Turnierfotografie - was muss ich rechtlich beachten?
Hallöchen (: Ich habe eine Frage an alle (Hobby)Fotografen hier :
Wie darf ich auf einem Turnier Pferd und Reiter fotografieren, ohne Angst vor rechtlichen Folgen zu haben?
Nächste Woche findet ein Reitturnier bei uns in der Nähe statt. Es wird kein Eintrittsgeld verlangt, die Veranstalter sind einige Einzelpersonen. Ich kenne die Teilnehmer alle nicht persönlich. Nun möchte ich gerne die Chance nutzen und Fotos von den Reitern + Pferden in Aktion machen, hauptsächlich aber nur von den Pferden. In mehreren Internetforen habe ich bereits gelesen, dass das Fotografieren auf öffentlichen Reitturnieren erlaubt ist, solange der Veranstalter zusagt. Jetzt verwirrt mich aber, dass in anderen Quellen gesagt wird man müsse mit dem Einverständnis jeder Einzelperson in einem Release sich auch noch besorgen. Ich bin nur ein Hobbyfotograf, minderjährig, arbeite nicht als Journalist o.Ä., würde die Fotos auch nicht kommerziell nutzen - nur auf meiner Homepage ausstellen. Ich sehe es als sehr schwierig an, (wenn das stimmt, dass ich mir bei jedem Teilnehmer noch ein Modelrelease besorgen muss), zu fotografieren ohne alle später zu verwechseln. Zudem bin ich mir nicht sicher, ob bei diesen Reitern dann §23 des KunstUrhG wirkt ("Ohne die nach §22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden : 1. Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte.." (Quelle : KunstUrhG). Ich würde vermutlich keine Texte über die Geschehnisse schreiben, um sie dann mit den Fotos zu unterstreichen - würde daher keinen Bericht erstatten aus dem Bereich der Zeitgeschichte.
Wie könnte außerdem eine Akkreditierung aussehen, die man den Veranstaltern vorlegen könnte? Was müsste enthalten sein, worauf müsste ich achten? Aber noch wichtiger : Was muss ich generell juristisch speziell bei der Turnierfotografie im obigen Fall beachten? Welche Aussagen waren falsch, welche korrekt?
Ich bedanke mich schon im Vorraus für eure Antworten!
4 Antworten
Eine Akkreditierung kann nur eine als freier Journalist gemeldete Person oder ein Verlag / Presseagentur oder ähnliches für seinen Fotojournalisten beantragen. Oft muss der Freie in einer Berufs-Vereinigung Mitglied sein. Wenn das Hobbyfotografieren erlaubt ist, kannst Du die Aktuere ohne Probleme fotografieren, die Zuschauer nur wenn sie "Beiwerk" eines Bildes sind. Diese Bilder sind nur für den privaten Gebrauch zugelassen.
Du hast es erfasst du darfst die Bilde nicht ohne die Erlaubnis des Abgebildeten veröffentlichen und wenn die, nicht private Nutzung der Bilder, durch den Veranstalter nicht zugelassen wurde musst du zusätzlich den auch noch Fragen.
Man darf sie nicht verwenden, um für Produkte oder Dienstleistungen zu werben, weil dies die berechtigten Interessen des Abgebildeten tangiert. Aber natürlich darf man bei öffentlichen Sportereignissen Bilder der Akteure veröffentlichen und verwerten.
Der Veranstalter hat die Entscheidung darüber, ob fotografiert werden darf oder nicht. Wenn er das Fotografieren ohne Einschränkungen erlaubt, muss man ihn m.W. auch nicht fragen, wenn man die Bilder verwenden will.
Für das Urheberrecht ist es egal, ob man Hobby- oder Pressefotograf ist. Das Urheberrecht schützt nicht die Profis (vor Konkurrenz durch Amateure) sondern die individuelle Schöpfung bzw. einfach die Leistung des Fotografen, selbst, wenn dieser im Vorschulalter sein sollte.
Sofern das Fotografieren nicht per Hausrecht untersagt ist, darf der Fotograf solche Fotos grundsätzlich frei verwenden, sofern er damit nicht gegen das Persönlichkeitsrecht des Abgebildeten verstoßen.
Du bist schon auf dem richtigen Weg! "Zeitgeschichte" findet allerdings nur statt, wenn etwas "Bleibendes" passiert, wie ich es mal nennen möchte: Schockemöhle bricht sich ein Bein in Kleinbuxtehude ...
Aber es gibt noch eine Ausnahme-Konstellation in § 23 KunstUrhG: Die öffentliche Veranstaltung, die in der Regel frei verbreitet werden darf:
"3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;"
Der Sinn, der dahinter steckt: Wer schon von sich aus seine Nase in die Öffentlichkeit steckt, der kann schlecht sagen:
"Aber in der Presse will ich meine Nase nicht sehen!" Oder im Internet - obwohl das bei lokalen Ereignissen nochmal eine andere Frage sein könnte.
Ein Funkenmariechen oder ein Faschingsprinz auf der Prunksitzung oder am Rosenmontag muss also nicht gefragt werden, ob sein Antlitz oder seine Nase verbreitet werden darf.
Ein Pferd sowieso nicht!
Ärger sollte es also nur geben, wenn ein Reiter sagt: "DAS habe ich SO nicht gewollt - mit meinem (ansonsten öffentlichen) Auftritt!"
Er sich also auf Absatz 2 § 23 beruft:
"(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird."
Aber das wird die Ausnahme sein - und schwer durchzusetzen.
Zum Veranstalter: Der hat überhaupt nichts zu sagen! Der hat lediglich das Hausrecht.
Der kann dich also rauswerfen. Und dir ein Hausverbot erteilen. Auch für die Zukunft.
Zukünftig wäre ein Betreten für dich also eine Straftat.
Die Verbreitung deiner Fotos kann er aber nicht beeinflussen.
Gruß aus Berlin, Gerd
Also mach dir mal keinen Kopf. Du dringst ja nicht in eine private Veranstaltung ein sondern besuchst ein öffentlich beworbenes Reit-Turnier. In der Regel sind die Sportler froh, wenn sie mal fotografiert werden. So gesehen könntest du denen hinterher gelungene Bilder anbieten (Aber Achtung: Finanzamt!). Ich habe schon vielfach Sportbilder auf großen Veranstaltungen gemacht die hinterher Bestandteil einer Ausstellung waren. Wenn die fotografierten Menschen (Sportler) nicht in einen unschönen oder kommerziellen Kontext oder Zusammenhang gebracht werden ist dies in der Regel überhaupt kein Problem. Also, Sucher scharfstellen, schön mitziehen und gute Bilder nach Hause bringen! Ich wünsch dir viel Spaß und Erfolg!
Achso, verstehe. "Privater Gebrauch" bedeutet, ich darf sie dann nicht auf meiner Homepage veröffentlichen? Wie gesagt möchte ich sie nicht verkaufen, nur dort ausstellen.