Kommt der Arbeitgeber für die Taxikosten bei einem Streik der Verkehrsmittel vor?
Kann man eigentlich bei einem Streik der öffentlichen Verkehrsmittel auf Kosten des Arbeitgebers Taxi fahren? Oder muss man das selbst bezahlen?
5 Antworten
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Musst Du selbst bezahlen. Ich bin kein Steuerfachmann, aber vielleicht kannst Du die Kosten beim Steuerausgleich geltend machen. Also Quittung aufheben, falls vorhanden.
Helmi123
16.07.2010, 18:25
Ich danke Dir!
der arbeitnehmer muß sich darum kümmern, dass er seinem arbeitgeber rechtzeitig zur verfügung steht. wie er das macht, kann dem Ag egal sein.
Nein, eigene Kappe. Er bezahlt ja auch Dein Auto nicht, falls Du eins hast. Das ist Deine private Angelegenheit. Du musst pünktlich da sein.
Notfalls lauf früh genug los.
Nein, hierzu ist der AG nicht verpflichtet !
dazu ist er nicht verpflichtet