Was kann ich tun, nachdem die Eltern ein Kontaktverbot ausgesprochen haben?

12 Antworten

Das Gesetz erlaubt dies deinem Vater voll und ganz. Es ist sogar strafbar, dass dieser 21 jährige mit dir eine Beziehung hat (Wenn sie auf sexueller Basis basiert). Denn das würde bedeuten, dass er Sex mit einer minderjährigen (also dir) hat und das ist verboten. Dein Vater kann dir den Kontakt einfach ohne Probleme verbieten. Selbst wenn du 17 wärst

Ehrlich, ich hab ja für allerlei Dinge Verständnis - aber hier hat dein Vater sowas von recht! Ehrlich gesagt finde ich ihn noch außerordentlich großzügig. Wenn meine 13-jährige Tochter mit einem 21-jährigen ankäme, wäre ich auch verdammt skeptisch. Wobei skeptisch noch nett ausgedrückt ist. Was will ein erwachsener Mann mit einem Kind?

charly31001 
Beitragsersteller
 30.07.2015, 18:37

Ich leide sehr darunter. Ich bitte um Verständnis. Ich wollte es einfach nur wissen.

StupidGirl  30.07.2015, 18:42
@charly31001

Mein Verständnis für ihn hält sich sehr in Grenzen.  Dich kann ich schon eher verstehen. Aber dein Vater will dich nur schützen. Und damit hat er recht - er muss das tun.

Unter 14 ist sexueller Kontakt zu Dir verboten. Es sei denn handelt sich dabei um einen anderen unter 14jährigen.

Mit 14 beginnt die sexuelle Selbstbestimmung in Deutschland.

Hier kann der 21jährige sich nur dann einer Strafttat schuldig machen, wenn er eine Zwangslage bei Dir ausnutzt.

Sonst nicht.

§ 182
Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen

(1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass er unter Ausnutzung einer Zwangslage

1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt oder2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird eine Person über achtzehn Jahren bestraft, die eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass sie gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt.

(3) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie

1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

und dabei die ihr gegenüber fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(4) Der Versuch ist strafbar.

(5) In den Fällen des Absatzes 3 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

(6) In den Fällen der Absätze 1 bis 3 kann das Gericht von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist.

Dein Vater / Eltern können Dir noch viel mehr Dinge verbieten - bist Du 18 Jahre alt bist (volljährig)