Ich bin alleinerziehender Vater eines Kindes mit Entwicklungsdefiziten und -Störungen. Mit einer selbst eingeschalteten Familienhilfe sind wir in Kontakt mit dem SPZ und Kinderneurologie. Aufgrund vergangener Ereignisse wird stark vermutet, dass das Kind aufgrund des Kontaktes mit der Mutter (wohnt erst seit diesem Jahr bei mir) und seit diesem Jahr den wöchentlichen Umgängen die Entwicklungsprobleme durch den Kontakt mit der Mutter hat.
Die Mutter ist nachweislich alkoholsüchtig und psychisch labil. Aufgrund dessen bin ich, unorthodoxerweise jeden Samstag und Sonntag vollständig bei den Umgängen dabei, um nach dem Rechten zu sehen - natürlich mit dem Einverständnis der Mutter. Das Jugendamt befürwortet dies, solange es in meinen Möglichkeiten ist.
Fast wöchentlich werden Protokolle von der Familienhilfe geführt, die die Umgänge nach den Aussagen von mir und der Mutter dokumentieren. Fast jede Woche trinkt die Mutter bereits Freitags (wenn ich nichts da bin, weil ich arbeiten muss) und Samstagabends wird es intensiver. Sonntags fahre ich öfters „früher“ ab - die Mutter interessiert es aufgrund ihres Restrausches und Katers nicht.
Die zuständige Mitarbeiterin des Jugendamtes plant, die Umgänge langfristig umzustellen und zumindest ohne Übernachtung zu machen, da die Protokolle darauf hinweisen, dass die Situation der Mutter sich nicht bessert. Anfangs habe ich Bilder gemacht vom Alkohol und Video-/Tonaufnahmen, von denen mir aber abgeraten wird, weil keine Einverständnis und nicht wahrscheinlich nicht gültig vor Gericht. Wie beweise ich vor Gericht, dass die Mutter weiterhin ein starkes Suchtproblem hat? Sie hat nach einer Woche kaum was von ihrem AlG2 übrig, hat mir gegenüber bereits gestanden, was aus einem Laden geklaut zu haben, weil „die haben ja genug“ und Ähnliches.
Ich werde leider oft abgefrühstückt mit fragwürdigen Aussagen, dass der Alkoholkonsum schon „mein Problem“ bald lösen wird und dass sie wahrscheinlich sowieso bald ins Gefängnis muss, weil sie ihre, ich glaube 3, Geldstrafen aus Verurteilungen nicht bezahlt. Da sie ab Januar 120 Euro aufgrund einer Sanktion abgezogen bekommt würde das wohl schneller gehen, da sie mehr Rechnungen nicht zahlt.
Aber das kann es doch nicht sein, oder? Reichen die Protokolle nicht für eine realistische Chance, das Umgangsrecht zu kürzen oder zu versagen?