Können wir einen Gutschein verlangen weil wir 1 Jahr schon auf unsere Ware warten?
Hallo, um es kurz zu machen
Letztes Jahr haben wir Möbel bestellt im Wert von 5000€. Das möbelstück 1, (insgesamt 3 Stck.) War mit glasfront und es kam beschädigt an. Nach 3 Monaten wurde eine Ersatzlieferung gemacht, kam defekt an, beim 3. Zustellversuch war auch hier wieder die glasfront beschädigt. Die hatten uns zwar eine Reduzierung des Kaufpreis angeboten aber nur wenn wir das Möbelstück behalten. Wollten wir nicht.
Jetzt warten wir seit April letzten Jahres immer noch auf das Möbelstück und werden immer vertröstet.
Haben wir hier ein recht das wir einen Gutschein von 10% des Kaufpreis bekommen oder irgendeine andere Möglichkeit?
5 Antworten
Nachdem hier bereits zwei Nachbesserungsversuche fehlgeschlagen sind, würde ich mit sofortiger Wirkung vom KV zurücktreten. Und wenn der VK sich in 9 Monaten nicht in der Lage sieht, entweder den Ersatz zu beschaffen, oder sich zumindest zu melden, würde ich hier auch unverzüglich die Sache an einen Anwalt abgeben, denn dann ist ggfs. damit zu rechnen, dass der schlicht insolvent bzw. kurz davor ist.
Einen Anspruch auf einen Nachlass gibt es übrigens nicht.
Denen hätte ich schon längst eine Nachfrist gesetzt und auf Preisreduzierung gepocht.
1 Jahr Wartezeit ist eine Frechheit!
Schreibt die Firma an und setzt einen Termin zur Erfüllung des Kaufvertrages. Ansonsten: mindestens 20 % Nachlass auf den Gesamtpreis (einfach versuchen...)
Haben wir hier ein recht das wir einen Gutschein von 10% des Kaufpreis bekommen oder irgendeine andere Möglichkeit?
Nein, darauf besteht kein Anspruch
Aber auf 100% Erstattung des Kaufpreises (nicht Gutschein, sondern bar oder Überweisung) sofern ihr den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt. Das ist nach zwei erfolglosen Reparaturversuchen möglich.
Du könntest vom Kaufvertrag zurücktreten und den gesamten Kaufpreis zurückverlangen, da hier 2 mal die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist
Du kannst eine angemessene Frist zur Lieferung setzen und nach Ablauf vom Kaufvertrag zurücktreten.