Problem mit Dr. Claudia Wendel, brauch dringend Hilfe?

4 Antworten

1. Ihr solltet ja wissen, ob ihr mit irgend einer Zahlung im Verzug seid!

2. Für mich ist es logisch, dass man über solche Leute/Firmen (Inkassobüro) eher negatives im Netz findet!

3. Die Dame MUSS nachweisen, dass sie beauftragt wurde! Also fordert die Vollmacht an, schriftlich und nachweisbar!

4. Genauso verhält es sich mit den Forderungen! Euch steht eine gesamte Aufstellung zu! Ebenfalls schriftlich und nachweisbar anfordern!

5. Wird hierauf dann nicht reagiert, würde ich weitere Schreiben weiterhin ignorieren! Nur einem Mahnbescheid müsst ihr natürlich widersprechen!

vl1994 
Beitragsersteller
 11.02.2017, 16:26

& wie wiederspreche ich so einem Mahnbescheid ?

alarm67  11.02.2017, 16:27
@vl1994

Darüber wirst Du schriftlich im Mahnbescheid aufgeklärt!

Da hier mit Pfändungen gedroht wird, scheint die Dame offenbar einen Titel zu haben. Dann sind die Ratschläge der anderen Antwortgeber nett, aber leider vollkommen in die falsche Richtung.

Man muss sich um den Titel kümmern.

Die Anwältin anschreiben mittels Einschreiben. Ich würde es so machen: "Werte Anwältin. Uns ist keinerlei offene Schuld bekannt. Auch ist uns kein Titel bekannt. Sie werden unverzüglich den Titel in Kopie aushändigen, damit wir die Sachlage prüfen können. Sie haben dazu 7 Tage Zeit. Bei Weigerung gehen wir von einem Betrugsversuch aus und werden diesen bei der Polizei anzeigen."

Steht da in den Schreiben etwas von "Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts XYZ" und eine Nummer? Wenn ja, habt ihr die Infos zu dem Titel. Parallel zu dem Schreiben an die Anwältin dann bei dem Amtsgericht nachfragen und um eine Aktenkopie bitten.

genaueres kann man erst sagen, wenn ihr den Titel in Kopie habt. Wichtig: Sofort die Adresse prüfen. Nicht sleten steht da Unfug im Titel und es tauchen Adressen auf, mit denen ihr nichts zu tun hattet (dort damals nicht gewohnt hattet). In so einem Fall habt ihr 14 Tage ab dem Tag, wo euch die Kopie zuging, Zeit, Einspruch und Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand einzulegen. Das macht man beim ausstellenden Amtsgericht. Als Begründung "Fehlerhafte Zustellung". Als Beweis beispielsweise eine Meldeauskunft vom Meldeamt in Kopie beilegen, wo bewiesen wird, dass man damals dort nicht gewohnt hatte.

Dann löst sich so eine Forderung aus einer "Personenverwechslung" in Luft auf.

das bei Inkassobüros/Anwälten die Forderungen eintreiben im Internet immer was mit Betrug zu finden ist ist nich ungwöhnlich... viele Gläubiger fühlen sich Betrogen weil sie nicht einsehen wollen etwas falsch gemacht zu haben.

Betrag, Gläubiger und Referenznumme (z.B. Rechnungsnummer) müssen im Anschreiben genannt sein, eine Kontopfändung oder ähnliches geht erst nachdem tituliert wurde. Spätestens dort muss der Gläubiger ersichtlich sein. Reflexartig zu widersprechen kann aber ins Auge gehen, denn ist die Forderung wirklich echt geht es ins Klageverfahren... und das ist teuer.

Ich würde einfach anrufen und fragen um was für eine Rechnung es sich überhaupt handelt... und je nachdem zurückweisen oder eben zahlen.

Erstattet Anzeige bei der Polizei und last es die Dame wissen, dann ist FAS Problem vom Tisch. Aber nur wenn ihr mit keiner Zahlung im Verzug seid. Eigentlich kommt doch vorher ne Mahnung, Zahlungserrinnerung ?

oase2  11.02.2017, 16:50

mal nachfragen um welchen Artikel es sich handeln soll, den ihr angeblich nicht bezahlt haben sollt.

vl1994 
Beitragsersteller
 11.02.2017, 16:46

Wir haben erst einen Brief bekommen dass irgendeine Zahlung offen sei. Welcher Art oder von welcher Firma stand schon garnicht erst im Brief. Auch kein Aktenzeichen NICHTS! & da wir das ignoriert haben kam jetzt noch ein Brief & da wollte sie die Drohung gleich wahr machen. Also kein Mahnungsschreiben dazwischen.