Frage zur Ausweispflicht bei Fahrkartenkontrollen
Hallo,
dass eine Ausweispflicht besteht ist klar, doch wie man die Deutsche Bahn so kennt, wird man dort auch schon trotz gültigem Ticket zum Schwarzfahrer.
Da die meisten Kontrolleure auch nicht mit sich reden lassen und nur unfreundlich versuchen, an die Personalien zu kommen, um einfach nur die 40 €-Strafe zu verpassen, frage ich mich, ob man den Ausweis vorzeigen muss, wenn man die Polizei hinzurufen möchte, damit bis zum Eintreffen der Polizei die Ausstellung eines 40€-Tickets vermieden werden kann.
Es ist klar, dass in Deutschland die Ausweispflicht besteht, jedoch auch, wenn man die Polizei hinzuziehen möchte? Muss man dem Kontrolleur in dem Fall den Ausweis aushändigen oder darf man sagen, dass man bis auf das Eintreffen der Polizei wartet und die Sache dann geklärt wird?
Mich interessiert die Frage, da ich öfters mit klugen Tricks Fehler des Onlinesystems der Deutsch Bahn legal ausnutze, um günstig an mein Ziel zu kommen, und die Kontrolleure mich wegen den eigenen Fehlern zahlen lassen möchten.
Vielen Dank für eure Antworten.
9 Antworten
Bei manchen Fahrscheinen wie z.B. Schönes Wochenende Ticket oder die Ländertickets muss man seinen Namen eintragen und ggf. bei einer Fahrscheinkontrolle den Ausweis vorzeigen. Die Deutsche Bahn hat diese Regelung 2005 eingeführt um die Weitergabe dieser Fahrscheine zu verhindern.
Dein erster Satz ist einfach nur Schwachsinn.
Beispiel: Wenn DU über 14 Jahre alt bist, aber immer noch Kindertickets kaufst, bist Du einfach ein Schwarzfahrer, da Du kein gültiges Ticket verfügst. Genauso, wenn das Ticket unerlaubt preislich reduziert wurde, und z:B. keine gültige Bahncard vorgelegt werden kann. Und die Daten kann man online schnell rausfinden.
Und wenn Du die Fehler des Buchungssystems der Bahn kennst, hindert es die Bahn nicht daran, entsprechend diese Fehler Dir in Rechnung zu stellen. Dein Ticket ist halt nicht gültig.
Ein Kontrolleur hat laut den Nutzungsbedingungen das Recht, deinen Ausweis zu verlangen. Im Fall, dass DU es verweigerst, ist am nächsten Bahnhof Ende der Reise und die Polizei kommt zur Personalienfeststellung. Im Falle, dass es häufiger schon vorkam, wird dann auch eine Anzeige wegen Leistungserschleichung an der Polizei gestellt. Und auch ein Nutzungsverbot der Züge der Bahn kann sogar ausgesprochen werden.
Deswegen habe ich auch Beispiel davor geschrieben. Lesen hilft.
Aber auch eine entsprechend falsche Ausstellung macht das Ticket ungültig.
Kann ich dir nicht direkt sagen. Aber du denkst doch nicht, dass der Polizist der keine Ahnung davon hat eher dir recht gibt als dem Kontrolleur. Davon abgesehen, auch wenn es legal sein mag fährst du so gesehen trotzdem auf Kosten der anderen ....
Auf dem Ticket steht die Reiseverbindung, ich befinde mich im Zug, der auf der Reiseverbindung angezeigt wird. Das werden die Polizisten auch sehen und mir somit recht geben, gerade weil sie so wenig davon wissen. Wenn man die Züge fährt, die auf dem Ticket als Reiseverbindung stehen, kann ja nichs schief gehen - denkt man. Die Deutsche Bahn denkt da aber anders.
Na am Ende wird die Bahn trotzdem Recht kriegen, weil sie sich immer irgendwie rechtlich für sowas abgesichert haben. Du wirst ja wohl nicht der einzige sein, der da drauf kommt. Und wie gesagt finde ich es trotzdem scheiße...
Es ist nicht Sache der Polizei, über die Gültigkeit eines Fahrscheins zu entscheiden. Die Polizei kann nur die Personalien feststellen, über die Gültigkeit des Fahrscheins entscheidet im Zweifelsfall ein Gericht.
