Knöllchen mit Mietwagen?

4 Antworten

Ähnlich.

Wir fuhren letztens mit Zug (Wetter) zu einer Beerdigung, hatten dort (BRD) Leihwagen von Do-Sa.

Sa Rückgabe an DB-Schalter (Schlüssel).

Rechnung kommt= bis So

Angerufen.

Ne, wir hätten erst So zurückgeheben, sie hätten ja da auch erst den Schlüssel erhalten.

Nix, dann hat der DB-Mann den zu spät abgegeben.

Sie wollten es klären.

RE wurde lt. Mail storniert, Differenz sollte gutgeschrieben werden.

24h später neue RE : Do-So

Wieder angerufen.

Nein, wir hätten erst So returniert.

Partner wurde ganz korrekt aber unangenehm, nannte Namen DB-Mitarbeiter und erklärte, das geht zu Anwalt.

(blöderweise hatten wir kein Protokoll. Aber das gestempelte Rückfahrtticket.. nur: was hätte das genutzt? Nur ein Indiz/Beweis, wir waren So längst woanders))

Letztlich, da wir den Namen von dem Bahnler wussten, stellte sich raus: der hatte SA vergessen, Sixt die Rückgabe zu melden, den Schlüssel zu geben.. hat den ohne Erklärung am So returniert..

Unlustig. Zumal ich mit dem Todesfall bestimmt was anderes um die Ohren hatte.

Seitdem ist uns wieder klar: IMMER Protokoll geben lassen. Und wenn die 3x sagen 'ne is gut so'

Mietwagen werden bei Rückgabe penibel inspiziert - das Ergebnis schriftlich festgehalten und dir ein Duplikat übergeben. Damit hast die Rückgabe bestätigt. Der Verstoss kann dir nicht zur Last gelegt werden.

ch2782 
Beitragsersteller
 04.02.2019, 20:50

Nicht hier. Ich übergebe das Fahrzeug samt Schüssel und gut is... Einerseits gut und schnell, andererseits eben schlecht :-(

peterobm  04.02.2019, 20:51
@ch2782

du hast den Verstoss zugegeben - damit ist die Sache gelaufen

ch2782 
Beitragsersteller
 04.02.2019, 20:52
@peterobm

Bezahlt, aber nicht zugegeben

Ich habe das Knöllchen bezahlt

Verstehe ich nicht. Warum bezahlt man für eine Ordnungswidrigkeit wenn man sie nicht begannen hat.

Kennt ihr das auch?

Ja und dafür gibt es extra einen Satz den man im Bußgeldbescheid ankreuzen kann: Ich gebe die Tat nicht zu

ch2782 
Beitragsersteller
 04.02.2019, 20:55

Ja, da ist nur die Frage der Beweislage. Schriftlich habe ich einen Beweis gegen mich (Rechnung), mündlich für mich (Zeugen). Nur dann müsste das das Gericht entscheiden.

Halunke535i  04.02.2019, 21:08
@ch2782

Trotzdem verstehe ich immernoch nicht warum man etwas zugibt was man nicht begannen hat.....

Aber od das was bringt?...

Nachdem Du bereits gezahlt hast, Nein.