Kleinunternehmer Anmeldung trotz festem Job?
Hallo! Ich möchte, trotz festem Job etwas als kleinunternehmer nebenher verdienen. Ich würde nicht über 17.500€ kommen. Meine frage: Macht sich mein zusatzverdienst auf meine Privat Jahressteuerklärung bemerkbar? Angenommen ich würde Altmetalle, heißt Schrott von diversen Firmen kostenlos zur Entsorgung bekommen, würde diese zu einem Schrotthändler bringen und dementsprechend hierfür geld bekommen. Müsste ich das bei meiner Steuererklärung mit angeben? Besten dank im voraus
8 Antworten
Ja sicher - Du sagst doch selbst, daß es eine unternehmerische Tätigkeit ist.
Du machst für diese Tätigkeit eine Gewinn-Verlust-Rechnung. Verluste wirken sich steuermindernd aus. Für Gewinne zahlst Du nach Deinem persönlichen Steuersatz (gemessen an Deinem gesamten zu versteuernden Einkommen) Steuern, da die Gewinne Deinem Einkommen hinzugerechnet werden.
Unter 17500 brauchst Du Dir über USt keine Gedanken zu machen, darfst dann aber auch keine auf den Rechnungen ausweisen.
Liebe(r) Marcot
Steuerrecht hat immmer noch was mit RECHT zu tun. Wenn Du jemanden vergleichst der"NUR" 25.000 Brutto verdient und jemand der 25.000 Brutto verdient aber noch zusätzlich 5.000 Gewinn hat, dann kann es nicht gerecht sein, wenn dann die gleiche Steuer rauskommt.
Kleinunternehmer ist ein Begriff der UMSATZSTEUER (hierfür hat mein geschätzter Kollege EnnoBecker einen tollen Tip verfasst). Die Steuerfreiheit bezieht sich darauf, dass die Umsatzsteuer nicht erhoben wird und im Gegenzug auch keinen Vorsteuerabzug hast.
Die Kleinunternehmerregelung basiert auf den Umsatz nicht den Gewinn. Du müßtest als Kleinunternehmer trotzdem die Mühe machen den Mantelbogen zur USt auszufüllen und da gibt es auf der ersten Seite Angaben zur Kleinunternehmerschaft, hier gibst Du dann den Gesamtumsatz an und fertig.
Für Deine Mülldienstleistung erstellst Du eine Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 (3) EStG und evtl. bei Überschreiten des Umsatzes von 17.500 auch eine Anlage EÜR. Ach so die Angaben von "DerHans" kannst Du in die Tonne treten (wie immer), die Anlage G ist für Dich maßgebend (nicht Anlage S).
Wenn du alleinstehend bist, hast Du mit ca. 1500 EUR Nachzahlung zu rechnen, sofern Du nicht erhebliche Sonderausgaben oder Werbungskosten aus Deinem Dienstverhältnis entgegensetzen kannst.
Grüße RautenMiro
TATSÄCHLICH läuft es so, dass Du bei Gewerbeeröffnung einen Fragebogen erhältst.
Dort gibst Du alle Einnahmen an. Das Finanazamt ermittelt die Lohnsteuer überschlägig.
Für die gewerblichen Einkünfte bekommst Du dann einen Vorauszahlungsgescheid und zahlst am 10.3. 10.6. 10.9. und 10.12. je ein Viertel der sich voraussichtlich ergebenden Einkommensteuer voraus.
Beklanntermaßen handelt es sich bei Schrott und Palletten häufig um Diebesgut. Also immer den Perso mitnehmen, vorlegen und bei der von Dir genannten Größenordnung mal über Eigentumsnachweise nachdenken (Belege von den Firmen), denn heutzutage verkaufen die Ihre Wertstoffe (Schrott) und verschenken sie nicht.
Du gibst in der Steuererklärung einerseits dein Einkommen aus abhängiger Beschäftigung und mittels Einnahmen-Überschuss-Rechnung das Einkommen aus gewerblicher Tätigkeit an. Alle Einkommensarten werden schließlich zusammengerechnet und gemeinsam versteuert. Vor dem Fiskus macht es keinen Unterschied, aus welcher Einkommensart dein Einkünfte stammen. Lies mal hier nach, da steht einiges zur Einkommensteuererklärung: http://www.gruenderlexikon.de/magazin/wann-muss-ich-eine-einkommensteuererklaerung-abgeben-faq-23
Jedes Einkommen ist steuerpflichtig. Natürlich musst du ein Nebeneinkommen angeben. Du kannst dafür dann sämtliche Ausgaben gegen rechnen, die durch den Nebenverdienst erforderlich werden. Durch den Nebenverdienst steigt auch dein Steuersatz für den Hauptverdienst. Der kann ja bei der Lohnsteuerkarte nicht berücksichtigt werden.
Mannonannomann, bleib doch bitten bei Deinen Ver-sicherungen
Geht wohl!!!! Hinzurechnungsbetrag!!!!! Aber egal der Versicherungsverkäufer wird nicht müde steuerlichen Blödsinn zu schreiben