Auto von Freundins Opa genommen & geblitzt wurden Fahranfänger

13 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn man von einer Geschwindigkeitsübertretung von 29km/h ausgeht dann kommt Folgendes auf Dich zu:

  • 100€ Bußgeld
  • 3 Punkte
  • 23,50€ Gebühren

Nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids folgen noch Probezeitmaßnahmen, also ein Aufbauseminar und die Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre.


Ein Zeugnisverweigerungsrecht steht dem Opa Deiner Freundin Dir gegenüber nicht zu, denn dafür sind die Bedingungen nicht gegeben.

Der Opa wird also einen Zeugenbefragungsbogen erhalten, diesen sollte er wahrheitsgemäß ausfüllen. Macht er das nicht dann droht im eine Fahrtenbuchauflage und die Bußgeldbehörde wird sich damit sicher nicht zufrieden geben und nach dem Fahrer suchen. Denn es geht hier um eine nicht unerhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung bei der Punkte zu verteilen sind. Man wird also Bilder vergleichen, und sicher auch den Opa, Freunde und die Nachbarschaft direkt befragen.

Der Opa kann sich auch selbst als Fahrer angeben, das wird aber niemand glauben da Ihr Euch wohl sehr unterscheidet.

Auf keinen Fall sollte ein Anderer Fahrer angegeben werden, denn das erfüllt nach § 164 StGB den Straftatbestand Falsche Verdächtigung.

Solltest Du als Fahrer nicht innerhalb von 3Monaten ermittelt werden können dann tritt Verjährung ein.

Ich versteh euch, wenn ihr sagt das ich selbst Schuld habe, trotzdem wäre echt Dankbar wenn ihr die Kommis sparen würdet.

Was´n nicht kritikfähig, du solltest die Sache dir als Lehre mitnehmen...

Gut - beantwortet aber deine Frage nicht...

Crack hat´s wie immer Top beschrieben. Lediglich das eine wo ich mit der Ansicht auseinandergehe...

Die Möglichkeiten und alles weitere hast du da schon aufgezählt bekommen und genau so ist es. Ich möchte auf die Möglichkeit "Zeugnisverweigerungsrecht" mal genauer eingehen. Er hat es nicht, richtig. Wenn er aber trotzdem davon gebrauch macht, dann macht er sich strafbar - klaro, ist aber nur sehr schwer nachzuweisen + wird nur in schwerwiegenden Fällen versucht (Unfall-Fahrerflucht usw.). Wenn du gut mit ihm kannst + er Verständnis für dich hat - nicht reagieren, er wird wahrscheinlich die 3 Punkte + Bußgeld übergeholfen bekommen.

Wenn er das aber nicht will beruft er sich auch sein Zeugnisverweigerungsrecht (was er eigentlich nicht hat) dann bekommt er im schlimmsten Fall ein Fahrtenbuch auferlegt. All die "Märchen" von - das wird ermittelt usw. - sind nur bedingt richtig und sind letztlich sehr schwer beweisbar. Wird auch nur bei Wiederholungsfällen, begr. Verdacht oder auch bei einer besonders schweren Straftat praktiziert.

Avialos 
Beitragsersteller
 14.05.2012, 13:08

Kritikfähig bin ich alle mal, jedoch habe ich hier schon einige Threads gelesen, in denen die "Bösen Buben" hier zu unrecht beleidigt worden..

Mir ging es um den eigentlichen Sachverhalt & welche Wege man gehen könnte, nicht was ich hätte besser machen können.

Ich weis, dass ich scheiße gebaut habe...

Avialos 
Beitragsersteller
 14.05.2012, 15:45
@Avialos

" Muß ich als Halter den Ermittlungsbehörden bei der Identifizierung Auskunft über die Person auf dem Foto geben? Nein! Im Wiederholungsfall kann die Straßenverkehrsbehörde dem Halter aber auferlegen, ein Fahrtenbuch zu führen. Darin müssen dann ausnahmslos alle Fahrten notiert werden, auch die Namen derer, an die das Fahrzeug verliehen wird. "

Quelle = http://www.radarfalle.de/recht/hilfe/faq.php#7

archilles66  15.05.2012, 06:38
@Avialos

genau so ist es...

