Zweihandmesser geht mit einer Hand auf verboten?
Hallo Mein Walther Tfk geht mit einer Hand auf dafür muss man nur diesen schlitz auf drücken wo man es ja eigentlich mit der zweiten hand öffnet Es hat weder daumenpins einen Flipper oder sonst etwas :-) Auf der verpackung steht auch 2 Hand messer Bitte um Rat
4 Antworten
Schwer zu sagen.
Kommt im Zweifel auf den Polizisten bzw. den Richter an.
Auch hier nur Unsinn, so als ob in Chipkarten oder Schlüsselbund integrierte Messer "verboten" wären - 100% Unsinn!
Und dann auch noch zu dumm sein und bei den BKA Bescheiden nichts finden - trottelhaft..
Ja. Eigentlich ist es so einfach.
Hmmm.
Jo hmm. Es kommt eher auf die Abteilung Waffenrecht des regional-zuständigen Polizeipräsidiums an, denn die bestimmen ob das Führen des Gegenstandes Ordnugnswidrig war weil es einem Führverbot unterliegt oder eben nicht und wieviel Bußgeld es im Falle kosten soll. Da der Besitz aber legal bleibt kann man sich Messer die lediglich unter ein Führverbot aber nicht unter ein Besitzverbot fallen natürlich auch wieder abholen. Betreffend des Bußgeldes kann man bei gewöhnlichen Fällen eher von sehr kleinen Sätzen ausgehen, dazu spielen auch immer sämtliche individuellen Umstände unter anderem auch Vorstrafenkatalog und sonstige polizeilichen Aktenvermerke eine wichtige Rolle, d.h. ein vorbestrafter Gewalttäter der öfter mal volltrunken angetroffen wurde) muss wahrscheinlich erstmal jedes Messer abgeben und wenn möglich wird man ihm auch ein hohes Bußgeld reindrücken wollen, sofern man das Messer irgendwie als nicht-führbar werten kann. Als "braver Bürger", was bei der Personalien-Kontrolle schnell ans Licht kommt, hat man mit einem "funktionierenden" Zweihand-Taschenmesser wie dem Walther TFK... jedenfalls nichts zu befürchten.
Für Verteidigungsfälle sollte man eh besser ein Pfefferspray zur Tierabwehr (zusätzlich) haben, das natürlich auch immer primär gegenüber einem Messer eingesetzt werden muss und in den meißten Überfall-Situationen auch völlig ausreicht. Ein Messer wäre wirklich nur das aller-letzte (abschreckende) Mittel der Wahl, wenn der Angreifer, selbst tödlich bewaffnet ist und sich durchs Spray nicht von lebensbedrohlichen Tätigkeiten abbringen ließe.
Solche Unsicherheiten passieren eben bei schwachsinnigen Gesetzen, entworfen von Schwachsinnigen (in dem Fall waren es die Grünen).
In einem BKA Feststellungsbescheid von 2012 wird ein bestimmtes Messer als Einhandmesser eingestuft, weil es sich => ungeübt <= mit einer Hand öffnen lässt.
Aber an sich kann so jedes Zweihandmesser ein Einhandmesser sein. Ich bin mir sicher, in 10 Minuten bekommt man jedes Zweihandmesser auch irgendwie mit einer Hand auf, auch wenn es eben 10 Minuten dauert.
Letztendlich kommt es auf den Polizisten an der dich kontrolliert. Da es sich um Ordnungswidrigkeiten handelt gibt es da einen Spielraum von 0 - 100 %.
Ziemlich richtig, allerdings ist "ungeübt" genauso wie "aus dem Handgeleng" ziemlich vage kaum genauer qualifizierbar und nur eine Umschreibung die das BKA in den Feststellungsbescheiden verwendet und auchs noch vageren Wortlauten des Gesetzestext beziehen, die da hingegen besagen:
oder durch eine Schleuderbewegung aus dem Griff hervorschnellen.
Dass ein Profi mit genügend Schwung in die richtige Richtung bei richtigem Neigungswinkel unter Nutzung von Schwerkraft und Fliehkraft NAHEZU JEDES Taschenmesser einhändig aufbekommt steht dem gegenüber.
Laut Gesetzestext dürfte niemand irgendein Messer tragen, welches irgendjemand aufgeschleudert bekommt.
