Knast/Gefängnis wegen Googeln von Anime Porn*?

5 Antworten

Heya PinguinPingi007,

für das bloße Suchen bzw. aufrufen solcher Seiten musst Du keine strafrechtliche Verfolgung befürchten...

Weil grundsätzlich ist AnimePorn ja nichts verbotenes oder illegales, kritisch wird es erst ab dem Punkt, wo Du dieses mit den "Begriffen" Kid/Child/Teen/Boy/Girl "verknüpfst", also wo es eben in den Bereich Kinderporno geht!

Und soweit ich das "richtig" zusammen bekomme (die Experten mögen mich korrigieren) kann ja keiner Nachweisen wie lange Du auf diesen Seiten warst, "kriminell" wird es erst, wenn Du diesen Dreckskram (mit Kindern/Teens) auf Deinen PC speicherst...

Glaube es gab da mal Urteil(e), das es egal ist (wenn es um Kinder geht), ob es gezeichnet, ge-/beschrieben oder "echt" ist...

Greetz,

GaiJin

Wenn es sich um erlaubte Pornogr. handelt, machst du dich durch das Suchen, Ansehen, Herunterladen und Speichern in Deutschland (!) nicht strafbar.

Sofern es sich um verbotene Pornogr. handelt (also insbesondere um Kinder- und Jugendpornogr.), ist schon das Suchen, erst recht aber das Herunterladen, Speichern und Verbreiten strafbar (§§ 184b, 184c StGB).

Dabei spielt es keine Rolle, dass es sich um fiktive (gezeichnete oder animierte) Inhalte handelt, da die Straftatbestände schon erfüllt sind, wenn die Pornogr. "wirklichkeitsnah" ist!

Wie kommt man darauf, dass das strafbar wäre? Welches Gesetz sollte denn so etwas verbieten? 

Dann würde ich ja Lebenslänglich bekommen Owo nein Spaß xD Passiert schon nichts :)

Nein. :)