Avialos 
Beitragsersteller
 14.05.2012, 13:08

Kritikfähig bin ich alle mal, jedoch habe ich hier schon einige Threads gelesen, in denen die "Bösen Buben" hier zu unrecht beleidigt worden..

Mir ging es um den eigentlichen Sachverhalt & welche Wege man gehen könnte, nicht was ich hätte besser machen können.

Ich weis, dass ich scheiße gebaut habe...

Wisst ihr, wie es aussieht mit der Blitzanlage? Blitzt ein Blitzer ( Traffiphot-S ) auch ohne einen Film als "Abschreckung?"... Hab gegooglet & einige heraus gefunden, dass sagt das einige auch zur Abschreckung gelten, da die Dörfer ab und zu die Linsen raus nehmen & in ein anderes Dorf rein setzten ....

Erfahrung???

Das hängt nun davon ab, ob der Opa das "Leihen" seines Wagens nicht doch eher als Diebstahl bewertet und bereit wäre, sich obendrein 3 Punkte für seinen lieben Enkel und/oder 100 Euronen plus Vw-Geb. an die Backe zu kleben.

Und ob die Eltern des Kindes dieses Verhalten aus erzieherischen Gründen mittragen oder mit dem (Schwieger-)Vater eher mal ein ernsthaftest Gespräch über Verantwortungsbewußtsein führen.

Und ob der Fahrer es nicht irgendwann bitter bereut, sich damit vom Opa abhängig zu machen, der ihn damit in der Hand hat.

Und ob er so etwas wie Ehre im Leib hat.

Und ob die Dienstauffassung des Beabeiters ein selbständiges Nachdenken über den Zusammenhang von Bild, Halterabfrage und Geburtsdatum zuläßt.

All das verrät mir meine Kristallkugel nicht - aber meine Erfahrung besagt eindeutig: Lügen haben kuue Beine, aber ehrlich währt am längsten.

G imager761

Avialos 
Beitragsersteller
 13.05.2012, 12:45

? Warum sollte er sagen, dass die Karre geklaut wurde?

Das Problem ist, dass die Polizei mich hier kennt. Ich habe ein Praktikum bei denen gemacht & ich wurde schon im Zentralregister aufgenommen, da ich mich dieses Jahr bei der Polizei bewerben wollte :O

Crack  13.05.2012, 10:18

Das hängt nun davon ab, ob der Opa das "Leihen" seines Wagens nicht doch eher als Diebstahl bewertet

Lehnst Du Dich da nicht etwas zu weit aus dem Fenster? :)

Es handelt sich um den Opa der Freundin, ein Verwandtschaftsverhältnis besteht also nicht.

Ein Zeugnissverweigerungsrecht, kommt nicht zum greifen da du mit deiner Freundin nicht Verheiratet bist. Wenn der Opa die strafe bezahlt, natürlich mit deinem Geld , dann ist das vergessen . Im Zweifelsfall muss er auch die Punke akzeptieren. Das hängt aber von der gefahrenen , genauen geschwindigkeit ab. Die höhe des Busgeldes kannst du googlen Und vorsichtig fahren Wenn der Opa das bezahlt bist du noch mal raus!

crazyrat  13.05.2012, 07:08

In einem solchen Anhörunngsbogen gibt es gar kein Verweigerungsrecht, da im Straßenverkehr alle selbst für die Taten verantwortlich sind. Eine Übernahme der Strafe ist sogar unter Strafe für BEIDE auch verboten.

Und das kann man am Foto spätenstens auch an den Haustüren feststellen.

Alexuwe  13.05.2012, 07:33
@crazyrat

Stimmt , aber die wollen nur Geld und wenn das bezahlt ist kräht kein Hahn danach! Übrigens bekommt das Schreiben immer erst der Halter und wenn der bezahlt dann ist der Vorgang erledigt , sons bräuchten die ja 1000 Leute um alles nachzuprüfen !

Avialos 
Beitragsersteller
 13.05.2012, 11:35
@crazyrat

Nun, wenn ich aber nicht da bin? ... o_O

crazyrat  13.05.2012, 13:39
@Alexuwe

Wenn er nicht zahlt, wird einfach die Polizei zum Hausbesuch kommen und die Personendaten abgleichen. Und da werden i.d.R. die richtigen Daten dann genannt.