Jobcenter witz wie komme ich auf meine Juristische rechte?
Hey leute ich könnte kotzen
ich bin infolge eines Arbeitsunfalls im jahr 2014 bin ich so krank das ich angst vor allen baustoffen , baustellen , bauarbeiter , habe ich kann die Wohnung nicht verlassen alle arzt befunde liegen dem Jobcenter vor anstatt die erwerbsunfähigkeits gutachten erstellen zu lassen hat die Sachbearbeiterin isbf Berlin eingeschaltet und ein Gutachten bestehend aus zwei wörtern ist ein witz ich sei für 6 monate erwerbsunfähig die wollen mich vereppeln leute ich bin am ende soll das ein gutachten sein ???
7 Antworten
Hallo KIno60,
Sie schreiben unter anderem:
Jobcenter witz wie komme ich auf meine Juristische rechte?
Hey leute ich könnte kotzen
Antwort:
GF ist keine Rechts- und keine Lebensberatung!
Bemühen n Sie sich um einen kompetenten Rechtsbeistand!
Zum Beispiel VDK:
https://www.vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/73646/rechtsberatung_des_sozialverbands_vdk
Alternativ:
Antrag beim zuständigen Amtsgericht (Rechtspfleger) auf Beratungs-/Prozesskostenhilfe mit Zugang zu einem Fachanwalt!
Alternativ um ehrenamtliche Hilfestellung nachfragen bei Caritas oder Diakonie online über die Google-Suche!
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Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
du hast Angst vor Baustellen Bauarbeiter usw.
das ist nachvollziehbar und kann ich verstehen.
du darfst die Begriffe erwerbsunfähig und arbeitsunfähig nicht gleichsetzen. das sind zwei verschiedene Schuhe.
arbeitsunfähig bedeutet, man kann zur Zeit nicht arbeiten aufgrund von Krankheit.
erwerbsunfähig bedeutet man kann grundsätzlich nicht mehr arbeiten, in keinem einzigen Job. und wenn es nur Kugelschreiber zusammenschrauben wäre oder als Pförtner irgendwo sitzen.
du magst aufgrund des Arbeitsunfall nicht mehr erwerbsfähig in dem letzten ausgeübten Beruf sein, aber nach deutschen Gesetzen bist du noch erwerbsfähig in anderen Berufssparten, wie z.B. einem Büroarbeitsplatz, der ggf sogar HomeOffice sein kann.
du bist jetzt aufgrund deiner Erlebnisse nur arbeitsunfähig, aber nicht erwerbsunfähig und du wirst nach den 6 Monaten erneut geprüft, um eine Umschulung für dich einzuleiten.
Wenn du einen Bescheid hast, dass du für 6 Monate erwerbsunfähig bist, hast du ja jetzt 6 Monate Zeit ein ordentliches Rentengutachten anzufordern.
Warst du denn bereits in einer Reha-Einrichtung oder kannst du da auch nicht hin?
Außerdem ist doch deine Berufsgenossenschaft für dich zuständig, wenn deine Beschwerden von dem Arbeitsunfall her rühren.
Amtsgericht anrufen und Fragen, was fu alles für einen Beratugsschein brauchst. Dann hol dir diesen Schein und ab zum Anwalt. Das kostet einmalig 10€ ungefähr.
Das Gutachten reicht doch. Du hast attestiert bekommen, dass Du vorübergehend erwerbsunfähig bist. Des weiteren, dass Du Dich in fachärztliche Behandlung begeben sollst. Das hat Dir auch Dein Neurologe vor einiger Zeit schon geraten und eine seht gute Heilungschance attestiert. Jedoch scheinst Du das bis heute immer noch getan zu haben.