Zweihandmesser bis wie viel cm erlaubt?
Manche sagen maximal 12 irgentwo anders steht aber es gibt keine Begrenzung? Was ist deh richtig?
3 Antworten
Um deine Frage richtig zu beantworten müsste man erst wissen welches Verbot du meinst. Besitz: Es gibt Längenbegrenzung nur für wenige, ansonsten verbotene, Messer: Springmesser, Balisong. Führen: Verbot für feststehende Klingen über 12cm. (Außerdem für Waffen, Einhändig Verriegelnde, beide ungeachtet der Klingenlänge) Schwerter, Küchenmesser, Macheten, Klappmesser, usw.. dürfen in jeder Klingenlänge besessen werden. Beim Führen greifen dann die Verbote nach §42a WaffG. Zweihändige Klappmesser mit enormer Klingenlänge gibt es z.B. bei Cold Steel oder unter der Bezeichnung Navaja zu kaufen, solltest du so etwas führen wollen besteht natürlich die Gefahr dass es von der Staatsmacht als Waffe angesehen wird.
Das ist tatsächlich ein ziemlich unklarer Bereich - die Grenze von 12 cm gilt für feststehende Messer. Für nicht feststellbare zweihändig zu öffnende Messer steht keine klare Vorgabe im Gesetz. Insofern könnte man davon ausgehen, dass die Länge dann egal ist. Blöderweise scheint vieles mit den Regelungen bzgl. Messer sehr subjektiv zu sein (Springmesser sind ja auch nicht verboten, weil sie so super gefährlich sind, sondern weil sie oft für Bedrohungen verwendet wurden). Wenn das Messer rein optisch "harmlos" aussieht, Du damit nicht nachts in finsteren Unterführungen herumläufst, dann ist die reine Länge wohl egal. Zum einen kontrolliert einen die Polizei ohnehin nicht einfach so, zum anderen wird ein Polizist nur etwas näher prüfen oder kritisch betrachten, wenn es ins Auge fällt. Ein einfaches Klappmesser ist dann harmlos, ein Messer, dass nach Dolch aussieht eben vermutlich weniger.
Für nicht feststellbare zweihändig zu öffnende Messer steht keine klare Vorgabe im Gesetz.
Für feststellbare Klappmesser auch nicht. Es gibt bekanntlich einen Unterschied zwischen feststellbar und feststehend.
Also könnte ich mir theoretisch ein 2 Hand Messer 'fertigen' lassen das eine klingenlänge vob z.B 1m hat? Wenn ja ist das nicht sinnlos? :D
Da gibt es keine Begrenzung.
12 cm für feststehende Messer.
8,5 cm für Springmesser mit seitlich öffnender Klinge (aber erst ab 18 und Führverbot nach §42a WaffG).
Und nach einem BKA feststellungsbescheid sind Spring- und Butterflymesser legal, wenn die Klinge nicht länger als 41 mm ist.
Das sind die geläufigen Begrenzungen für bestimmte Messertypen.
Normale Klappmesser und Einhandmesser fallen nicht darunter.
Richtig und wichtig.
Die 12cm gelten nur für das Führen, der Rest bereits für den Besitz.