Wie ermittelt die Deutsche Bahn einen erhöhten Fahrpreis?

2 Antworten

Ja, mit dem durchstreichen etc. machst du das Geschenk-Ticket ungültig. Das steht nicht (wie du meinst) in den AGBs, sondern ist in den Beförderungsbedingungen zu finden.

Das erhöhte Beförderungsentgelt beträgt den doppelten Fahrpreis, mindestens jedoch 60€. Das steht ebenfalls in den Beförderungsbedingungen und auch im § 12 EVO. 

LuxMayer  11.03.2016, 22:08

Es hängt dann natürlich von der Strecke ab die du fährst. Wenn die Fahrt länger dauert, ist der Preis dann auch höher.
Du kannst ja mal unter www.bahn.de den Flexpreis ermitteln und dann vergleichen, ob dieser großartig abweicht.

Durch dein kleinen Schreibfehler war es nun mal ungültig und du nach dem korrigieren ohne Fahrschein unterwegs.. Ich kann es nachvollziehen, auch wenn es sehr blöd gelaufen ist.

letsbuildafireb 
Beitragsersteller
 11.03.2016, 20:48

@LuxMayer

Danke für deine Antwort!

Ja, Beförderungsbedingungen, das habe ich dann gestern auch gelesen....

60 €, ok, aber 94€...

Ich weiß, es ist veilleicht sinnlos sich darüber zu beschweren, aber ich habe mich lediglich verschrieben auf dem Ticket, und finde es seltsam, dafür so viel Geld zahlen zu müssen.....

Nach § 5 der Eisenbahn-Verkehrsordnung beträgt der erhöhte Fahrpreis "das Doppelte des gewöhnlichen Fahrpreises für die vom Reisenden zurückgelegte Strecke, mindestens 60 Euro."

http://www.gesetze-im-internet.de/evo/__5.html

Aktualisiert: § 5 statt 12