Können Eltern ihre Kinder anzeigen?
Also.. Meine Eltern sind geschieden und ich lebe bei meinem Vater aber meine Mutter hat noch die aufsichtspflicht. was wäre wenn ich zum beispiel einmal mit dem Schlüssel um ihr auto laufen würd, könnte sie mich dann anzeigen? wenn ja würde die staatsanwaltschaft das verfolgen?
5 Antworten
Ja, Eltern können ihre Kinder anzeigen (und Strafantrag stellen) und die Staatsanwaltschaft wird solche Delikte auch verfolgen, wenn es sich nicht gerade um eine Bagatelle handelt. Bei größerem Schaden wird auch eine Sachbeschädigung verfolgt.
Insgesamt keine gute Idee, was du da andeutest.
Nein, strafrechtlich haftet sie nicht mit, wenn du 16 Jahre alt bist und vorsätzlich eine Sachbeschädigung begehst.
Grundsätzlich kann man das natürlich und es gibt ganz bestimmt auch Fälle, wo das richtig ist.
Die Staatsanwaltschaft hat die Verpflichtung jede Straftat zu verfolgen.
Was allerdings die Folgen sind hat sehr mit Deinem Alter zu tun.
Diese Frage versteh ich nicht ganz. Also erstmal müsste deine Mutter den Autoschlüssel sicher verwahren, damit keine schwachgeistigen oder übermütige Kinder keinen sch**ß machen. Weiters will ich meinen, dass Kinder wissen sollten wo Spass aufhört und Ernst anfängt.
Kommt drauf an wie alt du bist, ich denke wenn du über 14 bist könnte sie dich Anzeigen
ja ich bin 16 jahre alt und mich würde nur interessieren ob die das verfolgen würden, da sie ja noch aufsichtspflichtig ist und mir nachweislich 11000 euro schuldet.
Ach, dass ist ja interessant...
und weil du ihr Auto mutwillig zerstörst, hast du anschließend die Kohle?
Du solltest dich lieber Fragen, warum deine Mutter so ist, wie sie ist. Vielleicht liegt es ja auch ein Stückweit an dir?
nein von meinem geld seh ich nur ihren mercedes und ja dann wäre damit doch der schaden beglichen.
Rache ist kein guter Wegbegleiter. Zeig deiner Erzeugerin (wenn sie denn wirklich so schlimm ist) das du erwachsener bist als sie. Wenn dir das Geld rechtmäßig zusteht, hol dir einen Titel bei Gericht. Als 16jähriger kannst du den Unterhalt einklagen und eine Unterhaltsklage führen. Die Kosten werden notfalls vom Staat übernommen. So ein Titel gilt 30 Jahre lang. Das heißt du hast anrecht auf dein Geld bis du 46 Jahre alt bist. Ich denke mal, wenn du ein paar Jahre älter bist, wirst du die ganze Angelegenheit "erwachsener" Betrachten und dann kannst du immer noch an dein Geld ran...
Es ist schlimm, dass du so einen Hass hast. Du wirst nicht glücklicher sein, wenn du eine Straftat verübst, ganz im Gegenteil. Ich hoffe, dein Vater schlägt nicht auch noch in die gleiche Kerbe und unterstützt dich bei deinen Gedanken. So etwas würde ich so auslegen, dass dein Vater es auf deinen Rücken austrägt, was nur deine Eltern etwas angeht.
Mal ganz abgesehen von einer möglichen Straftat, macht man sowas nicht!
Du solltest deine "Haß-Gefühle" in Worten ausdrücken, aber nicht an Gegenständen, die da nichts für können.
Ganz ehrlich...... Dann fahre lieber hin und klatsch ihr eine.
Dann wißt ihr beide was Sache ist.
sehr gerne, wird sich aber mein neuer türkischer stiefvater erst mal vor sie stellen und das stellt eine straftat dar, was sache ist, weis sie schon und rechtlich gegen BEAMTEN was zu machen ist sinnlos
ja aber sie haftet doch mit .. was könnte das dann für ein urteil sein? und in dem sinne müsste sie sich ja selbst beschuldigen weil sie ihre aufsichtspflicht verletzt hat