Konto Auskunftspflicht nach Enterbung

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Sie werden bis auf eine evtl. Klage auf Unterlassung Ihrer boshaft klingenden Unterstellungen wohl kam viel erhalten, soweit nicht Ihr Pflichtteilsanspruch gewahrt bleibt.! Die Pflege einer alten dementen Dame ist kein Zuckerschlecken! Bleibt nur noch die Frage zu klären, wer in Anbetracht dieser Aufgabenübernahme nun tatsächlich der "Erbschleicher" ist!?! Hier liest man nur Ihre Darstellung! Abhebungen auf Kontoauszügen lassen keinerlei Rückschluß auf die Verwendung solcher Gelder zu! Sie haben es versäumt, sich frühzeitig um die Gunst und das folgende Siechtum Ihrer "Lieben Mutter" zu bemühen! - Pech gehabt!

Burnibe 
Beitragsersteller
 17.11.2011, 21:29

Dies ist keine so schöne Antwort, aber Schelm 1 hatte keine Hintergrundinformationen. Mein Fehler, aber man kann hier nicht alles schreiben.

Meine Mutter brauchte bis zu ihrem Beinbruch im Frühjahr keine Pflege seitens meines Bruders. Gartenarbeit und Hausputz wurden von Hilfen erledigt.Er hat ihr lediglich täglich ein Microwellen Essen aus der Kantine mitgebracht, hat Getränke und Lebensmittel für Frühstück und Abendbrot eingekauft. Hat Ihre Arztrechnungen abgerechnet. Das war seine Versorgung. Gepflegt hat er sie nie oder höchstens die letzten 3-4 Monate vorm Beinbruch. Dann ab ins Heim.

Er war laut Vertrag verpflichtet meineMutter mit 1000.-€ Versorgungskosten mtl.zu unterstützen. Umgekehrt wird ein Schuh draus. Wo ist die Pension geblieben.

Kann man hier alles leider nicht darstellen. Ich hätte niemals meinen Bruder enterbt, und wenn ich meine Mutter noch so alleine versorgt hätte.

imager761  17.11.2011, 14:53

Abhebungen auf Kontoauszügen lassen keinerlei Rückschluß auf die Verwendung solcher Gelder zu!

Gleichwohl wäre die Mittelverwendung vom Kontobevollmächtigten beleghaft darzustellen.

Bleibt nur noch die Frage zu klären, wer in Anbetracht dieser Aufgabenübernahme nun tatsächlich der "Erbschleicher" ist!?!

Es ist wenig zielführend, die ungerechtfertigten und kaum substantiierten Beschimpfungen in der Frage nun gegen der Fragesteller zu richten, nur weil er seinen Mindestanspruch geltend macht :-O

Es war erklärter Wille der Erblasserin, einen Sohn für seine Pflegeplflicht zu entlohnen und ihn zudem aus Dankbarkeit als Alleinerben zu bestimmen - über das Pflichtteilsrecht des zweiten Sohnes als gesetzl. Mindestanspruch erübrigt sich IMHO jeder (sachliche) Kommentar.

G imager761

Burnibe 
Beitragsersteller
 17.11.2011, 22:00
@imager761

Holla, Holla, na ja, ich kann hier nicht alles über das Früchtchen schreiben, mir ging es eigentlich nur um die juristische Frage der Kontoauskunft.

Es war erklärter Wille

einer 84jährigen an Demenz erkrankten Frau

der Erblasserin, einen Sohn für seine Pflegeplflicht zu entlohnen

....er hätte eigentlich laut Schenkungsvertrag die Versorgung mit 1000.- € übernehmen müssen.....er konnte die Versorgung gar nicht hinschmeißen, sonst wäre die Schenkung wieder futsch. Hat aber ständig damit gedroht, wenn ich Kontrolle bekämen würde. Aber die Kopie des Schenkungsvertragen für meine Mutter hat er natürlich vorsorglich auch an sich genommen. Alles heimlich, meine Mutter wusste gar nicht, was sie unterschrieben hat. Testament, Erbvertrag, Schenkung.

