meine Nachbarin ist schwer gehbehindert und auf einen Rollator angewiesen, fährt aber trotzdem Auto. Darf sie das?
In einem Zivilprozess soll ein Zeuge für mich aussagen. Er ist gehbehindert und kann öffentliche Verkehrsmittel nicht benutzen. Das heißt, er müsste sich ein Taxi zum Gerichtsgebäude nehmen (ca. 36 km hin und zurück). Kann er dafür Erstattung verlangen?
3 Antworten
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Selbst beidseitig Beinamputierte dürfen Auto fahren, wenn dieses so ausgestattet ist, dass sie es gefahrlos bedienen können.
Ein Zeuge, der vorgeladen wurde, hat grundsätzlich Anspruch auf Kostenerstattung (Zeugengeld). Wenn der Zeuge keine Möglichkeit hat, öffentlich oder mit einem privaten PKW anzureisen, tritt §5 Fahrkostengesetz, Absatz 3 in Kraft:
(3) Höhere als die in Absatz 1 oder Absatz 2 bezeichneten Fahrtkosten werden ersetzt, soweit dadurch Mehrbeträge an Vergütung oder Entschädigung erspart werden oder höhere Fahrtkosten wegen besonderer Umstände notwendig sind.
Hat man eine Behinderung so muss das Auto so ausgestattet sein dass es dieser Behinderung Rechnung trägt.
Alles Gute
Darf man zu dem Prozess kommen? Mit dir könnte das lustig werden.
ist öffentlich und es geht um Unterschlagung