Wieviel kostet eine Namensänderung ca.?

9 Antworten

sorry,die haben hier alle einscheinend keine ahnung...Vornamensänderung..standesamt..30-50 euro pro buchstabe + die papiere 150-200 +gebühren das du den namen überhaupt ändern kannst,musst du 500-530 euro bezahlen

stgallus  10.05.2012, 10:30

Ist zwar schin einige Zeit her - aber Blödsinn muss man korrigieren, sobald er einem vor die Pupille kommt.

Erste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen

§ 3 (1) Die Gebühr für die Änderung oder Feststellung eines Familiennamens beträgt 2,50 bis 1.022 Euro, die Gebühr für die Änderung eines Vornamens 2,50 bis 255 Euro. ...

Merke: Bei tiefstehender Sonne werfen auch Zwerge lange Schatten

Muss es denn offiziell in den Papieren stehen? Ich kenne aus meinem Umfeld zwei Menschen, die mit ihrem Vornamen nicht mehr zufrieden waren. Die eine war übrigens meine Mathelehrerin und hat im Alter von Mitte 40 entschieden, dass sie "Susanne" und nicht mehr "Sabine" genannt werden will, hat es überall in der Schule erzählt. Teile doch Deinen Freunden einfach Deinen Wunschnamen mit.

SirJohn  06.10.2010, 13:08

Finde ich eine grandiose und unbürokratische Idee. DH!

Es kommt drauf an ich habe etwas gefunden

Auf Berlin.de

Änderung des Familiennamens - zwischen 2,56 € und 1022,58 €.

Änderung des Vornamens - zwischen 2,56 € und 255,65 €.

Die Höhe der Gebühr richtet sich gemäß § 9 Verwaltungskostengesetz nach dem Verwaltungsaufwand und den wirtschaftlichen Verhältnissen (Einkommen) des Antragstellers.

Bei Ablehnung oder Antragsrücknahme wird 1/10 bis ½ dieser Gebühr erhoben.

Hier ich hoffe das dir die Antwort hilft.!.

Generell eine Namensänderung ist in Deutschland (Egal ob Vor- oder Nachname) nicht so ohne weiteres machbar. Laut Gesetz wäre das eine eine Neuerschaffene Identität.Wenn du ein paar Euro über hast gehe diese Reihenfolge mal durch. 1.) Informiere dich beim Standesamt. 2.) Rücksprache mit RA halten ob es eine möglichkeit gibt ,evtl. eine Gesprächstunde nach Tarif vereinbahren. Er muss wissen was möglich ist dazu. 3.) Notar um auch in die entsprechenden Papiere die rechtlichen Änderungen durchzusetzten ,falls eine Möglichkeit der Namensänderung greift.

TerrorBarbie 
Beitragsersteller
 24.09.2010, 20:51

WENN, dann würde ich ja meinen jetzigen vornamen behalten! ich würde lediglich einen 2. haben wollen!

gut, dann spar ich sie mir eben.