....und ihn zudem aus Dankbarkeit als Alleinerben zu bestimmen

mitr kommen gleich die Tränen, mein Vater lag damals im Sterben, da hat er sich schon den KFZ Brief von seinem Mercedes geholt. Hat Vati erlaubt. Einmal 2006 hatte ich kurz Kontovollmacht, da sah ich gleich wie er 4000.-€ am Automaten abgehoben hat. Habe ich alles Mutti gegeben. Meine Mutter sagt, Ich habe nichts, das hat wohl die Putzfrau gestohlen. Völlig tüttelig meine Mutter. Leichte Beute.

  • über das Pflichtteilsrecht des zweiten Sohnes als gesetzl. Mindestanspruch erübrigt sich IMHO jeder (sachliche) Kommentar.

Zu den rechtlich angesprochenen und bisweilen äußert irrigen Bemerkungen:

2008 schleppt sie mein Bruder zum Notar und läst mich enterben.

Damit bist du auf dein Pflichtteil gesetzt und hast dem entsprechend Auskunfts- und Zahlungsanspruch :-)

2006 läst er sich ihr Haus schenken, mit Pflegeverpflichtung und Niesbrauch. Das Abschmelzmodel greift daher nicht..

Zumindest nicht auf den schuldrechtlichen Teil der Übertragung (Pflegeverpflichtung) - auf den schenkungsweise im Zuge der vorweggenommenen Erbfolge entfallenden Teil des Schenkunbgswertes 2006 hast du einen Pflichtteilsergänzungsanpruch.

In den 9 Jahren nach dem Tot meines Vaters hatte sie Pensionseinnahmen von 251000.- € Es ist natürlich kein Geld mehr vorhanden.

Nachvollziehbar - 2300 EUR sind nichts für einen Pflegeplatz Stufe 4 :-O

Als Pflichtteilsberechtigter kannst du dennoch die Kontobewegungen der Erblasserin aus den letzten 10 Jahre einsehen und dir darauf selbst einen Reim machen und ggf. daran ebenso Pflichtteilsergänzung verlangen.

Mein Bruder hatte Generalvollmacht. Also kein rankommen an die Konto Daten.

Falsch. Als Pflichtteilsberechtigter n. § 2303 BGB hast du n. § 2314 BGB gegen den Erben den o. g. umfänglichen Auskunftsanspruch (notarielles Nachlassverzeichnis, Begutachtung der Nachlassgegenstände, Grundbucheinsicht, Kontoeinsicht).

zum Zeitpunkt der Testamentsabgabe klar bei Sinnen war und vollumfänglich testierfähig war, und begriffen hat was sie unterschrieben hat.

Genau diese Testierfähigkeit (den unsinnigen Begriff "Täterschutzprinzip" ignoriere ich geflissentlich) hat der Notar förmlich beurkundet - ohne wäre das öffentliche Testament schlicht nicht errichtbar gewesen :-)

Wie kann man so einem bösen Menschen das Handwerk legen. Es geht hier nicht ums Geld, sondern nur um Gerechtigkeit

Das nehme ich dir erstens nicht ab und zweitens wäre der Vorwurf der lebzeitigen Unterschlagung beweiskräftig erhoben rein strafrechtlich anzuzeigen.

Gerechtigkeit wofür? Das er als Pflegeverpflichteter deiner Mutter zur Seite stand, du nicht?

Klar willst du zivilrechtlich deinen Pflichtteil, Ergänzung obendrein, beides in Geld, sofort und möglichst reichlich davon. Und dagegen ist ja als gesetzlicher Mindestanspruch auch nichts zu sagen.

