Klingenlänge Zweihandmesser.....?
Da ja jeder etwas anderes sagt frage ich mal hier nach, auch wenn es hier wahrscheinlich nicht anders ist..
Ich wollte eigentlich nur wissen wie viel cm ein ZWEIHANDMESSER haben darf, damit es erlaubt ist zum führen..
Es gibt ja diese weitverbreitete "8.5 cm Regelung " aber soweit ich weiß ist das ja auch nicht richtig..
Wäre schön die Antwort mit einer vertrauensvollen Quelle (Gesetzesauszug ect. Zu belegen)
5 Antworten
Bei Klappmessern die man nur mit 2 Händen öffnen kann (egal ob Arretierung oder nicht) ist die Klingenlänge egal.
Also wäre auch eine Klappmachete erlaubt zu führen, sodenn man 2 Hände benötigt um sie zu öffnen.
Es gibt keine max. zulässige Klingenlänge bei nur mit zwei Händen zu öffnenden Klappmessern.
Die Quelle? - das WaffG!
Dort steht NIRGRNDWO! eine Klingenlänge für solche Messer, diese werden noch nicht einmal erwähnt!
Im WaffG findest du im Zusammenhang mit Messern 2 Längenangeben. Einmal die 12cm max. Klingenlänge bei Messern mit feststehender Klinge (da geht es darum, ab wann diese nicht mehr geführt werden dürfen) und einmal die 8,5cm bei seitlichen Springmessern ( wenn die Klinge länger wäre, dann wären sie verboten).
Nochmal - Die von dir genannte Art von Klappmessern wird im WaffG nicht genannt und kann somit auch keinerlei Beschränkung haben! -und das WaffG ist das dafür zuständige Gesetz!
Wichtig wäre, dass du es wirklich nur mit zwei Händen öffnen kannst! - lässt es sich irgendwie mit einer Hand öffnen, dann wars das mit dem führen, also dabeihaben. Es muss keinen Pin oder ein Daumenloch dafür haben, es darf keinesfalls mit einer Hand zu öffnen sein!
Die einzige Stelle im Waffengesetz, an der von einer Klingenlänge von 8,5 cm die Rede ist, findet sich in Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.4.1. Dort geht es ausschließlich um Springmesser als verbotene Waffen.
Verbotene Waffen
Spring- und Fallmesser nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.1 und 2.1.2. Hiervon ausgenommen sind Springmesser, wenn die Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt und der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge
- höchstens 8,5 cm lang ist und
- nicht zweiseitig geschliffen ist;
Daneben gibt es nur noch eine einzige andere Stelle, an der die Klingenlänge eine Rolle spielt, nämlich beim Verbot des Führens von Messern mit feststehender Klinge in § 42a WaffG
Es ist verboten
1. Anscheinswaffen,
2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm
zu führen.
Wie du siehst, findet sich dort auch das Verbot des Führens von Einhandmessern, unabhängig von der Klingenlänge.
Für "Zweihandmesser" gibt es keine Einschränkungen im WaffG.
Einhandmesser sind nicht generell verboten!
Es ist verboten sie zu führen, also dabeizuhaben! (Besitz ist also ok!)
Und auch nur die Einhandmesser, die mit einer Hand FESTGESTELLT werden können. Die ohne Verriegelung darf man auch dabeihaben - Beispiel Sanrenmu 9054..
Es gibt im Waffengesetz keine Begrenzung der Klingenlänge für Klappmesser, bei denen man zum Öffnen beide Hände benötigt.
Die von dir genannte Länge bezieht sich ausschließlich auf Springmesser. Ein Springmesser ist dann legal, wenn die Klingenlänge 8,5 cm nicht übersteigt und die Klinge seitlich aufspringt und nicht beidseitig geschliffen ist.
Darf also ein springmesser mit max 8,5 cm geführt werden
Nein, der Besitz ist zwar legal (vorausgesetzt, man ist volljährig, denn auch ein legales Springmesser gilt als Waffe im Sinn des Waffengesetz), aber es unterliegt dem Führungsverbot nach § 42a WaffG.
Etwas anderes wäre es bei nichtfeststellbaren Springmessern, aber die gibt es meines Wissens nicht. Es gab mal das Modell Curting von Böker, aber das wird nicht mehr hergestellt.
Nein, es darf dann besessen werden. Da es auch ein Einhandmesser ist, darf man es nicht führen.
wenn wir vom traditionellen bidenhänder ausgehen 50 cm
Soll das witzig sein, oder hast du wirklich keine Ahnung, was ein Bidenhänder ist?
Weiß er wahrscheinlich
Unwahrscheinlich., Bidenhänder waren Schwerter mit einer Klingenlänge bis zu 180 cm.
patrick weiß wohl nicht wie man google nutzt. schau im ersten absatz, pleb:
Ich habe nicht gefragt wie lang ein Messer mit feststehendender Klinge sein darf, und auch nicht nach dem einhandmesser...
Das ein feststehendendes Messer nur 12 cm haben darf und einhandmesser generell verboten sind zu führen weiß ich... Es ging lediglich um ein zweithandmesser....