In der Praxis unternimmt der Polizist keine Anstrengungen sondern macht ne lockere Schleuderbewegung aus dem Handgeleng und entscheidet an weiteren Kriterien, allen voran ob ein EInhandmechanismus vorliegt, Klingen-Länge und Beschaffenheit der Klinge (evtl doppelseitig angeschliffen) und wenn er doch wie vom Hersteller in den Laden gesetzt als Zweihänder abzieht, dann landets beim Polizeipräsidium in der Abteilung für Waffenrecht, erst dort wird über ein Bußgeld entschieden, das macht keineswegs die Streife vor Ort, die nimmt nur alles auf und kassiert den Gegenstand erstmal ein.
Und weil mir die DIskussion mit so manchen hier zu behämmert wird, nicht du jetzt, renn ich damit morgen genau zu der Abteilung (Waffenrecht) und lass mir das schriftlich geben, dass ich das führen darf, dann kriegt der der meint einen EInhänder gefunden zu haben den Wisch vorgehalten und gut sollte sein.
Unbrauchbar, keine Ahnung, aber mitreden wollen..
Das WaffG macht keinen Unterschied WIE ein Messer aufgeht, ob mit Knopf, Scheibe, Loch ..., wenn es einhändig aufgeht ist es ein Einhandmesser. Das BKA hat das bereits in einem Feststellungsbescheid zu einem Messer der Fa Pohl festgestellt. Du kannst nur versuchen den Klingengang so streng ein zu stellen dass es wirklich nur noch zweihändig aufgeht.
Zahnstocher, aha. Solange du nicht verstanden hast wie das WaffG eine Waffe definiert solltest du dich mit deinen Vermutungen zurückhalten.
Tragbare Gegenstände,die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen.
Prinzipiell ist dabei nur die Zweckbestimmung des Trägers - also wofür er dies einzusetzen gedenkt bzw einsetzt entscheidend - ob der Gegenstand rein rechtlich gesehen eine Waffe darstellt. Diesem Umstand trägt der Paragraph rechnung.
Weiter wird dann definiert was eine Hieb und Stoßwaffe ist. Dazu sollte man sich insbesondere mal die Anlage 1 ansehen auf die der Paragraph verweist, wie oben in anderem Kommentar zitiert.
Unstrittig ist ja wohl dass man ein Klappmesser wie das Walther TFK zweifelsfrei besitzen darf... also darf man es auch zu dem Zwecke verpackt im Rucksack zur Polizeiwache transportieren um sich darüber zu erkundigen ob es einem Führverbot unterliegt.
Aus der Praxis kann ich dir sagen, dass dem nicht so ist und mir mehrere Polizisten bestätigten dass es leicht feststellbar ist und kein Zweifel besteht weil die Klinge eben NICHT durch eine leichte bis mäßige Schleuderbewegung herausspringt und arretiert, dafür brauch man einfach Übung und eine koordinierte Bewegung.
Beim Pohl Fox Foxtrott Outdoor ist ein enormer Sonderfall, wie der Feststellungsbescheid auch angibt, wo durch das Gewicht der Klinge und deren Form schon bei unachtsamen Gebrauch und leichten Bewegungen nach unten die Klinge volsltändig rausspringt UND arretiert.
Wenn du bereit bist eine sachliche Diskussion zu führen und dich nicht nur darauf beschränken möchtest kurze Kontextlose diffamierungen loszulassen, bloß weil ich erklärte dass ein Zahnstocher sowie quasi auch ein Schraubenzieher rechtlich eine Waffe darstellen können bist du herzlich eingeladen, hier gehts jedenfalls ums Walther TFK... dennoch spricht man wenn man jemandem einem Schraubendreher an die Kehle hält und seine Patte verlangt von einem "bewaffneten Raubüberfall". Denk mal drüber nach.
Tut mir Leid aber ich habe kein Interesse mit jemand zu diskutieren der die Grungbegriffe des WaffG nicht versteht.
Dass du dann noch WaffG und StGB nicht unterscheidest ist nur das Tüpfelchen der Unwissenheit.
