Komplette 60€ Nachpreiserhebung bezahlen, trotz gültiger VBB Umweltkarte?
Guten Abend, wurde vor einer Woche in einem Regionalzug im Berliner Tarifbereich C kontrolliert und hatte meine Fahrkarte zu Hause vergessen. Bin im Besitz einer VBB Umweltkarte für Berlin ABC. Habe der Schaffnerin die Sachlage erklärt und die meinte, das sei kein Problem. Ich solle mit meinen gültigen Unterlagen zum DB Kundenzentrum gehen und dann müsse ich nur noch die entsprechende Bearbeitungsgebühr (7€) bezahlen. Heute gehe ich also zum Kundenzentrum und die sagen mir, ein Nachlass auf die Fahrpreisnacherhebung sei nicht möglich, da meine Karte übertragbar sei. Und zum Zeitpunkt der Kontrolle hätte ja jemand mit meinem Ticket fahren können, ergo hatte/hätte ich kein gültiges Ticket (gehabt). Und ich könne ja nicht nachweisen, dass das nicht so wäre.
Bitte was?! Hab bestimmt 20 Minuten mit den netten Mitarbeitern von der Bahn diskutiert. Ende vom Lied ist, dass ich jetzt versuch die Fahrpreisnacherhebung online zu reklamieren. Verstehe gar nicht, wie sowas sein kann. Die können mir doch genauso wenig nachweisen, dass die Karte in Benutzung war.
tl;dr Bahn will, dass ich 60€ zahle, obwohl ich eine gültige Monatskarte habe.
Hat jemand von euch schon mal ähnliche Erfahrungen mit der Bahn gemacht? Wäre nett, wenn mir jemand Tipps zum weiteren Vorgehen geben könnte.
Vielen Dank im voraus.
6 Antworten
Ja, das ist so. Eine übertragbare Zeitkarte muss man während der Fahrt dabei haben und bei einer Kontrolle vorzeigen können - sonst kostet es 60 Euro.
Da kannst Du gar nichts gegen machen,und Du bist nicht der erste der da zahlen muss.
Ja und sie haben recht. Du hättest einfach dein Ticket dabei haben müssen.
Du kannst nicht beweisen ,dass ein Andrer mit gefahren ist.
Lies mal die VBB Beförderungsbedingungen, da steht das so drin.
"Das erhöhte Beförderungsentgelt ermäßigt sich (mit Ausnahme bei Nutzung übertragbarer Zeitkarten) im Falle von Absatz 1 Nummer 2 auf 7,00 EUR, wenn der Fahrgast innerhalb einer Woche ab dem Feststellungstag bei der Verwaltung des Verkehrsunternehmens nachweist, dass er zum Zeitpunkt der Feststellung Inhaber einer gültigen persönlichen Zeitkarte oder einer entsprechenden Fahrtberechtigung war. "
Da kannst du relativ wenig machen...