Können Minderjährige ein Haus kaufen?
Hallo,
meine Eltern möchten ihr Geld gerne in eine Immobilie (Haus EUR 300.000,-) investieren und diese dann möglichst von Anfang an auf unsere Kinder laufen lassen. Das bedeutet aber ja auch, dass Sie als Eigentümer der Immobilie im Grundbuch auftreten müssen. Gelten Sie damit auch automatisch als Käufer und ist das bei den Minderjährigen von 4 Jahren und 8 Monate überhaupt möglich? Wer unterschreibt den Kaufvertrag und wer verwaltet das Haus? Ich als Vater (und die Mutter) bis Sie volljährig werden?
Meine Eltern möchten dabei zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen. Sie haben ihr Geld angelegt und eine Vorsorge für ihre Enkeln getroffen. Vielleicht kann uns hier auch jemand einen Tipp geben, wie es noch anders gehen kann.
Ich freue mich über jede Antwort
Gruß
4 Antworten
Sorry, aber das sind substantiell so wichtige Fragen, die ich nur mit einem Notar besprechen würde und nie und nimmer in diesem Forum! Was bringen dir all diese unverbindlichen Antworten auf deine Frage? Im Grunde doch nur Verwirrung.
Ich habe eine Vermutung: Deine Eltern kaufen das Haus auf ihren Namen ganz normal. Dann überschreiben sie das Haus mit Hilfe eines "Schenkungsvertrags" an die Kinder.
Ob das rechtens ist weiss ich nicht, es ist nur eine Vermutung.
Ist rechtens so. Oder Deine Eltern schenken den Kindern das Geld und Ihr kauft im Namen der Kinder das Haus - müsste auch gehen. In beiden Fällen haben die Sorgeberchtigten (also Ihr) auch das Recht, das Vermögen zu verwalten,, außer es wird im Schenkungsvertrag etwas anderes bestimmt. Dazu wäre wohl aber anwaltlicher Rat vom Profi sinnvoll, sonst hängt ganz schnellauch mal ein Vormundschaftsgericht mit drin. In jedem Fall Schenkungsfreigrenzen beachten!
Man ist erst ab 18 Jahren vollständig geschäftsfähig, d.h., dass man erst mit 18 Jahren Verträge für z.B. Kredite, Häuser etc. abschließen kann.
Das geht nicht, weil die Kinder in diesem Alter noch keine Schenkungen annehmen dürfen, die zu ihrem Nachteil sind bzw. sein könnten.