Eben das mein ich ja. Und da hat sich die Bahn rechtlich für solche Fälle abgesichert.
Ich fahre doch gar nicht schwarz? Wenn die Deutsch Bahn es nicht auf die Reihe kriegt, ein vernünftiges Zahlsystem zu programmieren ist es nicht meine Sache, ein netter Kontrolleur gab mir sogar Recht. Ich finde die Ticketpreise megadreist, ein 14-jähriger zahlt schon den Preis eines Erwachsenen.
Warum soll ich mehr für ein Ticket zahlen, wenn ich es auch günstig bekomme? Was ist daran scheiße? Scheiße für die Deutsche Bahn, die ihre Bugs nicht behebt.
Stimmt nicht.
Ein 14-Jähriger fährt noch zum Kinderfahrpreis, erst ab 15 zahlt man voll, und den Preis kann man noch bis 18 mit der sehr günstigen Jugendbahncard drücken.
Es gibt darüber hinaus genug legale Möglichkeiten, beim Bahnfahren zu sparen (Bahncard, Sparpreis, Ländertickets usw.), da braucht man nicht zu zweifelhaften Tricks zu greifen.
Aber wenn du davon überzeugt bist, dass dein Ticket gültig ist, kannst du ja ruhig deine Personalien angeben und den Ausweis vorzeigen. Du bekommst dann eine Fahrpreisnacherhebung ausgestellt und kannst die Angelegenheit guten Gewissens und in Ruhe hinterher mit der zuständigen Stelle klären.
Die zuständige Stelle behaart allerdings immer auf ihr Recht.
Und das auch zu recht.
Falsch, wenn die zuständige Stelle das Recht beugt oder etwas behauptet was nicht der Wahrheit entspricht (Beweise fälscht, diese sogar dem Gericht vorlegt ect.), dann hat sie dazu kein Recht. Dieses vermeindliche Recht könnte sie zivilrechtlich bei Gericht geltend machen, aber ob man dann bei Gericht damit durchkommt bezweifle ich stark.
"Dein erster Satz ist einfach nur Schwachsinn." <von crazyrat>
Leider kein Schwachsinn, denn genau das ist mir passiert. Ich hatte ein gültiges Ticket und wurde totzdem aufgeschrieben. Die Bahn hat ihre Mühlen bis zum Schluss gedreht, obwohl ich denen von Anfang an geschrieben habe das sie diese ungerechtigte Forderung bei Gericht einklagen sollen. Die Abzockanwälte der Bahn haben geklagt und nachdem das Gericht eine mündliche Verhandlung angeordnet hat, auf Antrag von meines Anwaltes, wurde diese Klage nach einer Woche zurückgezogen.
Weiß die DB nicht was die will <grübel>.
Gültiges Ticket genügt ! Personalien - Feststellung obliegt der Polizei .
Wenn du ein Ticket ausgestellt bekommst von A ueber B nach C und dort das Entgelt verzeichnet ist, und du eine Zahlungsbestaetigung hast, kann dich keiner zusaetzlich zur Kasse bitten. Wenn sie das doch wollen, dann nur ueber ein Gericht. Die Personalien musst du nur der Polizei geben. Es kann aber sein, dass du ein persoenliches Ticket hast und es dann aus den Befoerderungsbedingungen (=Vertrag!) hervorgeht, dass du dich ausweisen musst. Dann kannst du entweder deinen Ausweis vorzeigen, oder zu Fuss weiterreisen. Wenn es um den Vorwurf der Befoerderungserschleichung geht kannst du die Polizei hinzuziehen und NUR die hat das Recht, deine Personalien festzustellen. Der Kontrolleur, oder die Sicherheitsbeamten der Bahn duerfen dich aber solange auch festhalten. Das musst du dann solange erdulden, bis die Bullen kommen. Und wenn die dich dann sowieso nicht weiterfahren lassen, kannst du nichts machen. Da kannst du Recht haben soviel du willst.
Ich habe nirgends erwähnt, dass ich Kindertickets kaufe oder eine nicht vorhandene Bahnkarte angebe. Das Ticket wird legal gekauft.