Abbuchungen/abhebungen?

7 Antworten

Man muss sich einen Erbschein holen, damit und mit der Sterbeurkunde muss man alle Abos und andere Verträge kündigen.

Den ganzen Paoierkrieg regelt normal das beauftragte Bestattungsinstitut.

softie1962  19.08.2018, 10:22

Zum Kündigen von Abos reicht die Sterbeurkunde

Die Schwester mit der Vollmacht muss für jede Abhebung einen Nachweis erbringen. Könnte ja auch sein, dass sie Zahlungen für die Beerdigung etc. getätigt hat.

Ansonsten gehen die Verträge der Verstorbenen auf die Erben über. Hier sind eigentlich die ganz normalen Kündigungsfristen einzuhalten, Die meisten Verträge sind aber auf Kulanz zu kündigen, wenn man nett mit den Leuten redet. Hin und wieder wollen sie eine Kopie der Sterbeurkunde. Wenn nicht gekündigt wird, läuft der Vertrag natürlich weiter und muss auch bezahlt werden.

Erstmal mein Herzliches Beileid.

So nun zur frage, also es klingt vielleicht komisch sber ich kann euch nur sagen am besten ist ihr geht zur Bank und hebt alles an Geld ab was da ist, schließlich werdet ihr es ja wohl nicht an an die Lotto und Zeitungsfirmen verschenken.

Weil die solche Fälle gerne nutzen um Leute abzuzocken, das war bei meiner Tante damals auch der Fall da liefen die Zahlungen einfach munter weiter obwohl ich mehrmals auf der Bank war und dort zu den Firmen (Handy, Zeitung etc.) hingeschrieben habe behaupteten die nach Monaten sie hätten nichts bekommen und blabla und mussten uns das Geld nicht (!) zurückzahlen obwohl wir die rechtmäßigen Erbe waren.

Das sind alles schamlose Verbrecher, also seht zu das ihr schnell alles abhebt denn nur so habt ihr die Verfügung darüber.

Mit der Vollmacht deiner Schwester ist das ja zum Glück gar kein Problem, das war bei uns leider nicht der Fall.

Lg

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Vielleicht fragst du mal deine Schwester, welche Vollmachten sie hat?

Möglich wäre ja auch, dass sie eine Generalvollmacht und Kontovollmacht hat und diese gehen über den Tod der Mutter hinaus.

Bedeutet sie muss sich um alle Zahlungsverpflichtungen die anfallen kümmern und muss diese natürlich auch belegen.

Entscheidend wird auch sein, ob ein Testament vorliegt und was darin steht.

Das Nachlassgericht, wird sich bald bei euch melden und alle Erben vorladen.

Robert1954 
Beitragsersteller
 19.08.2018, 11:30

Laut Nachlassgericht wird es nicht tätig, d.h. es gibt nichts vom nachlasgericht. (Termin ,sonstiges)

Unterfranke61  19.08.2018, 11:32
@Robert1954

????

Kannst du deine Texte auch so schreiben, dass man sie verstehen kann???

Robert1954 
Beitragsersteller
 19.08.2018, 22:06
@Unterfranke61

Das Nachlassgericht wird nicht tätig da dies eine Sache der Erben ist lt Nachlassgericht, d.h. es gibt keinen Termin und nichts was vom Nachlassgericht veranlaßt wird.

Unterfranke61  20.08.2018, 10:32
@Robert1954

Und wie kommt es, dass bei vielen Erbfällen in meiner näheren Umgebung, jedes mal das Nachlassgericht die Erben vorgeladen hat?

Hi! Eine Vollmacht über den Tod hinaus gilt solange, bis der oder die Erben als Rechtsnachfolger der Kontoinhaberin der Vollmacht widersprechen.
In deinem Fall bedeutet das, dass die Bank an den Vollmachtnehmer auszahlen darf. Ist die Auszahlung nicht rechtens, so habt ihr als Erben Anspruch auf Rückzahlung aber nicht gegenüber der Bank sondern gegenüber dem Bevollmächtigten.

Ist die Erbschaftssituation schon geklärt? Die festgestellten Erben können die Vollmacht widerrufen ... ihr werdet Euch da irgendwie verständigen müssen. Gruss