Kleinreparaturen Höchstgrenze Mietverhältnis?
Hat jemand Erfahrungen mit dem Höchstsatz von Kleinreparaturen im Mietvertrag eines Reihenhauses. Ist die Summe von 350€ je Schadensfall jährlich in Ordnung? Das kommt mir recht hoch vor. Lese im Internet das die Summe bis 250€ In Ordnung wäre für Kleinreparaturen.
Wer hat Erfahrungen
7 Antworten
Höchstsatz von Kleinreparaturen im Mietvertrag eines Reihenhauses. Ist die Summe von 350€ je Schadensfall jährlich in Ordnung?
Das käme zunächst darauf an, ob es sich um einen individuellen MV handelt.
Denn die h. M. d. Gerichte befasst sich AFAIK nur mit unwirksamen Bestimmungen in Formularmietverträgen von Mietwohnungen.
Denn insbes. M von Einraumwohnungen in Altbauten wären n. § 307 BGB unzulässig benachteiligt, wenn sie im Einzellfall häufig und im Jahresaufwand hoch belastet würden, sofern die Substanz der Installationen dies erforderlich macht. Insoferen wurden Grenzen im Einzelfall und dem Jahresaufwand nach gezogen, die der VM darüberhinaus nicht mehr auf den M abwälzen darf.
Grds. orientieren sich die Grenzen an der jeweiligen Ausstattung des Mietobjekts.
Da wäre es denkbar, das in einem Reihenhaus mit besonderer Ausstattung 350 EUR im Einzelfall und dem Jahresaufwand nach mit bis zu 9% der Miete, mithin ca. 1.200 EUR, individuell wirksam vereinbart wurden.
Zumal es dem M möglich wäre, sie durch pfleglichen Umgang zu vermeiden.
G imager761
Wenn in deinem MV 350 € steht, ist da zu hoch. Lt. entsprechender Gerichtsurteile sind ca. 150 € pro Schadensfall angemessen, die Gesamtsumme liegt bei 6 % , max. 8 % der Nettokaltmiete pro Jahr.
Ja, gibt es. Es gibt Nettokaltmieten, logischer weise auch Nettowarmmieten.
Deine Logik irritiert mich, denn Nettomieten sind die Grundmieten ohne Betriebskostenvorauszahlungen. Sobald BK dazu kommen, sind es Bruttomieten.
"Warm" steht für Heiz- und Warmwasserkosten als Bestandteil der Betriebskosten.
"Kalt" meint eine Miete ohne Heiz/WW-Kosten aber mit anderen Betriebskosten.
So gesehen richtig. Da der / manche Frager aber einiges offen lassen, formuliere ich es so, das meinerseits Rückfragen nicht nötig sind.
Der Frager " Lauralucy 20 " hat ein Reihenhaus gemietet. Nun kann es sein, das der Mieter anteilig an der Wohnfläche ein Gewerbe betreibt. Ich kenne auch jemand, der ein Haus gemietet hat und komplett als Gewerbeobjekt nutzt ( mobiler Pflegedienst ). Steuerrechtlich gibt es also Nettokaltmieten zzgl. der Umlagefähigen, gültigen MwSt. Ich gebe zu, dass die meisten Leute an solche Fälle nicht denken. Ich hoffe, du kannst es nachvollziehen.
Ist die Summe von 350€ je Schadensfall jährlich in Ordnung?
Als Jahressumme vielleicht aber nicht pro Schadensfall.
Die bisher anerkannte Summe einer einzelnen Reparatur beträgt 100 € + Mwst.
Wie hoch ist Deine Kaltmiete?
Die Kaltmiete wäre 1090€
Als Jahreshöchstgrenze (gesamt)wäre der Betrag dann wohl in Ordnung, aber nicht als Einzelreparaturbetrag.
Ist die Summe von 350€ je Schadensfall jährlich in Ordnung?
Nein - mit Sicherheit nicht - 350 Euro sind keine "Kleinreparatur" mehr.
https://deutschesmietrecht.de/mietminderung/104-kleinreparaturklausel.html
Aktuell (Stand 2017) billigen die Gerichte 75 bis 100 Euro je Einzelreparatur und 6%* bis 10%* der Kaltmiete als jährlichen Gesamtbetrag.
https://www.test.de/Mietrecht-Mieter-muessen-nur-Kleinreparaturen-selbst-bezahlen-4655061-0/
350,00 € wären vielleicht als Jahressumme noch angemessen, allerdings sicher nicht je Einzelfall.
Die Grenze pro Schadenfall wäre hier irgendwo im Bereich 100€ anzusiedeln.
Wenn du von "Nettokaltmiete" fabulierst, gäbe es auch den Begriff "Nettowarmmiete"?