Wie ermittelt die Deutsche Bahn einen erhöhten Fahrpreis?
Hallo ihr alle da draußen, ich habe ein DB Geschenk-Ticket gekauft (gültig vom 4.1.-17.3.2016). Beim Eintragen des ersten Datums habe ich mich verschrieben (ich habe eine Zeugin, die das bestätigen kann). Die Schaffnerin meinte beim Kontrollieren, dass ich damit das Ticekt ungültig gemacht hätte (so steht es auch den FAQ der Deutschen Bahn, allerdings nicht in den AGB's...). Sie hat mir eine Fahrpreisnacherhebung ausgestellt von 176 €. 94 € erhöhter Fahrpreis, und einen Preis für die Weiterfahrt (85 €). 94 € finde ich ganz schön heftig und möchte dagegen widersprechen.
Meint ihr, ich hätte da eine Chance?
Wie berechnet die Bahn den erhöhten Fahrpreis?
Vielen Dank im Voraus!
2 Antworten
Ja, mit dem durchstreichen etc. machst du das Geschenk-Ticket ungültig. Das steht nicht (wie du meinst) in den AGBs, sondern ist in den Beförderungsbedingungen zu finden.
Das erhöhte Beförderungsentgelt beträgt den doppelten Fahrpreis, mindestens jedoch 60€. Das steht ebenfalls in den Beförderungsbedingungen und auch im § 12 EVO.
Es hängt dann natürlich von der Strecke ab die du fährst. Wenn die Fahrt länger dauert, ist der Preis dann auch höher.
Du kannst ja mal unter www.bahn.de den Flexpreis ermitteln und dann vergleichen, ob dieser großartig abweicht.
Durch dein kleinen Schreibfehler war es nun mal ungültig und du nach dem korrigieren ohne Fahrschein unterwegs.. Ich kann es nachvollziehen, auch wenn es sehr blöd gelaufen ist.
@LuxMayer
Danke für deine Antwort!
Ja, Beförderungsbedingungen, das habe ich dann gestern auch gelesen....
60 €, ok, aber 94€...
Ich weiß, es ist veilleicht sinnlos sich darüber zu beschweren, aber ich habe mich lediglich verschrieben auf dem Ticket, und finde es seltsam, dafür so viel Geld zahlen zu müssen.....
Nach § 5 der Eisenbahn-Verkehrsordnung beträgt der erhöhte Fahrpreis "das Doppelte des gewöhnlichen Fahrpreises für die vom Reisenden zurückgelegte Strecke, mindestens 60 Euro."
http://www.gesetze-im-internet.de/evo/__5.html
Aktualisiert: § 5 statt 12