Viel Erfolg :-)

G imager761

Burnibe 
Beitragsersteller
 17.11.2011, 22:32

Hallo Imager761,

also irgenwie bin ich hier mit den ganzen Antworten durcheinander gekommen, und habe den falschen die Bestnote gegeben.Auf einem Touchscreen kann das mal passieren.i

Mein Anwalt sagt, ich bin im rechtlichen Sinne kein Erbe und habe somit kein Anspruch auf Kontoeinsicht. Alles andere was du sagtes ja.

Übrigens meine Mutter war nicht pflegebedürftig, er hätte sogar 1000.-€ Versorgungskosten übernehmen müssen. Mein Bruder hat das Geld beiseite geschafft um später uns, die Pflichtteilberechtigten damit auszuzahlen. So hat er ein Lastenfreies Haus.

Mir geht es wirklich nicht ums Geld. Ich bin Unternehmer, aber ich finde so ein Verhalten Geschwistern gegenüber sehr sehr schäbig. Und dann noch Gelder Schutzbefohlener, der Mutter,...zu unterschlagen, das gab mir den Rest.

Danke für die Antwort. .....SIE WAR DIE BESTE....

user1245  18.11.2011, 09:40
@Burnibe

Sorry, was haben Sie denn für einen Anwalt?

Als leiblicher Sohn sind Sie natürlich gesetzlicher Erbe, sogar 1. Ordnung. Hab ich hier irgend etwas falsch verstanden?

Burnibe 
Beitragsersteller
 18.11.2011, 13:58
@user1245

Hallo Jule,

die Materie scheint dich auch zu interessieren. Ich bin auch aus allen Wolken gefallen, das man als enterbter Sohn der Erblasserin quasi bis auf 2314 BGB über keinerlei Rechte verfügt. Daher mein Ausspruch "Täterschutzprinzip".

Mein Anwalt sagte mir auch, das der Tatbestand der Erbschleicherei mit der älter werdenen Generation stark zunimmt und es kaum rechtliche Schutzmöglichkeiten dagegen gibt, da die Beweislast immer beim Kläger liegt. In einem Rechtsstaat müßte der Beungünstigte zumindest erster Rangordnung vor Abgabe einer Schenkung oder eines ihn enterbenen Testamentes hinzugezogen werden. Meine Meinung:... da fehlt ein Paragraf oder zumindest Anordnung im notariellen Bereich.

Dieser Kommentar,...... ich als Notar, habe mich in einem Gespräch von der Testierfähigkeit überzeugt. Das ist ja ein Witz hoch drei. Sind das Ärzte ???

Natürlich soll jeder mit seinem Geld machen können was er will, aber es muß dann auch sein wirklicher Wille sein. Besonders bei älteren Menschen. Dann würde garantiert das Thema Erbschleicherei kein Thema mehr sein. Aber dann würden viele Anwälte und Notare arbeitslos werden oder deutlich weniger verdienen.

Beim Nachlassgericht sagte mir die Bürovorsteherin , das man bei einem notariellen Testament kein Erbschein benötigt, dies wurde mir auch von meinem Anwalt, einem Fachanwalt für Erbrecht aus Hamburg bestätigt.

Bei der Bank, bei der ich auch mein Konto habe ,verweigert man auch die Einsicht mit der Begründung, ich sei enterbt worden.

Wie gesagt, mein Anwalt läst jetzt erstmal nach 2314 die Nachlasshöhe ermitteln. Wir werden natürlich versuchen an die Kontoauszüge zu kommen. Das Bürschchen knöpfe ich mir noch vor.

Aber ich bin dennoch dankbar über jede nachvollziehbare Information.

Vielen Dank noch einmal für dein Interesse.

Burnibe 
Beitragsersteller
 17.11.2011, 21:04

Deine Antwort scheint mir die Schlüsseligste zu sein. Ich habe natürlich einen Fach Anwalt für Erbrecht eingeschaltet. Er sagt, ich bin kein gesetzlicher Erbe, ich habe zwar nach § 2314 ein umfangreiches Auskunftsrecht, aber an die Konto Auszüge ist wahrscheinlich kein ran kommen.

schelm1  17.11.2011, 19:15
Ne Menge flotter Sprüche in die falsche Richtung, Meister! - einfach mal die Frage in Ruhe lesen!:

"..Meinem lieben Herrn Bruder, nennen wir ihn Erbschleicher, ist es gelungen, nachdem er sich das Haus hat schenken lassen, mich auch noch Notariell zu enterben.

