Klingel kaputt. Wer muss das zahlen?
die klingel zu meiner wohnung ist kaputt. ich habe deshalb meinen vermieter angerufen, der mir sagte, das wäre nicht sein problem und ich müsste das zahlen. mein rechtsempfinden sagt mir aber, dass er dafür zuständig ist, die reparatur zu zahlen. wer ist da im recht?
7 Antworten
Schau in deinen Mietvertrag was dort zum Thema Kleinreparaturen oder Bagetellschäden steht. Wenn dort eine Klausel bei Kleinreparaturen vermerkt ist, wirst du wohl die Klingel auf deine Kosten reparieren müssen.
Der Vermieter muß das zahlen,so war es bei uns auch mal und er hat das anstandslos gemacht !
@Rallermann: Generell gilt, was im Mietvertrag steht.
Eine einfache Haustürklingel aus weißem Kunststoff kostet hier im Fachgeschäft keine 5 EUR und ist in 5 Minuten mit 'nem kleinen Schraubendreher montiert.
Wo ist das Problem?
Vielleicht ist ja gar nicht der Klingelknopf selber kaputt, so dass es mit dem Autausch nicht getan ist.
Wen du eine Klausel im Mietvertrag hast bzgl. Kleinreparaturen, kann es sein, dass du zahlen musst. Wenn nicht, muss der Vermieter zahlen. Wenn er nicht will, kannst du Mietminderung geltend machen, weil du nicht zu erreichen bist. Frag mal beim Mieterschutz
Wenn du in einem Mehrfamilienhaus wohnst, was ich nicht weiß, ist in deiner Wohnung der Defekt dein Part, sollte es an der Außenanlage liegen, bezahlt normal die Eigentümergemeinschaft deines Vermieters. Es sei denn es steht was anderes in deinem Mietvertrag. LG Lotusblume