Kleinreperaturen : Gas-Heizung defekt! Wer zahlt?
Guten Abend,
Fall: Unsere Gasheizung ist seit vorgestern defekt - laut Anzeige kann der Brenner nicht Zündern und die Zündung wird somit hinüber sein. Deshalb haben wir zurzeit kein Warmwasser und keine Heizung in unserer Wohnung. (Es ist eine Heizung für die komplette Etage)
Unsere Nachbarin (Etage unter uns) hat vor einiger Zeit auch einen Schaden an der Heizung gehabt und eine Rechnung von 195 Euro erhalten die Sie zahlen sollte! Sie hat sich geeinigt mit dem Vermieter und musste schließlich die 100 Euro zahlen die laut Kleinreperatur im Vertrag stehen. Ich habe mir heute den Mietvertrag von uns zu Herzen genommen (den gleichen Vertrag hat auch unsere Nachbarin) und werde mir bei dem Kleinrep. § nicht einig.
Bild von dem Paragraphen im Anhang.
Für mich stellt sich die Frage, da genannt wird "... für Instandhaltungen in der Mitsache." ob das mit dem Problem ( evtl. ja eine Reperatur) überhaupt zutrifft?
Stimmt das? oder müssen wir den vollen Betrag zahlen?
Gruß
10 Antworten
Reparaturen an der Heizungsanlage, egal wie klein, muß der Vermieter zahlen.
Aber Vorsicht mit der eigenständigen Beauftragung der Reparatur!
Das muß der Vermieter machen.
Also den Vermieter informieren.
Die Kleinreparaturklausel gilt nicht für Heizungsanlagen!
Hier muß der Vermieter die kompletten Kosten einer evtl. Reparatur tragen.
Kleinreparaturklausel, die KANN rechtmäßig sein
Ist sie aber 100pro aber nicht.
Die KRK greift hier nicht. Siehe auch meine Antwort.
Ja wir haben das dem Vermieter mitgeteil und er meinte das wäre ja unsere Heizung und somit müssten wir uns darum kümmern...
Diese Sichtweise ist rechtlich möglich! Das kommt darauf an, wer wem was vermietet oder was nstalliert hat! --> anwaltlich Vertrag prüfen lassen!
Der spinnt.
Die Heizung ist, wie auch die Wohnung, Eigentum des Vermieters.
Ergo ist er für die Instandhaltung/-setzung verantwortlich.
Oder habt Ihr die Wohnung ohne Heizung gemietet und diese dann auf Eure Kosten installieren lassen?
Der Brenner kann nicht zünden? Eventuell ist ja einfach zu wenig Wasser auf der Leitung! Schon geprüft?? Das kann man alleine beheben, indem man den Hahn aufdreht, der da an der Therme ist.
Ggf. hätte das auch ein Monteur bei der jährlichen Heizungsüberprüfung gemacht. Diese Überprüfungskosten gingen dann zu Lasten des Vermieters.
Ist die Therme wirklich defekt? Dann zahlt die Instandsetzung der Vermieter.
Mich hat auch mal ein Mieter angerufen, weil die Heizung nicht ansprang. Es lag lediglich am fehlenden Wasserdruck. Er meinte echt, ich käme aus 30 km Entfernung, um ihm den Hahn aufzudrehen und Wasser aufzufüllen, um den Wasserdruck wieder zu erhöhen. Mit niedrigem Wasserdruck springt die Heizung nämlich nicht an und geht auf Störung.
Ich habe ihn dann überzeugt, dass ich das sicher nicht tun werde.
Jetzt kommt sicher die Frage, wo das Wasser hin kann....?
Antwort: verdunstet. Das macht es manchmal. Auch im geschlossenen System. Und ob Wasser fehlt, sieht man daran, dass die Anzeige für den Wasserdruck (sieht aus, wie eine Uhr) im roten Bereich ist.
Ist das so und kommt wegen des Wasser-auffüllens der Monteur, zahlt jene Kosten der Mieter.
die heizung ist sache des vermieters. benachrichtige ihn, setze ihm eine frist zur behebung des schadens. nach ablauf der frist (3 wochen ist immer gut) schickst du erneut einen brief, und teilst ihm mit, das du eine mietminderung machst. hilfe bekommst du beim mieterschutzbund
3 Wochen in der Heizperiode ist ja wohl ein Witz.
3 Tage mehr nicht.
Frist kann in der Heizperiode wesentlich kürzer sein!
Im Haus befindet sich keine Zentralheizung, sondern jede Mietpartei hat eine eigene Gastherme. Daher ist die Gastherme Bestandteil der Mietsache und der Art. 16 "Kleinreparaturen" greift.
Bei den Gasthermen gibt es die sogenannte Wächterflamme, die den Brenner zündet. Vermutlich ist hier die Kleindüse verstopft, ein Artikel der nur wenige Euro kostet. Ein Laie darf allerdings keine Reparaturen an Gasanlagen vornehmen. Es ist also ein Installateur zu rufen. Ich würde daher den Vermieter informieren und seine Zustimmung zum Beauftragen eines Handwerker einholen.
Normalerweise sollten Gas-Etagenheizungen jährlich gewartet werden. Ist das deine Sache, sofern im Mietvertrag aufgeführt, oder hat sich das der Vermieter vorbehalten? Liegt ein solcher Wartungsvertrag vor, so ist dann die dort genannte Firma zu informieren.
Da es eine Etagenheizung ist und ich diese alleine Nutze bin ich für die Reinigung und Wartung zuständig. Okay falls es die Kleindüse ist wäre es Ja eine Reinigung und ich müsste zahlen - aber wie schauts aus wenn die kaputt ist. Ein kompletter defekt auch ?
Und wie sieht es aus wenn beispielsweise eine Rechnung von 150 Euro entsteht - trage ich dann 100 und der Vermieter 50 ?
Und wie sieht es aus wenn beispielsweise eine Rechnung von 150 Euro entsteht - trage ich dann 100 und der Vermieter 50 ?
Du trägst für die Reparatur der Heizungsanlage nicht einen Cent.
Übrigens auch nicht für Kleinreparaturen die mehr als 100 € kosten.
@Karl37
Bei Heizungsanlagen, auch wenn sie innerhalb der Mietsache sind, greift die Kleinreparaturklausel NICHT.
Das Vorgesagte ist eindeutig korrekt! Fällt nicht unter Kleinreparatur! In diesem Fall handelt es sich um eine Instandhaltung, absolut Vermietersache. Kleinreparaturen beziehen sich ausschließlich, wie man ja auch den Beispielen der Klausel entnehmen kann, auf Dinge, die Du regelmäßig selbst bedienst, also einem Verschleiß durch Gebrauch unterliegen. Beste Beispiel sind Lichtschalter und Wasserhähne. Und noch ein wichtiger Hinweis: Bist Du irgendwann tatsächlich mal von dieser Klausel betroffen, brauchst Du dich auch nicht anteilig beteiligen, wenn eine Reparatur die genannte Höchstsumme auch nur um 1 Cent übersteigt, dann ist dieses wiederum ausschließlich Vermietersache. Deine Nachbarin hat sich also schön verar.chen lassen, hätte gar nichts zahlen sollen/müssen'
Auch wenn der Vermieter in der Regel die Reparatur beauftragen muss, heißt das nicht, dass er alles zu zahlen hat! (Leider...) --> siehe Kleinreparaturklausel, die KANN rechtmäßig sein