Meine liebe Mutter war völlig abhängig von meinem Bruder. Sie ist leider vor kurzen gestorben. Anfang dieses Jahres wurde ihr amtlich Demenz attestiert und sie wurde gleich auf Pflegestufe 2 gesetzt. Dann folgte Sturz, Beinbruch, Heim und der übliche letzte Weg.

2008 schleppt sie mein Bruder zum Notar und läst mich enterben. 2006 läst er sich ihr Haus schenken, mit Pflegeverpflichtung und Niesbrauch.

Das Abschmelzmodel greift daher nicht.. Mein Pflichtteilergänzungsanspruch, da vorhandener Enkel wohl 1/6 erhöht sich daher ein wenig.

Aber mein lieber Bruder hat meine Mutter ja auch noch beklaut. In den 9 Jahren nach dem Tot meines Vaters hatte sie Pensionseinnahmen von 251000.- €

Es ist natürlich kein Geld mehr vorhanden. Da fragt man sich doch wie verbraucht ein alte Frau, die kaum noch vor die Haustür gegangen ist eine solche Summe.

Mein Bruder hatte Generalvollmacht. Also kein rankommen an die Konto Daten.

Frage : Habe ich in diesem Staat mit Täterschutzprinzip als Nichterbe ( Pflichtteil) nach § 2314 Möglichkeiten an die Kontoauszüge zu kommen.

Mir ist klar, das eine 80 jährige, alterstüttellige, abhängige, an vaskulärer Demenz erkrankte Frau natürlich noch lichte Momente haben kann und nach dem Täterschutzprinzip zum Zeitpunkt der Testamentsabgabe klar bei Sinnen war und vollumfänglich testierfähig war, und begriffen hat was sie unterschrieben hat.

.

Beantrage einen Erbschein. Mit einem Erbschein bekommst du auch offiziell Auskunft bei den Banken. Dann mußt du nur noch gute Nerven und sehr viel Zeit (und ebenso viel Geld für einen guten Fachanwalt für Erbschaftsrecht) haben...und schon kommst du zu deinem Recht!

Burnibe 
Beitragsersteller
 17.11.2011, 20:52

Einen Erbschein bekommt man bei einem Notarielen Testament nicht. Da reicht die Vorlage des Testametes bei der Bank. Man bekommt aber nur den letzten Konto stand gesagt.

user1245  18.11.2011, 09:32
@Burnibe

Natürlich bekommt man auch bei einem notariellen Testament einen Erbschein und mit dem erhältst du Auskunft über die letzten 10 Jahre rückwirkend. So lange sind die Banken nämlich verpflichtet die Kontobewegungen aufzubewahren!

Man muß nur nicht freundliche fragen sonder höflich und bestimmt einen Brief aufsetzen und ganz genau formulieren, welche Kontobewegungen und Jahre man haben will. Je genauer um so besser.

Und man wird dir die Nacherstellung der Kontoauszüge in Rechnung stellen...

Steuerhinterziehung? Auch Geschenke muss man ordentlich versteuern.

schelm1  17.11.2011, 14:26
Wohl kaum!

Zum einen sind die Freibeträge für das Erbe von Kindern erheblich und zum anderen steht nirgendwo ein Hinweis darauf, das evtl. die Freibeträge übersteigenden Summen unversteuert geblieben wären! - Lassen Sie sich doch nicht "vor den Karren einer einseitigen Darstellung spannen"!

Drogan  17.11.2011, 18:13
@schelm1

Eine Möglichkeit. Von Vollständigkeit war nicht die Rede. Darum haben wir nen Klumpen Hirn im Schädel um das zu unterscheiden.