Sta lehnt ab?
Liebe Kenner, eine Staatsanwaltschaft will den gesamten Betrag laut einem Strafbefehl trotz Antrag auf Stundung und Ratenzahlung umgehend bezahlt bekommen. Die Aussagen über Ablehnung des Antrages kamen von einer Justizsekretärin.
Wie wäre weiterhin zu verfahren, um eine Ratenzahlung zu erzielen?
4 Antworten
Ein Petition , an den Landtag Deines Bundesland stellen.
Gegen das Schreiben Beschwerde einlegen.
Ich persönlich finde das System Strafbefehl ungerecht , eine Strafe wie bei einem Urteil, kann man nicht zahlen Haft.
Wenn man bedenkt dass eine einmalige Haftstrafe bis zu 2 Jahren zwingend zur Bewährung auszusetzen ist im nicht in die JVA zu kommen, kann man eine Geldstrafe nicht zahlen , z.B wegen zu hohes angenommenes Einkommen, od Notlage, sitzt man die Strafe z.B in Bayern auf eine 4 Mann Zelle mit 3 russischen Auftragskillern, ab ist jemand in Kämpten / Allgäu passiert.
So ist das das System Schuldenturm , wie im Mittelalter.
Aber ist meine private Meinung, Politik , Justiz und Polizei sieht es anders..
Versuche mal das obige Petition und Beschwerde.
Viel Erfolg.
Schau in die StPO
Ein Haftstrafe bis zu 2 Jahren kann zur Bewährung ausgesetzt werden , eine Geldstrafe nicht.
Und beim Strafbefehl sehr kurze Einspruchsfrist, nur 2 Wochen , eigentlich eine Anklageschrift welche ohne Einspruch als Urteil wirkt.
Ein Haftstrafe bis zu 2 Jahren kann zur Bewährung ausgesetzt werden , eine Geldstrafe nicht.
Du widersprichst dir. Davor hast du noch davon gesprochen, dass sie zwingend zur Bewährung ausgesetzt werden muss. Eine Geldstrafe kann übrigens auch zur Bewährung ausgesetzt werden. Nennt sich Strafvorbehalt.
Mal abgesehen davon, sind deine Ratschläge gefährlich und teilweise kontraproduktiv. Eine Beschwerde an den Leiter der Staatsanwaltschaft oder gleich eine Petition an den Landtag, ist klar. Eine "Beschwerde" kann übrigens nur eingelegt werden, wenn ein Rechtsmittel denn statthaft ist oder überhaupt eine rechtsmittelfähige Entscheidung erging.
Das Ablehnen der Ratenzahlung ist ein Verwaltungsakt und kann mit einer Beschwerde od juristisch Errinerung angefochten werden.
Ob das Erfolg hat ist eine andere Sache.
Eine Petition kann man immer einreichen , allerdings ob dieser entsprochen wird ist eine andere Sache.
War die Aussage nur mündlich, schriftlich Ratenzahlung beantragen.
War die Aussage schon schriftlich, dagegen Beschwerde einreichen, dann prüft es nochmal der Rechtspfleger für Strafsachen.
Unabhängig kannst Du die Petition Schreiben.
Die Aussagen über Ablehnung des Antrages kamen von einer Justizsekretärin.
Mündlich oder schriftlich mit Unterschrift bzw. i.A der Staatsanwaltschaft?
Natürlich schriftlich per Post.
... es steht aber nicht "i.A." mit drauf
Lege dagegen Beschwerde schriftlich ein und begründe warum Du Ratenzahlung willst, Einkommen, Belastungen etc .
Am besten mit Beweismittel.
Beschwerde an die Leitung der Sta versenden? Denn alle Beweismittel hatte ich bereits übermittelt, sie wurden anscheinend nicht berücksichtigt.
Dann mußt du zahlen.
Allgemein , an die Im Schreiben genannte Anschrift.
Ihr Schreiben vom .....Aktenzeichen.
Sehr geehrte Damen und Herren
Gegen ihr obiges Schreiben reiche ich sofortige Beschwerde ein ..
Gründe:
Dann eben Deine finanzielle Situation erläutern.
...........
Eigenhändige Unterschrift
Wie wäre weiterhin zu verfahren, um eine Ratenzahlung zu erzielen?
Gar nicht. Entweder eben sofort bezahlen, oder die "Ladung zum Strafantritt" abwarten und dann die Strafe absitzen.
Wenn du schon einmal mit Ratenzahlungen in Verzug geraten bist, musst die StA sich darauf nicht einlassen. Du kannst die Tagessätze ja auch absitzen.
Ein akzeptierter, rechtskräftig gewodener Strafbefehl entspricht einem Urteil und wird genauso vollstreckt. Kann man nicht zahlen: Haft entsprechend der Anzahl der Tagessätze. Wo siehst du da einen Unterschied? Es steht auch jedem frei, Einspruch gegen den Strafbefahl zu erheben und vor Gericht zu gehen.
Und wohr hast du die Idee?:
Kann es sein, dass du überhaupt keine Ahnung hast, was du redest?