Der Begriff Waffe bedeutet überall dasselbe, es kommt dabei garnicht darauf an ob WaffG oder StGB, das ist alles was ich damit hervorheben wollte, im Prinzip definiert das WaffG eben genau das, den Waffenbegriff, oder was ist eine Waffe, natürlich ist das dann auch fürs StGB relevant, denn dieser Begriff taucht dort auf und aufs WaffG wird im StGB als Begriffsreferenz verwiesen. Wie du davon darauf schließt, dass ich WaffG und StGB nicht unterscheiden könne und du deshalb nicht gewillt bist (mit mir) sachlich (übers Walther TFK) zu diskutieren und darüber wie ein "Einhandmesser" is der Theorie und in der Praxis definiert ist.
Es ging lediglich darum aufzuzeigen dass jede noch so kleine Straftat wie zum Beispiel ein Diebstahl ungleich schwerer wiegt wenn man irgendeinen Gegenstand bei sich trägt der dazu geeignet ist eine "Waffe" zu sein, dann spricht man immer von "mit Waffen" oder "bewaffnet". Dazu reicht es ein kleines Schweizer in der Tasche zu haben, oder einen Schraubendreher und am KIOSK einen Kaugummi zu entwenden, oder vielleicht draußen nen Joint zu rauchen, ohne dabei nur an den Inhalt der Tasche gedacht zu haben.
Das bedeutet im übertragentenden Sinne das man sich selber buchstäblich einwandfrei gesetzestreu "führen" sollte, selbst wenn man einen Gegenstand bei sich führt, den man vom Gesetz aus führen darf, ansonsten wird jeder Fehltritt der über eine Ordnungswidrigkeit hinausgeht deutlich schwerer bestraft.
Deine Antwort auf die ursprüngliche Fragestellung ist einfach grundweg daneben, denn das WaffG unterscheidet nämlich sehr wohl WIE eine Klinge aufgeht, entscheident ist nämlich nicht ob es irgendwie einhändig aufgeht, sondern ob es bestimmungsgemäß einhändig aufgeht oder mit einer Schleuderbewegung.
Und jetzt zu dem was ich die eigentliche Kern-Sachliche Diskussion betitele:
Nochmal: Die Tatsache dass geübte Menschen sich Beschleunigung, Schwerkraft und Fliehkraft so zu nutze machen können um beinahe jedes Messer einhändig auklappen zu können und selbst wenn Sie dies in der Öffentlichkeit auch so direkt vor dem Polizisten bei der Kontrolle demonstrieren können oder deswegen aufgegriffen werden ist DEFAKTO kein hinreichender Grund das Messer zu konfiszieren, die Personalien festszustellen und sich mit der Floskel "Wir melden uns bei Ihnen" zu verabschieden, ebenso wenig der reine Eidnruck dass es "mächtig" wirkt oder Tactical im Namen trägt. Das besagte Messer der Firma Pohl ist eine schillernde Ausnahme; der BKA-Bescheid führt das im Detail wegen der Klingenform aus und schließt etwas kurious u.a damit ab dass es sich nicht um eine Waffe handelt. Es gibt bis dato kein einzigen negativen Feststellungsbescheid eines "handelsüblichen" Zweihand-Klapp-Taschenmessers. Mit handelsüblich Meine ich die schon mehrfach erwähnten Kriterien, Spitze klinge, kleiner 12cm, einseitig geschliffen, kein Einhandmechanismus, leichte Schleuderbewegung reicht nicht) Allerdings gibt es durchaus viele Stellungnahmen seitens BKA und Polizeipräsidien zu diversesten solcher "handelsüblichen" Zweihand-Klappmesser die alle besagen, dass diese zweifelsfrei geführt werden können.
War mir klar das du dazu nicht diskutieren möchtest... weil du dem wahrscheinlich sogar zustimmst ;)
..und am Schluss noch alles durcheinandergebracht, was für ein Kind...
