Kann man auch ohne Angabe von Adresse und anderen Daten eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstatten?
Ich bin irritiert, denn vorher dachte ich, dass man sogar anonym oder nur mit der Angabe des Namens eine Anzeige erstatten konnte, aber jetzt lese ich folgenden Artikel:
Egal welchen Weg man wählt: In allen Fällen müssen die klassischen W-Fragen beantwortet werden. Was ist wann, wo und wie passiert und wer wurde geschädigt? Auch persönliche Daten wie Name, Adresse und Geburtsdatum muss man angeben.
Quelle: https://www.n-tv.de/ratgeber/Strafanzeige-stellen-so-geht-s-article18232606.html
Was ich nämlich machen möchte, ist, eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft per E-Mail zu stellen, möchte indes nicht meine vollständigen Daten preisgeben.
4 Antworten
du kannst auch anonym von einer telefonzelle bei der polizei anrufen, die polizei muss dem nachgehen und wird dann bei bestätigung die staatsanwaltschaft einschalten
Da Du als Anzeigeerstatter sogleich Zeuge bist, sind die Angabe der persönlichen Daten natürlich unumgänglich.
Wenn Nachfragen entstehen, muss man Dich kontaktieren können.
Wenn man ein Strafverfahren anstoßen will, sollte man auch dazu stehen. Erfahrungsgemäß werden anonyme Anzeigen allenfalls "locker" überprüft, weil ja auch der Wahrheitsgehalt schwer zu verifizieren ist.
Der Wahrheitsgehalt meiner Aussagen wird unter anderem durch Videos bewiesen
Je nachdem, wer oder was auf dem Video zu sehen ist oder unter welchen Umständen es aufgenommen wurde, besteht die Gefahr eines Beweisverwertungsverbotes: http://www.juraindividuell.de/artikel/beweisverwertungsverbote-uebersicht/
Auch das dürfte nicht zutreffen, denn derjenige trat öffentlich auf und wurde ja freiwillig gefilmt.
Du weißt aber, dass Videos keinen Beweischarakter haben?
Wieso? Wenn jemand eine Bank überfällt und durch Videoaufnahmen überführt werden kann, dann dürfen diese Videos meines Wissens doch eingesetzt werden. Genauso wie bei der Gewalt an U-Bahnhöfen etc. Auch hier werden Videoaufnahmen verwendet, um die Täter zu überführen.
Wenn es sich um ein Offizialdelikt handel brauchst du das nicht.
Wenn es sich um ein antragsdelikt handelt schon.
Im Übrigen wird - falls du keine eindeutigen beweise vorlegst - das Verfahren aber eingestellt da du nicht als Zeuge aussagen kannst (weil anonym)
Ja dann sollte es gehen. Schicke das video und bitte darum den Sachverhalt nach xy zu prüfen
Es handelt sich nicht um ein Antragsdelikt und als Zeuge brauche ich sicherlich ebenfalls nicht aussagen, da genügend Beweise in Form von Videos etc. vorliegen!
für mich stellt sich die Frage ob diese Videos als Beweismittel Bestand haben und Anerkannt werden. Rechte am eigenen Bild Heimlich aufgenommen
Nö, es handelt sich um YouTube Videos sowie um Internetseiten.
eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft per E-Mail zu stellen,
anhand deines Providers kann die Herkunft geklärt werden.
Ja schön, aber ich werde keine falschen Angaben machen und Beweise liegen ebenfalls vor!
Nein, in diesem Falle ist es irrelevant, ob ich Zeuge bin oder nicht. Der Wahrheitsgehalt meiner Aussagen wird unter anderem durch Videos bewiesen.