Können Behörden Fahrer ermittlen?

5 Antworten

Willst du das sie eine Pflicht bekommt alle Fahrten zu dokumentieren die das Auto macht.

T3Fahrer  02.04.2020, 11:39

...

iHomer15 
Beitragsersteller
 02.04.2020, 11:29

Besser als 200€ Strafe, 1 Punkt und Aufbauseminar für mich

Crossroad  02.04.2020, 11:30
@iHomer15

Na wenn dir deine Oma so egal ist.

mikkk42  02.04.2020, 11:30
@iHomer15

Also, wenn ich Deine Oma wäre...

Strolchi2014  02.04.2020, 11:32
@mikkk42

Du bist ja n toller Enkel...

diet343  02.04.2020, 11:43
@iHomer15

Ein Traum von Enkel :)

Ich weiß von einem Fall, da hat der Vater von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht, da der Sohn um einiges zu schnell gefahren war und den Führerschein hätte abgeben müssen. Beide wohnen im selben Haushalt. Der Sohn wurde nicht ausfindig gemacht bzw. das Verfahren wurde eingestellt.

Wenn das Schreiben nicht als Einschreiben kam, soll sie es erst mal stillschweigend zur Seite legen und so tun, als sei es nicht angekommen. Wenn du ganz viel Glück hast, kommt kein zweites Schreiben, jedenfalls nicht in der Frist von drei Monaten, die in Deutschland eingehalten werden muss, bis zu der der Täter kontaktiert worden sein muss, damit es nicht verjährt ist.

Vermutlich wird dann irgendwann ein Einschreiben an deine Großmutter gehen mit dem gleichen oder sehr ähnlichen Inhalt wie im ersten Schreiben. Da muss sie den Fahrer nicht benennen, einfach keine Angaben zum Fahrer machen.

Dann ist es von Fall zu Fall sehr unterschiedlich, teilweise kommt dann gar keine Reaktion mehr von den Behörden, teilweise wird im näheren Umfeld recherchiert.
Als Enkel bist du natürlich grundsätzlich als Fahrer denkbar, ob die Polizei dann allerdings soweit recherchiert ist die Frage – zumal, wenn es möglicherweise mehrere Enkel gibt… Und, du müsstest ein Schreiben an dich bezüglich des Vergehens auch innerhalb der drei Monatsfrist seit dem Tattag bekommen, sonst ist es verjährt.

Also hast du jetzt zwei Chancen, entweder die Polizei macht sich nicht die Mühe zu recherchieren – gar nicht so selten – oder sie braucht einfach so lange, bis es verjährt ist, dann bist du auch raus.

Alles in allem also auf kein Schreiben reagieren, das nicht per Einschreiben kommt. Kommt dann irgendwann ein Einschreiben, soll sie keine Angaben zum Fahrer machen. Und dann erst mal abwarten, ob sie dich überhaupt finden und (rechtzeitig) kontaktieren.

T3Fahrer

iHomer15 
Beitragsersteller
 02.04.2020, 11:45

Danke, endlich mal eine Antwort mit der man was anfangen kann!

Ist da ein Foto des Fahrers bei ?

Wenn Oma schweigt, bekommt sie die Strafe aufgebrummt.

iHomer15 
Beitragsersteller
 02.04.2020, 11:29

Wieso bekommt sie die Strafe aufgebrummt? Dachte die Behörden müssen nachweisen, dass sie der Fahrer war ?

Strolchi2014  02.04.2020, 11:31
@iHomer15

Wie kommst du auf das schmale Brett ?

sebi1981  02.04.2020, 11:32
@iHomer15

Nein, dann greift die Halterhaftung. D. h. deine Oma muss zumindest die Auslagen der Behörde tragen. Aber so kannst du ein drohendes Fahrverbot abwenden.

iHomer15 
Beitragsersteller
 02.04.2020, 11:36
@Strolchi2014

Ist auf diversen Websiten von Kanzleien zu lesen

T3Fahrer  02.04.2020, 11:40
@sebi1981

In Deutschland gibt es keine Halterhaftung. Die Oma ist nicht auf dem Foto, damit kann sie auch nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Im absolut schlimmsten Fall könnte ihr ein Fahrtenbuch auferlegt werden, was normalerweise nicht passiert, wenn diese Situation nicht vermehrt auftritt.

Wenn Deine Oma von ihrem Schweigerecht Gebrauch macht, wird ihr wahrscheinlich das Führen eines Fahrtenbuchs auferlegt werden.

Kann ja eigentlich nicht sein, dass sie nicht weiß, wer mit ihrem Auto fährt. ;-)