Stimmt leider nicht. Jeder geübte kriegt fast jedes Zweihand-Messer mit einer (mehr oder weniger starken) ruckartigen Bewegung auf, dennoch sind die Messer einwandfrei führbar, entscheidend ist der bestimmungsgemäße Gebrauch der Öffnungs-Mechanismen, sonst wäre jedes leichtgängige Taschenmesser ein Fallmesser. Die Kerbe dieses Messers ist nicht zur Einhand-Öffnung bestimmt und ein Ungeübter kriegt das auch bestimmt nicht mit einer Hand auf. Im Zweifel würd ich das einfach mal verpackt im Rucksack transportiert zur örtlichen Wache bringen und einfach mal nachfragen (was ich als Besitzer dieses Messers getan habe). Ich habe seitdem meins schon in vielen Kontrollen, die sich natürlich häufen, wenn man sowas in der Öffentlichkeit derartig öffnet, zurück erhalten und durfte dennoch unverwarnt weitergehen, Probleme gabs bisher nicht. Um Versammlung sollte man damit in der Tasche aber einen großen Bogen machen.
@Cosmichaos: Einfach den ersten Satz der Frage lesen und den FB zum "Pohl Force Foxtrott Two Outdoor" .
Das habe ich gemacht, du anscheinend aber nicht, sonst würdest du keine Halbwahrheiten verbreiten. Ich zitiere und markiere den entscheidenenden Teil fett:
"Zwar fehlen die für ein EInhandmesser typischen Bedienelemente jedoch lässt sich das Messer auch ohne besondere Fähigkeiten oder Übung durch eine Schleuderbewegung "aus dem Handgelenk" öffnen und arretieren.
In der Praxis sieht es so aus, dass der Polizist es in die Hand nimmt und probiert ob es mit einer leichten Schleuderbewegung automatisch öffnet und arretiert, das tut das Walther TFK eben nicht. Dafür brauch man schon eine etwas "geübtere" starke Schleuderbewegung ("hin und zurück").
Schade fürs Pohl Force Foxtrott Two Outdoor, glück fürs Walther TFK.
Ich sage ja nicht dass es nicht völlig absurd wäre, aber laut Anlage 1 ist jeder Zahnstocher eine Waffe denn er ist dazu geeignet (von geübten in den Hals oder sonstwo gesteckt) die Angriffsfähigkeit von Menschen herabzusetzen wie man so schön sagt...und kein einziges Taschenmesser das mit Gewalt herausgeschleudert werden kann dürfte geführt werden können... naja lassen wir das.
Ohne Frage ist das Walther TFK echt grenzwertig... andererseits hätten wir doch längst einen BKA-Bescheid dazu wenn es die Grenzen überschreiten würde, denn es ist ja nicht erst seid gestern auf dem Markt.
Ach und nochwas.. kennste das Pohl Bravo One Outdoor, das geht fast noch leichter aufals das Walther TFK, ist quasi für ungeübte Erstnutzer ohne große Messererfahrung sofort "aufschleuderbar"... such mal nach der BKA Stellungnahme dazu... da staunste aber Bauklötze, kein Einhandmesser, keine Waffe. Thema erledigt.
Eine Garantie gibt es nicht.
Komm schon durch kriegt nicht mal mein Vater auf klappt einfach nicht mit einer hand
Zwei Verfahren:
1. Messer in die Hand nehmen, Klingenrücken senkrecht zum Boden halten... einmal mäßig-kräftig nach unten Schleudern. Arretiert die Klinge? Ja: Schlecht!!!
2. Messser waagerecht in die Hand nehmen, Hand zum Körper hin ca 90° anwinkeln - Klingenrücken zum Körper, nun festhalten und vom Körper mäßig-kräftig wegschleudern. Arretiert die Klinge? Ja: Schlecht!!!
Bei meinem Walther TFK klappts nicht, kommt nichtmal nen Stück raus und das ist gut so! Damit es in einer der Varianten arretiert muss ich stärker schleudern und wieder zurück schleudern oder initial enorm kräftig schleudern.
Das Walther TFK hat 11cm Klinge und ist nur einseitig geschliffen.
MMn ist es damit alles in allem glasklar führbar und wenns ein Polizist wegnehmen sollte würd ich mich dagegen wehren wollen.
MMn ist es damit alles in allem glasklar führbar.
Und deine Meinung ist vor Gericht relevant ...weil?
Sinnloser kommentar... vor Gericht vor Gericht... vor Gericht ist so ein dämlicher Kommentar garnichts wert. Erstmal müsste ein Feststellungsbescheid her bevors vor Gericht geht, denn das Walther TFK wird von Umarex als Zweihand-Klappmesser vertrieben. Punkt aus! Wenn man wegen einem Messer vor Gericht steht weil man damit was verbrochen hat und nciht bloß nur geführt hat dann ist es EH EINE WAFFE, ansonsten.....(Ordnugnswidrigkeit vor Gericht, ja aber nur wenn ich nicht zahlen will ;)
Du hast wirklich keine Ahnung. Erstmal geht es vor Gericht und DANN wird der Richter einen FB beantragen.
