Nachlieferungsfrist von 12 Wochen angemessen bei einem Sofa?

4 Antworten

Transporter der Filiale eigenständig zu unserer Wohnung gefahren
Da das Sofa beim Transporter gut gesichert war und wir es auch nicht fallen lassen haben o.ä. muss das schon davor gewesen sein.

Wenn ihr das beweisen könnt, dann hat die Fa. die Möglichkeit der Nachbesserung oder Neulieferung.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__439.html

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/nachbesserung-und-ersatzlieferung-5068

Das sie das Bein reparieren bezweifle ich, weil ich glaube, dass das Möbelhaus keine „Werkstatt“ o.ä. hat.

Die können durchaus eine Werkstatt haben, wo Kleinreparaturen durchgeführt werden können.

Können wir zudem die Kosten für den Transporter zurück verlangen, da wir ja absolut nichts davon hatten!?

Die Kosten für die Nachbesserung sind durch den Verkäufer zu tragen. Das sind nicht die Kosten, die ihr für den Transport ausgegeben habt.

Das Möbelhaus kann das defekte Sofa selber abholen oder durch eine Spedition in Auftrag geben.

MrsXX1402 
Beitragsersteller
 30.05.2021, 09:00

Mal sehen, ob sie eine Werkstatt haben, dann würde das ganze wenigstens etwas zügiger gehen.
Die Frage ist halt, wenn sie es nicht haben, ob ich mich wirklich auf bspw. 12 Wochen (3 Monate!) einstellen muss oder ob ich das neue Sofa auf 4 Wochen fordern darf? Weil jetzt 3 Monate auf dem Boden zu sitzen, fände ich ein bisschen blöd. Ob ich die Transport kosten erstattet bekomme oder nicht, wäre mir dann auch nicht wichtig, wenn das ganze flott geregelt wird.

Vielen Dank für dein Kommentar :)

Deepdiver  30.05.2021, 09:19
@MrsXX1402

Es gibt leider keine gesetzten Fristen. Aber die Ve4rbraucherzentrale hat dazu schon etwas geschrieben.

In der Praxis kommt es auf den Einzelfall an. Gerichte haben schon die Ansicht vertreten, dass bei technisch komplizierten Geräten wie zum Beispiel einem Computer bis zu drei Versuche akzeptiert werden müssen. Nur ein einziger Versuch kann zumutbar sein,
wenn Sie dringend auf den erworbenen Gegenstand angewiesen sind,
wenn die Ware zur Reparatur an den Hersteller geschickt werden muss,
wenn der Gegenstand technisch unkompliziert ist, wie Kaffeemaschine oder Toaster,
wenn der Verkäufer sich beim ersten Nachbesserungsversuch als unzuverlässig erwiesen hat.
Es wird in der Fachliteratur zu Recht darauf hingewiesen, dass es für das Verlangen der Nacherfüllung – neben der zweijährigen Verjährung der Mängelansprüche nach §§ 437 Nr. 1, 438 Abs.1 Nr. 3 BGB – keine bestimmte Frist gibt, innerhalb derer Nachbesserung oder Neulieferung verlangt werden kann.

Quelle

Für den Transporter bestand sehr wahrscheinlich ein unabhängiger Mietvertrag, daher: Nein

frodobeutlin100  30.05.2021, 09:04

die Frage ist doch schon, ob es sich um einen Mangel handelt für den Verkäufer in Anspruch genommen werden kann

sind es Transportschäden, die der Käufer verursacht hat, ist der Verkäufer raus ...

MrsXX1402 
Beitragsersteller
 30.05.2021, 09:39
@frodobeutlin100

Der Verkäufer ist erst raus, wenn er beweisen kann, dass wir den Schaden verursacht haben.

„§477 BGB Beweislastumkehr: Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.“

Wiesel  30.05.2021, 10:41
@MrsXX1402

@unvereinbar

Wo ist denn der beschriebene Sachmangel wahrscheinlicher!

Im Lager?

Beim Transport in den Wagen, aus dem Wagen, mglw durch enge Türen u.ä.

Der Verkäufer kann sich auch auf den Standpunkt stellen, dass ihr ein heiles Sofa bekommen habt und der Schaden beim Einladen, Ausladen etc. entstanden ist

deswegen sollte man bei der Übergabe der Sache prüfen, ob alles vollständig und in Ordnung ist

MrsXX1402 
Beitragsersteller
 30.05.2021, 08:55

Das Sofa war ja dick und fett verpackt, das hätte man ja schlecht auf der Straße - vor der Warenausgabe - auspacken können.. Soweit ich weiß, ist das Möbelhaus in den ersten 6 Monaten in der Beweispflicht. Daher müssten sie erstmal nachweisen, dass das unser Verschulden war.

frodobeutlin100  30.05.2021, 09:02
@MrsXX1402

und?

dann packt man vor der Warenausgabe aus und prüft ...

der Verkäufer haftet auf gar keinen Fall für Schäden, die ihr herbeigeführt habt ...

warum lässt man sich ein Sofa nicht anliefern und aufstellen - das kostet nicht die Welt und die rechtliche Lage ist eine völlig andere

MrsXX1402 
Beitragsersteller
 30.05.2021, 09:27
@frodobeutlin100

Wir haben den Schaden aber nicht herbeigeführten? Das kann uns der Verkäufer auch nicht nachweisen. Die sind nämlich die ersten 6 Monate in der Beweispflicht. Zudem sprechen bestimmt Punkte dafür, dass der Schaden schon von Anfang an so gewesen sein muss. Wahrscheinlich ein Produktionsfehler.
Wir haben es selber transportiert, weil das immer noch die günstigere Variante war und dafür brauch ich mich nicht zu rechtfertigen.

frodobeutlin100  30.05.2021, 11:40
@MrsXX1402

Ich sage Dir nur womit Du von Verkäuferseite rechnen musst - nämlich dass er sagt, dass die Ware mangelfrei das Lager verlassen hat und der Schaden erst danach verursacht wurde (Transportschaden)... ob wann und wie das Bein beschädigt wurde, weiß ich auch nicht - ich war nicht dabei

Ich hoffe mal, dass das Möbelhaus kulant war.

Normalerweise lässt man sich die Möbel bist zur Wohnung liefern und lässt das dann auch von den Möbelpackern aufstellen, das mehr Geld rentiert sich.

Oder ihr hättet bei der Abholung das Möbel überprüfen müssen.