Intrum Justitia Forderung - Fake?

7 Antworten

Entweder

  • Vollumfänglicher Widerspruch per Einwurfeinschreiben inkl. Anforderung des Vertrags oder einer Rechnung in Kopie welche den Anspruch begründen soll.
  • Vorlage der Gläubigervollmacht nach § 174 BGB im Original anfordern.
  • Detaillierte Forderungsaufstellung nach § 367 BGB anfordern.

Oder

  • Ignorieren
turbi5  14.11.2013, 23:38

Danke kevin1905

habe Dein Text Unformuliert und per mail an intrum Justizia CH gesendet nachdem Sie mich aufforderten 180 Fr für eine nicht bezogene leistung zu Zahlen. Zuerst hatte mich Profiwin.de mich über 4 Monaten mit 6 Mahnungen bedroht.

hier das hilft weiter und nimms gelassen wenn (Profiwin.de und Intrum Justitioa im spiel sind denn Sie habe nichts gegen Dich) aber Sattel fest bleiben nicht locker lassen

hier mein mail am Geschäfts führer von Irtum justitia und alle emails von denen die ich im netzt gefunden habe (nach 4 Tagen haben Sie aufgegeben) > nicht anrufen nicht die richtige email benützen

Guten Tag Herr xxx,

Ich bitte Sie diese Abzokerei von PROFIWIN.de SOFORT zu STOPPEN ansonsten werde ich Anzeige gegen Sie einreichen. Ihre Koordinaten sind mir bestens bekannt

Vielen Lieben Dank einen ganz schönen TAG

xxx@ch.intrum.com

Intrum Justitia AG Adresse Eschenstrasse 12 8603 Schwerzenbach Telefon +41 44 806 56 56 E-Mail info@ch.intrum. Homepage http://www.intrum. Geschäftsführung

!!!!!!!!!!!!!!!!!!! DEARS ANY UPDATE FROM YOU ? only 7 DAYS LEFT REMEMBER !!!!!!!!!!!!!!!!!!!


LL

Vielen Lieben Lieben Dank für ihren NeTtEn BrIeF, HaTt mIcH sehr sehr gefreut.

hiermit lege ich gegen Ihre Forderung fristgerecht Widerspruch ein, Die Forderung bestreite ich und bei einer Betreibung werde ich Rechtsvorschlag erheben.

Anforderungen an Sie LL: l. Vertrag oder einer Rechnung in Kopie welche den Anspruch begründen soll. 2 Vorlage der Gläubigervollmacht nach § 174 BGB im Original. 3 Detaillierte Forderungsaufstellung nach § 367 BGB. 4 Ausfürliche Aufstellung der Verzugschaden nach art 106 OR 5 Namen vom Stellvertreter in der Schweiz von Irtum justizia, damit ich eine Anzeige einreichen kann.

MfG

Ich hatte mit diesem "Unternehmen", Zweigstelle Salzburg auch schon einmal zu tun. Die wollten von mir eine Rechnung in Höhe von 60,00€ eines betrügerischen Internetunternehmens eintreiben. Am Schluß lag dann die Rechnung bei 180,00€. Bekam mehrere Briefe von denen, jeder davon wurde härter und drohender und meine Antwort-e-mails auch. Dann hatte ich die Nase voll und drohte denen, ihre Lizenz vom zuständigen Amtsgericht in Salzburg überprüfen zu lassen. Danach war dann Ruhe...

Erstmal ruhig blieben. Ich weiss ist schwer, da mich solche Vereine auch richtig auf die Palme bringen können.

Deine Optionen sind wie Kevin schrieb richtig. Zudem würde ich auch wenn Du Dich dafür entscheidest zu antworten, auch die Löschung der Daten fordern.

Bei mir haben die mit Euopcar als Forderung "gewunken". Ich werde auch Europcar einen netten Brief zukommen lassen. Geht ja um deren Marken-Image! Soll Europcar die mit ihrer ganzen Legal-Power in Grund und Boden verklagen!

Lies mal hier:

http://alt.f-sb.de/forumneu/showthread.php?56780-Na-toll...

B-one FZ-LLC ist ein Internethoster. Sagt Dir "Webspace" irgend etwas?

holgier 
Beitragsersteller
 21.04.2013, 09:55

Hallo. Was ist denn ein "Webspace"? Noch nie davon gehört. Weder meine Frau noch ich.

Helmi123  21.04.2013, 14:28
@holgier

Ich kenne das ja auch nicht, aber auf dieser Seite (Link) ist davon die Rede.

kevin1905  22.04.2013, 18:08
@holgier

Webspace ist ein gewisser Teil auf der Festplatte eines Fremdrechners (Server) welchen du evtl. zum Abspeichern von Dateien für eine eigene Homepage nutzen kannst.

Nachdem auch der Letzte kapiert hat, dass "Mahnungen per Email" nur betrügerisch sein können, versenden Menschen auch wieder klassische Briefe aus Papier.

In solchen Fällen macht es Sinn, die Sache zunächst zu ignorieren. Meist ist nach dem ersten Versuch ruhe.

Sollte es penetranter werden, hilft zunächst die Verbraucherzentrale.

Droht die Sache richtig teuer zu werden, sollte ein Beratungsgespräch beim Fachanwalt in Betracht gezogen werden,.

DP

dp26381  21.04.2013, 16:40

Und da ich eben recht unhöflich an...kommentiert wurde:

Ja, ich habe gelesen und verstanden dass es sich um eine Postsendung (Papierbogen in Briefkuvert) handelt. Mein querverweis auf die bekannten E-mail Abmahnungen war vermutlich zu abstrakt.

Ich bitte die GF Gemeinde um Nachsicht und werde mich in Schlichtheit üben.

;-)

DP