Können wir eine Erziehungs/Famillienhilfe abbrechen?

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Red mit dem Amtsleiter darüber, dass Du mit dieser Mitarbeiterin nicht klarkommst. Bitte um eine andere Sachbearbeiterin. Stelle klar dar, wie Du Dich mit den Hinweisen Richtung "stat. Unterbringung" etc unter Druck gesetzt fühlst.

Allerdings: Inhaltlich sieh genau hin, was Dir die bisherige Sachbearbeiterin empfiehlt, wo und welche Probleme sie sieht usw.

Letztlich muss man festhalten: Ihr / Du hast die Hilfe beantragt. Ihr könnt diese Hilfe auch wieder "kündigen" - nur bitte sehr offen- nicht durch Verweigerung:

Allerdings bleibt festzuhalten: Du hast diese Hilfe zuerst selber ersucht: Dein Kind schreibt also schon die eigene Geschichte: Die Verhaltensauffälligkeiten sind schon dokumentiert (= Arbeitsgrundlage der vorigen und die der jetzigen Sachbearbeiterin)

Über einen Anwalt zu gehen ist Dein gutes Recht: Die Gefahr ist dass das Amt dann natürlich sehr klar argumentieren muss: Das JA muss in solchen Fällen damit rechnen vor Gericht gezogen zu werden. Das heißt also dass das JA diese Dokumentation nocheinmal sehr sorgfältig überprüfen wird... und vielleicht um das Kindeswohl zu gewähren zu viel weitreichenderen Schritten rät oder greift als bisher!!

Deine Entscheidung

Norbert

Tinitus81 
Beitragsersteller
 26.07.2011, 13:09

..ja das ist der springende Punkt, vor dem wir bammel haben. Das das JU nicht mehr objektiv Uns gegenüber steht sondern sich zu sehr von der Mitarbeiterin der EH einnehmen lässt. Aber das noch weiter ertragen und sich weiter jede Woche unter Druck setzen lassen hilft uns auch nicht weiter, weder in der Erziehung noch für unser familiäres zusammenleben.

Trotzdem danke für deine aufschlussreiche Antwort

Ein Wechsel ist dann zu veranlassen seitens des JA, wenn die Zusammenarbeit zwischen Eltern und EH nicht Einvernehmlich möglich ist.

Am Besten lasst ihr euch, wenn mit dem JA keine Gespräche möglich seind, durch einen Anwalt für Familienrecht beraten.

Denn wir, als Laien, können dir hier keine rechtskräftigen Auskünfte geben.

Und Spekulationen, oder (Laienhafte) Auslegungen von §§ helfen euch nicht weiter.

Daher mein Tip: Wendet euch an einen entsprechenden Anwalt.

Ein Wechsel muss möglich sein - besprecht das mit der zuständigen Sachbearbeiterin im Jugendamt. Denn wenn die Chemie nicht stimmt kann daraus nichts gutes werden.

Also ich denke/hoffe, dass man das Abbrechen kann. Ihr habt es euch ja "ausgesucht", also solltet ihr auch sagen können, dass ihr es abbrechen wollt. Soweit ich es rauslesen konnte, kommt ihr jetzt mit der Erziehung zurecht. Und die EH ist ja nur dazu da um euch zu helfen und nicht um euch alles schwieriger zu machen. Vorallem wird die Hilfe ja auch irgendwann nicht mehr gebraucht. Wenn ihrs da raus geschafft habt, dann haltet euch vom JA fern. Wenn die einmal was wissen, hat man die ewigkeiten am hals! Wünsch dir alles gute :)