Kontoauskunft für die Erben
Wie erfahre ich,ob meine Mutter vor ihrem Tod ,Geldgeschenke vorgenommen hat? Von der Bank gibt es nur Auskunft,ab Todestag. Da ich weiß, wieviel Geld meine Mutter vor zwei Jahren,auf ihren Konten hatte und meine Schwester als Bevollmächtigte,die zwei Jahre geführt hat und daraufhin große Geldbeträge fort sind, frage ich mich,wie ich es beweisen soll,wenn die Bank keine Auskunft erteilt. Und meine Schwester folgert ganz richtig`:´´wenn du nichts beweisen kannst,dann war da wohl nichts´´
10 Antworten
Wie traurig muss das sein, wenn man sich mit seiner Familie um Geld streitet. Allerdings ist deine Schwester schon eine ausgebuffte Schlampe, wenn ich das so sagen darf.
Versuch einen Anwalt einzuschalten.
Hier gebe ich dir ausnahmslos recht.
Ja das ist doch ganz einfach, mit einem Erbschein muss die Bank hier Auskunft geben. Diese Auskünfte sind natürlich gebührenpflichtig und nicht günstig denn die Banken lassen sich diese Art der Auszüge "vergolden". In dem Erbschein sollte natürlich auch Ihr Name enthalten sein denn sonst gibt es keine Auskunft. Darüber hinaus sind Geldgeschenke welche vor dem Ableben erteilt (10 Jahre) nicht verfallen. Mit verfallen meine ich, dass diese selbstvertsändlich angerechnet werden. Diese Rechnung ist zwar nicht ganz einfach aufzustellen doch für einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin aus dem Fachbereich Erbschaft nicht unlösbar.
ich empfehle hier hier zum Fachanwalt bzw. Fachanwältin zu gehen. Wichtig: Vorher die Gebühr aushandeln sonst wird nach dem Wert der Masse die Gepühr die Kostennote erstellt. Dies kann unter Umständen sehr teuer werden. Ich hoffe, dass ich etwas Licht in das Dunkel bringen kann und die Antwort hilfreich war.
Natürlich bekommt man Auskunft mit dem Erbschein,aber erst ab dem Todesdatum und keinesfalls für die Zeit vorher.
die banken können das mehrere jahre lang nachvollziehen, dann muss man sie halt dazu zwingen, es zu offenbaren...
du musst wohl anzeige erstatten oder so was
wie du das kannst, wenn der richter es anordnet
ist in der sache was rausgekommen? ich hab jetzt meinen Fall beim anwalt, drei jahre kontoauszüge würden rückwirkend anstandslos gegen eine kleine gebühr ausgehändigt....bis zu 10 jahren kostet ordenlich....
Nachdem meine Schwestern immer wieder Termine haben platzen lassen,habe ich natürlich einen Anwalt eingeschaltet. Als dieser mit dem Gegenanwalt Kontakt aufgenommen hat,sagte der ihm,das gegen mich schon eine Klage eingereicht wäre,zur Herausgabe des Erbes. Sie haben ganz einfach alles umgedreht,ich hätte die Termine nicht war genommen und wollte nur nicht das Erbe herrausrücken. Bis heute habe ich nichts gesehen und kann froh sein,wenn ich nicht noch die ganzen Kosten bezahlen muss. Du hast Auskunft bekommen,weil es eine normale Erbengemeinschaft ist.Ich bekomme keine Auskunft,weil meine Schwester eine Bevollmächtigte meiner Mutter war und ich nicht Beweisen kann, das diese Unterschrift nicht rechtlich zustandegekommen ist. So ist meine Schwester nicht verpflichtet, weder im finanziellen noch im medizinischen Bereich mir Auskunft zu erteilen.
Versuche es mal mit den Kontoauszügen.geh zur Bank und lass die Kopien fertigen.Kostet natürlich ne Kleinigkeit.Erbschein nicht vergessen.
das kannst du nicht weil es bankgeheimnis ist