Knast/Gefängnis wegen Googeln von Anime Porn*?

5 Antworten

Heya PinguinPingi007,

für das bloße Suchen bzw. aufrufen solcher Seiten musst Du keine strafrechtliche Verfolgung befürchten...

Weil grundsätzlich ist AnimePorn ja nichts verbotenes oder illegales, kritisch wird es erst ab dem Punkt, wo Du dieses mit den "Begriffen" Kid/Child/Teen/Boy/Girl "verknüpfst", also wo es eben in den Bereich Kinderporno geht!

Und soweit ich das "richtig" zusammen bekomme (die Experten mögen mich korrigieren) kann ja keiner Nachweisen wie lange Du auf diesen Seiten warst, "kriminell" wird es erst, wenn Du diesen Dreckskram (mit Kindern/Teens) auf Deinen PC speicherst...

Glaube es gab da mal Urteil(e), das es egal ist (wenn es um Kinder geht), ob es gezeichnet, ge-/beschrieben oder "echt" ist...

Greetz,

GaiJin

Defender1994  30.05.2016, 13:04

Was ist wenn loli drin vor kommt?

GaiJin  30.05.2016, 13:11
@Defender1994

Ähm...

Öhm...

SRY!, aber bin mir (recht) sicher das Du damit NICHT den Lolli (zum lutschen) meinst, oder?

SRY!, aber kann jetzt so adhoć mit den Wort/Begriff "Loli" nichts anfangen...

Daddelpaalme  30.05.2016, 13:16
@GaiJin

lolita?

GaiJin  30.05.2016, 13:25
@Daddelpaalme

Aha...

JETZT wird ´n Schuh daraus!

`kay, aber auch der Begriff KANN durchaus zweideutig ausgelegt werden!

Habe mal eben geschaut, also in Verbindung mit Lilicon 
(https://de.wikipedia.org/wiki/Lolicon) kann es sich durchaus um strafbewehrte Inhalte handeln...

Aber grundsätzlich bedeutet Lolita ja "nur" das eine Frau ein sehr junges/kindliches aussehen hat...

Aber würde/möchte mich da jetzt auch nicht ZU weit "aus den Fenster lehnen", glaube da müsste man in Rechtsforen fragen!

Greetz,

GaiJin

Wenn es sich um erlaubte Pornogr. handelt, machst du dich durch das Suchen, Ansehen, Herunterladen und Speichern in Deutschland (!) nicht strafbar.

Sofern es sich um verbotene Pornogr. handelt (also insbesondere um Kinder- und Jugendpornogr.), ist schon das Suchen, erst recht aber das Herunterladen, Speichern und Verbreiten strafbar (§§ 184b, 184c StGB).

Dabei spielt es keine Rolle, dass es sich um fiktive (gezeichnete oder animierte) Inhalte handelt, da die Straftatbestände schon erfüllt sind, wenn die Pornogr. "wirklichkeitsnah" ist!

Wie kommt man darauf, dass das strafbar wäre? Welches Gesetz sollte denn so etwas verbieten? 

PinguinPingi007 
Beitragsersteller
 30.05.2016, 12:50

§ 184d, § 184c StGB.

Hat mir einer erzählt.

KnusperPudding  30.05.2016, 13:00
@PinguinPingi007

§ 184c Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Schriften

§ 184d Zugänglichmachen pornographischer Inhalte mittels Rundfunk oder Telemedien;

Durch die Tatsache des Googelns ist keine der vier möglichen Taten gegeben. Allein deshalb wäre es bereits nicht strafbar. 

Das wäre als würdest du in eine Videothek gehen und sagen: "Haben Sie 'Kinderfilmchen' für mich?" - Vermutlich wird man dich anbrüllen und rausschmeißen, aber strafbar ist das nicht.

Jetzt könnte man noch weitergehen und sagen: Wie bei P°rnos muss es sich nicht unbedingt um minderjährige Handeln.

Und dann stünde noch zur Diskussion, wie man gezeichnete / animierte Inhalte überhaupt mit echten Personen gleichsetzen kann, etc. Aber das kannst du mit anderen Diskutieren.

Dann würde ich ja Lebenslänglich bekommen Owo nein Spaß xD Passiert schon nichts :)

Nein. :)