Seid wann kommt man wegen einer Ordnungswidrigkeit vor Gericht? Wird immer wahnwitziger was du ablässt. Man kann selber vor Gericht ziehen wenn man sich gegen das Ordnungsgeld und die evtl. Beschlagnahmung wehren möchte. Es gibt ja auch so viele negative Feststellungsbescheide zu gewöhnlichen Klappmessern wie sie dem Walther TFK gleichen ;) Wann schaltest du mal dein Kopf ein?
Das passiert wenn man (wie du) meint alles besser zu wissen und die OWI-Busse nicht bezahlt.
Und wieder völlig falsch... zur Gerichtsverhandlung kommt es nicht wenn man einfach nur nicht zahlt... dann kommt höchstens ein Mahnbescheid, dann der Zwangsvollstreckungserlass und dann der Gerichtsvollzieher. Vor Gericht geht es nur wenn man dem ganzen WIDERSPRICHT, nicht zahlen reicht nicht! Und wenn du nicht diskutieren willst... und auch bisher NICHTS zur Einschätzung des Walther TFK beigetragen hast... warum verziehste dich dann nich einfach aus der Frage? :D
gute Idee . und Tschüß.
und auch bisher NICHTS zur Einschätzung des Walther TFK beigetragen hast...
Du hast noch nicht einmal geschnallt in wessen Antwort du hier herumtrollst...
Und wer erfindet solche dümmlichen "Versuche"?
Du etwa?
Der einzige, der das hier beurteilt - und zwar gerichtsverwertbar - ist das BKA .
Was du machen kannst oder nicht interessiert keinen....
Und wie würde dein "wehren" aussehen? auf den Boden legen und mit den Fäusten auf dem Boden trommeln oder mit den Füssen fest aufstampfen oder einfach damit drohen, die Luft anzuhalten?
Lass es, mach dich ich fertig, der Kindergarten wartet..
Da ich das Messer nicht habe kann ich nur von Bildern ausgehen, die Achsschraube kann man von der rechten Seite anziehen. Vorsichtig und immer wieder den Widerstand prüfen bis die Klinge fest genug sitzt.
Hab ich vorhin gesehn ist nun sehr schwer zu öffnen mit einer hand um ehrlich zu sein nur zu öffnen wenn man viel krasft aufwendet ich schaff das nicht
Mit 2 händen ist es auch anstrengend ^^
Schau bei Pohl Force Foxtrott http://www.bka.de/nn_205628/DE/ThemenABisZ/Deliktsbereiche/Waffen/Feststellungsbescheide/Messer/feststellungsbescheideMesser__node.html?__nnn=truee
Das ist defacto ein Fleischermesser mit sehr schweren "Spitze" (übrigens stumpf in mögl. Stichrichtung) und ließ sich damit aufgrund der Schwerkraft und Hebelwirkung durch ungeübtes leichtes Schleudern in jede Richtung vollständig arretieren. DAS IST DER PUNKT. Übliche Klappmesser flippen aber eben nicht so leicht auf dieses auch nicht - es sei denn man flippt es rückwärtig leicht angewinkelt von oben nach unten und das geht mitbeinahe bei JEDEM Klappmesser. Daher ist das Foxtrott kein Vergleichsgegenstand.
Wie schraube ich den die Klinge richtig hart dran? Also so das es sich nur noch mit 2 Händen öffnen lässt
Entscheidend ist, dass das Walther TFK keine spezielle Einhand-Vorrichtung für "Ungeübte" bereithält... diese Kerbe ist für die zweite Hand gedacht und ohne viel Übung schneidet man sich womöglich selbst in den Daumen wenn man es einhändig probiert. Deshalb ist es ein "Zweihand"-Messer, und weil es durch den Liner-Lock zwar feststehend gemacht werden kann aber nicht 12cm überschreitet unterliegt es absolut bis-dato laut BKA-Seite keinem Führverbot. Und wie jedes andere gute Zweihand-Messer kann man sich die Physik auch einfach anders zu-nutze machen und das Messer einfach ruckartig in die eine und sofort in die entgegengesetzte Richtung schleudern und schon flippt die Klinge richtig "Butterfly-Like-Martialisch" in den Lock! Immer schön am Haubi vor der Streife so auflippen und als Bier-Flaschenöffner benutzen... das kommt immer gut an, Kontrolle garantiert. Aber da brauch man dann nichtmal mit "Brauchtumspflege" argumentieren, das darf praktisch jeder. (leider)
Herr, schmeiss Hirn oder Steine vom Himmel - hauptsache du triffst!
