Als Minderjährige Freund in Gefängnis besuchen, Wie?
Ich habe mehrere Fragen zum Thema einen Kumpel im Gefängnis zu besuchen. Erstmal aber ein paar Infos dazu. Ich habe einen Freund in Berlin besucht, weil er nach Berlin abgehauen ist. Er ist 19 Jahre, ich bin 17 Jahre. Er hat einen Sohn, weshalb er Unterhalt zahlen muss. Bei einer allg. Kontrolle der Bundespolizei wurde er festgenommen, da er Schulden von knapp 1000€ wegen des Unterhaltes seines Kindes bezahlen sollte. Bei der Festnahme hatte er aber sein "Arbeitswerkzeug", er ist Drogendealer, dabei. Von einem Bekannten bekam ich die Info, das er 7Jahre in Knast müsse. Momentan ist er auf "Schub", das bedeutet glaub ich, dass er von Berlin nach Bayern in ein Gefängnis umzieht. Könnt ihr mir das evtl. genauer erklären? Auf jeden Fall möchte ich ihn besuchen sobald er in Bayern in einem Gefängnis ist. 1. Kann ich ihn als Minderjährige (17) ohne Einverständnis meiner Eltern ihn besuchen? 2. Wie kann ich ihn besuchen? 3. An wen muss ich mich wegen der besuchserlaubnid wenden? 4. und wie läuft sowas dann ab?
5 Antworten
Bei Untersuchungshäftlingen entscheidet der sachbearbeitende Richter über eine Besuchserlaubnis. Bei Strafhätlingen entscheidet die Vollzugsleitung.
Hier gibt es mehrer Dinge zu unterscheiden- insbesondere ob er aktuell in U-haft oder Strafhaft sitzt. Wenn tatsächlich 7 Jahre Strafhaft verhangen wurden (bei 19jährigen wegen Verstoß gegen das BtmG eher unwahrscheinlich), muss der Freund einen Antrag stellen und dich als Besuchsperson bennen. Du selber kannst keinen Antrag auf besuch stellen- unabhängig vom Alter. Zudem vermute ich mal (weiss es aber nicht), dass du die Zustimmung deiner Eltern benötigst, diese sogar ggf. mitkommen müssten.
https://www.gutefrage.net/frage/jva-besuchen-unter-18--
Schau mal unter diesem Link und zur Not, kannst du dich ja auch in der Zuständigen JVA erkundigen...
So viel von mir dazu...
lg, jakkily
Das entscheiden viele Faktoren
In der Regel werden minderjährige Besucher ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten nicht zum Besuch von Gefangenen zugelassen.