Problem ist jetzt, dass meine Eltern sagen, vom FA bekäme man lediglich EINE Seite zurück, den Einkommensteuerbescheid.
Diese Aussage kann ich nicht nachvollziehen. Ein Einkommensteuerbescheid hat normalerweise drei bis sechs Seiten. Die Unterlagenanforderung der Stiftung ist plausibel.
Also irren sich meine Eltern nun? Damit habe ich schon gerechnet. Und diese 3-6 Seiten werden vom FA zugeschickt?