Hat hier keiner Malstifte, um das dem Kind mal zu erklären?
Kommt davon, wenn sich Kinder in Erwachsenenfragen einmischen...
'feststehend gemacht' und '12cm nicht über schreitet' ? Lass dir den 42a besser noch mal von jemand erklären der sich mit so was auskennt, das ist Quatsch.
Klappmesser die sich mit zwei Händen öffnen lassen UND arretieren lassen sind AUCH feststehende Messer und damit darf die Klingenlänge 12cm nicht überschreiten... nixda mit "mit nem Klappschwert durch die Gegend rennen". Ich kenn den 42a bestens, du scheinbar nicht. Für blöde gibts aber auch auf der BKA-Seite eine bebilderte FAQ die ganz genau erklärt was verboten ist und damit auch ganz klar aufzeigt was erlaubt ist.
Klappmesser die sich mit zwei Händen öffnen lassen UND arretieren lassen sind AUCH feststehende Messer und damit darf die Klingenlänge 12cm nicht überschreiten.
Wenn dich schon der kleine aber feine Unterschied zwischen "feststehend" und "festgestellt" überfordert wundert mich diese Behauptung doch sehr:
Ich kenn den 42a bestens, du scheinbar nicht.
BTW: Gib nicht so an.
Hast du schonmal etwas fest-gestellt, was dann nicht fest-steht? Deine Beiträge sind einfach nur unsachlich und lächerlich auf Konfrontation aus, zielt nichtmal auf die Sache aus. Was sachlichGegenteiliges hast du aber noch nicht behauptet, schade würde das gerne zerlegen ;)
OMG - DEr lebende Beweis, wie dumm man sein kann, das nicht zu verstehen -. Und dann auch noch unfähig zu erklären, was denn Messer mit "fester, nicht klappbarer Klinge sind..
Nein ernsthaft mal... wenn das zu leichtgängig ist sollte man es einfach so stramm stellen, dass es nicht mehr ohne weiteres geht, dann ist man einfach über jeden Zweifel erhaben. Falsch wäre hingegen es leichter zu stellen, so dass eine leichte Bewegung die Klinge bereits bis in den Lock springen lässt, allerdings lößst sich dann eh die Achsnut und es wird wackelig, daher sollte man die Härte seinen "Flipp-Künsten" anpassen, lieber etwas härter. Aber egal wie hart ich es stelle, mit einer senkrecht von oben nach unten gelenkten kräftigen ruckartigen Bewegung und leicht schräg nach unten angewinkeltem Messer, Klingenrücken nach unten zeigen, springt es immernoch butterweich-leicht auf, während ich es bei der selben Härte-EInstellung zweihändig mit der zweiten Hand richtig feste aufziehen müsste und es kaum noch auf bekomme.
Die Polizisten sind in der Regel ausreichend geschult um zu wissen dass dieses zugegeben martialisch wirkende fette Taschen-Messerchen nicht unter ein Führverbot fällt. Solange das Messer allerdings nicht manipuliert wurde (zB doppelseitig geschliffen) müsste da erstmal ein Feststellungsbescheid her aus welchen Gründen diese gesetzmäßig führbare Klinge denn nun doch unter ein Führverbot fallen solle. Ich finde unter allen Bescheiden nicht ein einziges "gewöhnliches" Zwei-Hand-Klappmesser wie dieses... die einzigen Bescheide die sich um "Zweihänder" drehen, da gehts dann wiederum um besonders heimtückische oder "Versteckte" wie in Chipkarte, Schlüsselbund etc. und selbst die kommen gut davon. Die Sache ist daher hier ziemlich eindeutig, aber herje ich bin kein Anwalt ;)